Mieterhöhung über Facebook rechtens????

  • Hallo, wir haben eine Frage.

    Wir haben am 06.01.2012 von unserer Vermieterin über das Facebookprofil ihrer Tochter folgendes erhalten:

    ***meine Mama will die 60€ Nebenkosten und 30€ Mieterhöhung machen da die Obermieterin keinen Brief will schreib ich euch das jetzt einfach wenn ihr einen wollt schreib ich einen wenn nit ab Februar***

    dazu unsere Antwort, alles über Facebook am gleichen Tag!

    also, wir wollen auf alle Fälle etwas schriftliches (mit genauer Aufstellung) und möchten dann auch gerne die von uns ausgelegten Kosten für die Duschabtrennung sowie die Steine vom Vorgarten bezahlt haben, was uns Deine Mutter zusichert hat.

    ***Gut bekommt ihr in ca. ner Woche!!!***


    Seitdem haben wir nichts mehr gehört und auch keinen Brief erhalten. Zur Info, wir zahlen 420€ Miete und 100€ Nebenkosten, seit 2008, haben keinen Mietvertrag und auch noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Was vielleicht noch wichtig wäre....... im Sommer hat sie mal nebenbei erwähnt, dass sie die Miete und Nebenkosten erhöhen wird.

    Nun unsere Frage, sowas kann doch nicht rechtens sein, eine Mieterhöhung mitzuteilen über die Tochter per FB....und muss nicht eine Frist sowie Begründung für solch eine Erhöhung sein???


    Fragen über Fragen :confused: bei denen wir hoffen dass ihr uns helfen könnt.

    Vorab schon mal lieben Dank ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von erlenbeach (2. Februar 2012 um 14:14) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Selten so gelacht.

    Darauf musst du überhaupt nicht reagieren. Zwar können Mieterhöhungen auch per Fax oder Mail versandt werden, per Facebook wird das aber erst in 17 Jahren (?) möglich sein.

    Also abwarten, was da für ein Brief kommt oder auch nicht. Und weiterhin die alte Miete überweisen.

    Für die Nebenkosten muss der Vermieter auch keine Abrechnung machen. Das müsste in einem Vertrag vereinbart sein, den ihr aber nicht habt. Ihr müsst auch nicht renovieren beim Auszug. Genau genommen muss der Vermieter dafür sorgen, dass eure Wohnung weiterhin bewohnbar (auch optisch) ist.

  • Danke Mainschwimmer für die Antwort!!!!

    Zitat

    Für die Nebenkosten muss der Vermieter auch keine Abrechnung machen.

    Heisst dann was, dass er die Erhöhung einfach so verlangen kann????

    Zitat

    Genau genommen muss der Vermieter dafür sorgen, dass eure Wohnung weiterhin bewohnbar (auch optisch) ist.

    Gilt das auch für die Aussenanlage??? Seitdem wir hier drin wohnen ist der halbe Hof aufgerissen und meine Tochter hat dadurch schon Schimmel an den Wänden.....aber das interessiert sie üüüüberhaupt nicht und reagiert auch nicht auf Schreiben unsererseits...wir werden dann nur als A...löcher betitelt.

  • Hilfe ich hab Schimmel gehört ... schnell weg ...

    Warte mal den Brief ab und poste dann den Inhalt, ich vermute mal der wird nicht besser als der lustige Versuch über Facebook.

    Die Erhöhung muss begründet sein, über die Möglichkeit des Widerspruchs bzw. Sonderkündigungsrecht muss informiert werden (also muß nicht aber schlecht für den Vermieter) .. Textform .. Fristen ... da gibts einiges zu beachten.

    der Rest ist ein anderes Thema ...

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (6. Februar 2012 um 16:59)

  • Grimms Märchen


    Ich empfehle Dir, mal auf den stillen Ort zu gehen und gaanz kräftig zu drücken, bis nichts mehr drinnen ist.
    Vielleicht kannste dann klarer (nach)denken.

  • Hallo erlenbeach,
    gemaess Ihrer Darstellung sind da mehrere "Probleme" die ersteinmal klar gestellt werden sollten.
    Auf Ihre Frage kann ich Ihnen den Tipp geben, dass Sie via Face... oder dergleichen nicht viel zu bedeuten hat.
    Eine Mieterhoehung bedarf Klarheit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit. Dazu kommt noch die Begruendung und Fristeinhaltung usw.
    Tipp: Wenn Sie eine Mieterhoehung oder Betriebskostenerhoehung, -nachzahlung usw. erhalten, dann hat man bessere Information wie Ihre Vermieterin das "alles" begruendet ( Nicht sofort bezahlen, sondern sich ersteimal genau informieren) und somit kann dann besser geholfen werden. Alles was in "Vorbeigehen" muendlich mitgeteilt wird, sollten Sie nach Moeglichkeit nicht zustimmen sondern auf Schriftlichkeit ( Brief per Post ) bestehen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Darauf musst du überhaupt nicht reagieren. Zwar können Mieterhöhungen auch per Fax oder Mail versandt werden, per Facebook wird das aber erst in 17 Jahren (?) möglich sein.


    wieso erst in 17 Jahren :D Leider denke ich, dass Facebook das Internet und unsere Umgangsformen schon viel früher übernommen haben wird...

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