Wärmemengenzähler

  • Hallo,

    wir haben einen Rechtsstreit zu den Betriebskosten.

    Streitbefangen ist u.a. der Sachverhalt, daß der Vermieter hier Wärmemengenzähler einbaute.

    Diese waren defekt und wurden mehrfach getauscht. Seinerzeit war das Messprotokoll zugesichert worden.

    Dieses erreichte uns weder für den Zeitraum "defekt" noch für spätere Austausche.

    Stattdessen legte der VM im Verfahren eine selbst gebastelte Tabelle mit Ablesewerten vor.

    Weiß irgendwer, ob es die Verpflichtung gibt, die Messprotokolle im streitfall vorzulegen?

    Die Tabelle wurde auch erst verspätet vorgelegt und ist in 5 Minuten am PC erstellt.

    Inzwischen sind übrigens alle Messgeräte verschwunden.

  • Auszug aus der Heizkostenverordnung:

    § 9 a Kostenverteilung in Sonderfällen
    (1) 1 Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls
    oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfaßt werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage
    des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer
    anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. 2 Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung
    anstelle des erfaßten Verbrauchs zugrunde zu legen.
    (2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25
    vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten
    umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § Abs. 1 Satz 2 und § Abs. 1 für die Verteilung der übrigen
    Kostenzugrunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.

  • Hi,

    danke für die Antwort. Aus nicht nachvollziehbaren gründen möchte die Richterin aber die Heizkostenverordnung nicht anwenden und akzeptiert diese Jahre später eingereichte Tabelle obwohl zuvor Messprotoikolle zugesichert waren.

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