Beiträge von HeinBlöd

    Wie siehst mit der Kaution aus?
    Der Vermieter ist ja daran interessiert seine Wohnungen zu vermieten und entsprechend wird er ja nicht darüber erbaut sein wenn ich schon vor dem 31.08.12 das Mietverhältnis beende?
    Welche Möglichkeiten habe ich falls der Vermieter sich weigert die Kaution auszuzahlen bzw. nicht in vollem Umfang oder sonstige Schikane schiebt?

    was gilt denn nun?

    Zitat

    § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
    ......
    (3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.


    Demnach gilt die Regelung dann aber doch nicht oder wie kann ich das verstehen?


    Hallo,

    also ich habe im Oktober letzten Jahres ein 1-Zimmer Apartment in einem Mehrparteienhaus(Studentenwohnheim) angemietet.
    Der Vertrag läuft noch bis zum 31.08.2012.
    Da ich demnächst aber mit ein paar Freunden zusammen in eine WG ziehen will, stellt sich die Frage wie ich aus dem Zeitmietvertrag(gem. §549 Abs. 3 BGB) wieder raus komme.
    Leider war mir zum Zeitpunkt des Vertragsschluss nicht bewusst um was es sich bei einem Zeitmietvertrag handelt. Wurde bei Vertragsschluss auch nicht darauf hingewiesen.

    Ich habe jetzt schon ein wenig im Internet recherchiert und bin auf §575 gestoßen.
    Im Mietvertrag ist jedoch kein Grund für den Zeitmietvertrag angegeben. In dem Fall würde es sich ja dann um einen unbefristeten Vertrag handeln oder liege ich da falsch?

    Was geschiet mit der Kaution bei vorzeitiger Kündigung?

    Vielen Dank im Voraus

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