kein Mietvertrag, trotzdem Pflichten?

  • Hallo,

    bei der Suche nach einem Rat bin ich auf dieses Forum gestoßen und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

    Ich habe erst Anfang des Monats ein Zimmer in einer bereits bestehenden Wohngemeinschaft bezogen. Nun ergab es sich aus diversen zwischenmenschlichen Problemen, dass ich bereits diese Woche wieder ausziehen werde. Obwohl ich NICHT im Mietvertrag stehe, hatte ich eine Annonce für mein Zimmer geschrieben, auf die sich auch ein Interessent gemeldet hatte. Nun hat sich aber meine derzeitige Mitbewohnerin überlegt, dass sie gern in mein (Zimmer) ziehen möchte. Der Interessent hätte zwar mein jetziges Zimmer genommen, ihres wollte er allerdings nicht.

    Da ich nicht im Mietvertrag stehe und vor allem ja auch eigentlich einen Nachmieter habe (meine Mitbewohnerin nämlich), habe ich meines Erachtens nach keine Pflichten, wie etwa eine Kündigungsfrist und damit verbundene weitere Mietzahlungen. Zumindest sagt das der reine Menschenverstand.

    Meine Frage nun, ob ihr mir da zustimmen könnte bzw. ob ich irre.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Zitat

    Meine Frage nun, ob ihr mir da zustimmen könnte bzw. ob ich irre.

    1. Nein
    2. Ja

    Du hast einen Mietvertrag und zwar einen mündlichen. Und der ist bindend für dich. Bei einem möblierten Zimmer dürfte aber die Frist zur Kündigung positiv für dich sein. Bis zum 15. d.M. zum Monatsende, aber auch das nur schriftlich.

    Das mit dem Nachmieter, den du gestellt hast, kannst du knicken. Das würde nur funzen, wenn das im Mietvertrag vereinbart wäre. Aber du hast ja keinen Vertrag.

  • Handelt es sich hierbei um deine Meinung oder um die wirkliche Rechtslage? Mich irritiert deine Antwort insofern, da ich in diesem Forum auch schon Beiträge las, die besagten, dass man ohne Mietvertrag eben auch kein Mieter, sondern eben Gast ist und somit keine Pflichten hat, die aus einem Mietvertrag entspringen würden.

  • Zitat

    Handelt es sich hierbei um deine Meinung oder um die wirkliche Rechtslage?

    Richtig. Das ist meine unmaßgebliche Meinung.....und ich habe auch sonst keine Ahnung von Mietrecht, wie man anhand meiner anderen Beiträge leicht nachprüfen kann.

    Und wenn du in diesem Forum eben andere "Meinungen" gelesen hast, dann tu dir den Gefallen und suche danach. Dann wirst du sehen, dass da ein anderer Kontext vorgelegen hat.

  • Liebe/r Kolinum,

    es kommt natürlich darauf an, wie man das abgrenzt. Ich habe für den Januar an meine Mitbewohner Miete gezahlt. Wenn das bedeutet, dass ich Mieter war, dann muss ich die Frage mit ja beantworten.

    Wenn das wiederum bedeutet, dass es praktisch einen Mietvertrag gibt, wenn auch nicht schriftlich, heißt das nicht auch, dass ich durch das Finden eines Nachmieters (meine Mitbewohnerin bezieht ja mein Zimmer) aus der mündlichen Bindung befreit bin? Es erscheint mir einfach nicht logisch, dass ich dann im Endeffekt ihre Miete zahlen soll bis sie einen Nachmieter findet.

  • Wie ist zu verstehen, dass mein Nachmieter nicht angenommen werden muss?

    Ich habe das schon gelesen. Nur wie soll ich einen Mietvertrag kündigen, den es für den Vermieter nicht gibt. Ich habe verstanden, dass die Kündigung schirftlich erfolgen muss. Der Vermieter weiß ja aber nicht mal, dass ich hier wohne. Die Vereinbarung existiert ja nur zwischen meinen Mitbewohnern und mir. Wenn ich nun dem Vermieter eine Kündigung schreibe, scheint mir das etwas bizarr. Zumal ich ja eben auch schon einen Nachmieter habe.

  • Oh Herr, lass Hirn regnen!

    Du bist Untermieter und demnach besteht ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter und dir. Der eigentliche Vermieter (Eigentümer) ist in diesem Fall außen vor.

    Wenn du schon nicht durchblickst, dann hätte dir Google bei Eingabe des Begriffs "Untermiete" garantiert sehr gerne geholfen, wetten?

  • Ich danke Ihnen für Ihre, anscheinend so ambitionierte, Meinung mir helfen zu müssen. Ich war der Meinung, indem ich nicht auf Ihre Antwort einging, wären Sie in der Lage wahrzunehmen, dass ich keinen Rat von Ihnen möchte. Ich verbitte mir, so mit mir zu sprechen. Ich weiß nicht weshalb Sie der Meinung sind, dass ein solches Verhalten und eine solche Sprachwahl Fremden gegenüber angebracht sind. Wenn Sie Fragen von Menschen derart aggressiv machen, wenn diese dem Thema nicht vertraut sind, sind sie in diesem Forum vielleicht falsch.

    Es tut mir leid einen solchen, dem Thema nicht entsprechenden, Beitrag posten zu müssen. Allerdings möchte ich nicht weiter verbal so angegriffen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von nies2907 (24. Januar 2012 um 19:07)

  • Ich habe für den Januar an meine Mitbewohner Miete gezahlt.


    Da Du demzufolge einen mdl. MV hast, gelten für Dich alle Rechte und Pflichten (nachzulesen im BGB) eines Mieters mit schriftl. MV, bspw. bzgl. Kündigungsfristen, erforderlicher Form der Kündigung.

  • Zitat

    Allerdings möchte ich nicht weiter verbal so angegriffen werden.

    Jetzt pass mal auf. Von wem stammt denn dieser Satz

    Zitat

    Handelt es sich hierbei um deine Meinung oder um die wirkliche Rechtslage?

    Wer von der Materie Null Ahnung hat, der stellt Antworten eines "alten" Forenusers nicht in Frage. Und zweitens liest man vorhandene Beiträge in diesem und in anderen Foren auch etwas genauer. Denn der Unterschied zwischen einem Gast (Besucher) und einem Mieter (Wohngemeinschaft) sollte selbst dem Unbedarfsteten geläufig sein.

    Wenn ich dann jemanden anrufe, der dir ein wenig von dem gibt, das dir scheinbar fehlt, dann musst du jetzt nicht die beleidigte Leberwurst spielen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (24. Januar 2012 um 19:22)

  • Bevor hier noch Verwirrung entsteht, fasse ich mal zusammen. Natürlich ist dies auch wieder nur (m)eine Sichtweise - die Rechtslage kann und darf nur ein Anwalt erklären.

    Wenn Miete gezahlt wurde, besteht ein Mietverhältnis. So weit so klar. Dein Vermieter ist in den Fall nicht der Wohnungseigentümer, sondern dein Mitbewohner.

    Wenn das Zimmer möbliert ist, kannst du zum Ende des Monats kündigen, wenn die Kündigung bis zum 15. des entsprechenden Monats, schriftlich und nachweislich, bei deinem Vermieter (Mitbewohner) eingeht. Du müsstest also noch bis mind. 29.02.12 Miete zahlen. Auch das wurde ja schon erklärt.

    Mit dem Nachmieter ist das so eine Sache. Einen Nachmieter für dein Zimmer muss dein Vermieter/Mitbewohner nicht akzeptieren. Aber wenn dein Vermieter/Mitbewohner nun selbst in dein Zimmer zieht, wäre das wohl eine Anerkennung der verkürzten Kündigungsfrist und würde bedeuten, dass du aus dem Vertrag "raus" bist. Ob und wann dein Mitbewohner seinerseits sein altes Zimmer neu vermietet, kann dir egal sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!