Behinderung bei Ausfahrt aus Garage

  • allo Berny,

    nein, kleiner Ort/Dorf 200 Einwohner.
    und
    vor dem Grundstück, gibt es soviel Platz, für viele viele Pkws, nicht mal parkgebühren fallen an.
    und nein

    die jungen Leute sind einfach zu faul 100 meter zu laufen oder es haben alle Probeme mit ihren Beinen.

    Aber wie gesagt, ich bin nicht der einzige den das ...

    So, morgen gehts zum Verwalter, einen Anwalt. Werde das zusammen mit einen anderen Mieter nochmal ansprechen, den das auch stört.

  • Andy09

    ich kann deine Wut verstehen und habe ja auch bereits etwas gepostet. Allerdings hört es sich so an als wenn du jeglichen Ärger auf die Leute (20-30 Jahre) abwälzt. Vlt ist das hier der Fall, aber glaub mir es gibt genügend Leute über 30 die es auch schaffen, andere in die Weisglut zu bringen.

    Wenn du nichts über den Vermieter erreichen kannst, dann geh zum Anwalt

  • Hallo Mieter88,

    nein, dem ist nicht so.

    In einen von den 3 Gebäuden, wohnt auch jemand, der in diese Altergruppe fällt. Dieser verhält sich ganz anderes, so wie es sein solle. Aber dieser Mieter hat jetzt genug und zieht aus.

    Ja und es gibt sicherlich auch Leute die älter sind und sich auch nicht anpassen können,
    aber wir reden hier gerade mal von eine 11er Wohnanlage.

    Aber um meine Wut auch mal etwas auszudehnen.

    Bei uns gab es in der letzten Zeit viel Schnee. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Räumung verantwortlich ist, auch für das Streugut.
    Und nun mal die Frage: Wer räumt? Natürlich nur die älteren (38 bis 64 Jahre) Die anderen bzw. ein besagter Mieter über den man sich aufregen muss, macht gar nichts. Im Gegenteil, die schauen durchs Fenster und lachen über uns. Sind wir fertig, dann kommen diese auch raus und laufen über unseren geräumten weg. Und noch, dieser Mieter schafft es nicht mal 3 Stufen von Schnee zu räumen. Dieser Mieter hat seinen eigenen Eingang, wo nur er wohnt.

  • klar verstehe ich das du dich aufregst. Aber glaub mir, solche Leute gibt es in jedem Alter! Unsere Vermieterin hatte erst mitte Dezember geschafft eine Kehrschaufel und Salz bereit zustellen.

    Zurück zu deiner Situation: Das ist ebenfalls Vermieter sache. Ich glaube dein Vermieter weiß garnicht was ihm so alles blüht. An deiner Stelle würde ich an den Tagen, wo normal die anderen Hausdienst haben aber nichts machen, den Schnee nicht wegräumen. Ausser vlt soviel sodass du mit deinem Auto rein und raus fahren kannst. Sollte sich jetzt jdm auf die Fratze legen, dürfen die Mieter gut blechen. Vlt solltest du aber auch deinen Vermieter darüber aufklären, dass auch er am Ende blechen kann. Denn er muss dafür sorgen, dass sich jeder an den Kehrplan hält.

  • Vielleicht hilft auch, dass dessen Vermieter ihn schriftlich nachweislich abmahnt mit Androhung möglicher Konsequenzen, wenn er sein Verhalten nicht nachhaltig ändert.

  • auch hier eine pragmatische Handlungsalternative vom doppelten Papa:

    Anruf beim Ordnungsamt, die sollen bitte einen Abschleppdienst kommen lassen.
    Wenn das Amt nicht mitspielt, eben selbst anrufen und in Vorleistung treten.
    Jede andere Vorgehensweise wird ebenfalls den Unmut des Betroffenen hervorrufen, also wenn man Angst hat, lieber die Fresse halten und wegziehen. Ich bevorzuge jedenfalls lieber die offene Konfrontation (hab aber mit 110 fettfreien Kilos auch gut reden ;)

  • Zitat

    Anruf beim Ordnungsamt, die sollen bitte einen Abschleppdienst kommen lassen.

    Was kümmert es das Ordnungsamt, wenn eine Garagenzufahrt auf privatem Gelände behindert wird? Nicht die Bohne!

  • Was kümmert es das Ordnungsamt, wenn eine Garagenzufahrt auf privatem Gelände behindert wird? Nicht die Bohne!

    Wenn das Amt nicht mitspielt, eben selbst anrufen und in Vorleistung treten.

  • Zitat

    Wenn das Amt nicht mitspielt, eben selbst anrufen und in Vorleistung treten.

    Das Amt muss und darf nicht mitspielen! In Vorleistung treten bedeutet, dass man dem Geld hinterher läuft und ein Gericht benötigt, dass den Abgeschleppten zur Zahlung verdonnert.

  • Das Amt muss und darf nicht mitspielen!

    richtig ist, dass das Amt nicht muss, aber sehr wohl kann und natürlich auch darf. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an und darauf, wie gut man es vorträgt. Ich habe schon von gelangweilten Ordnungshütern gehört, die -je nach Tagesform- äußerst gerne aktiv werden.

    In Vorleistung treten bedeutet, dass man dem Geld hinterher läuft und ein Gericht benötigt, dass den Abgeschleppten zur Zahlung verdonnert.

    es geht hier doch nicht um ein Vermögen... die 180 Mucken oder so kann man sich schon mal gönnen. Außerdem: man kann anschließend zuerst einen Mahnbescheid erwirken, ganz ohne Gericht.

  • Zitat

    aber sehr wohl kann und natürlich auch darf.

    Sag mal, hast du sonst keine Beschäftigung in irgendeiner Bütt, oder warum lässt du hier einen Lacher nach dem anderen los?

    Das Ordnungsamt, egal in welchem Bundesland, ist für den ruhenden Verkehr auf öffentlichen Pläzen u.ä. zuständig. Dort dürfen die Mitarbeiter (Politessen, Sheriffs, etc.) Knöllchen verteilen. Aber schon für das Abschleppen eines Falschparkers (Behindertenparkplatz, Rettungsweg, o.ä.) muss die Polizei hinzu gezogen werden.

    So, und jetzt rufst du beim Ordnungsamt an, weil du wegen eines dir bekannten Deppen nicht in die Garage fahren kannst. Was dann passiert, dürfte doch wohl klar sein, oder?

  • Papadopulus:

    "richtig ist, dass das Amt nicht muss, aber sehr wohl kann und natürlich auch darf."
    Das Amt wird sich schwer hüten, sich in Privatangelegenheiten einzumischen. Oder meinst Du ernsthaft, dass das Amt (vorerst) Abschleppkosten übernimmt?

    "Ich habe schon von gelangweilten Ordnungshütern gehört, die -je nach Tagesform- äußerst gerne aktiv werden."
    Ornungshüter sind nicht "das Amt".

    "es geht hier doch nicht um ein Vermögen... die 180 Mucken oder so kann man sich schon mal gönnen. Außerdem: man kann anschließend zuerst einen Mahnbescheid erwirken, ganz ohne Gericht."
    Ich riskiere keinen Cent für andere, evtl. noch eine Schadenersatzklage, da dem vermeinlichen Falschparker ja noch ein wichtiger lukrativer Geschäftstermin geplatzt ist.

    Nee nee, Papa, lerne doch erst mal etwas weiter zu denken (die Griechen hatten mehr Phantasie...)!

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. Februar 2012 um 15:13)

  • Zitat

    das ist blödsinn

    Und ich, sowie auch andere hier im Forum, stelle fest, dass du wohl Ahnung hast, aber nur ein bisschen.....und davon zuviel!

    Geh doch lieber noch für den nächsten Auftritt in der Bütt üben.

  • das ist blödsinn


    Vielleicht bei Dir in Pusemuckel.
    Bei uns in der Zivilisation bekommt der Falschparker zunächst ein Knöllchen an die Scheibe, dann an den Haken.
    Stell Dir vor, der Fahrzeughalter kommt während des Manövers hinzu: Wer sorgt dann e.F. für Ordnung und Sicherheit?
    Tipp für Dich: Erst Gehirn einschalten...

  • ja sehe ich auch so.

    Hatte vor zwei Tagen ein 30 min Gespräch mit Vermieter, jetzt will er sich was einfallen lassen. Mal sehen ob wirklich was passiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!