Danke Berny. Kolinum hat mir auch schon gut weitergeholfen. Es scheint mir zwar teilweise immernoch unlogisch, aber wenn so die Gesetzeslage ist, ist dem wohl so. ![]()
Beiträge von nies2907
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Ich danke Ihnen für Ihre, anscheinend so ambitionierte, Meinung mir helfen zu müssen. Ich war der Meinung, indem ich nicht auf Ihre Antwort einging, wären Sie in der Lage wahrzunehmen, dass ich keinen Rat von Ihnen möchte. Ich verbitte mir, so mit mir zu sprechen. Ich weiß nicht weshalb Sie der Meinung sind, dass ein solches Verhalten und eine solche Sprachwahl Fremden gegenüber angebracht sind. Wenn Sie Fragen von Menschen derart aggressiv machen, wenn diese dem Thema nicht vertraut sind, sind sie in diesem Forum vielleicht falsch.
Es tut mir leid einen solchen, dem Thema nicht entsprechenden, Beitrag posten zu müssen. Allerdings möchte ich nicht weiter verbal so angegriffen werden.
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Wie ist zu verstehen, dass mein Nachmieter nicht angenommen werden muss?
Ich habe das schon gelesen. Nur wie soll ich einen Mietvertrag kündigen, den es für den Vermieter nicht gibt. Ich habe verstanden, dass die Kündigung schirftlich erfolgen muss. Der Vermieter weiß ja aber nicht mal, dass ich hier wohne. Die Vereinbarung existiert ja nur zwischen meinen Mitbewohnern und mir. Wenn ich nun dem Vermieter eine Kündigung schreibe, scheint mir das etwas bizarr. Zumal ich ja eben auch schon einen Nachmieter habe.
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Liebe/r Kolinum,
es kommt natürlich darauf an, wie man das abgrenzt. Ich habe für den Januar an meine Mitbewohner Miete gezahlt. Wenn das bedeutet, dass ich Mieter war, dann muss ich die Frage mit ja beantworten.
Wenn das wiederum bedeutet, dass es praktisch einen Mietvertrag gibt, wenn auch nicht schriftlich, heißt das nicht auch, dass ich durch das Finden eines Nachmieters (meine Mitbewohnerin bezieht ja mein Zimmer) aus der mündlichen Bindung befreit bin? Es erscheint mir einfach nicht logisch, dass ich dann im Endeffekt ihre Miete zahlen soll bis sie einen Nachmieter findet.
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Handelt es sich hierbei um deine Meinung oder um die wirkliche Rechtslage? Mich irritiert deine Antwort insofern, da ich in diesem Forum auch schon Beiträge las, die besagten, dass man ohne Mietvertrag eben auch kein Mieter, sondern eben Gast ist und somit keine Pflichten hat, die aus einem Mietvertrag entspringen würden.
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Hallo,
bei der Suche nach einem Rat bin ich auf dieses Forum gestoßen und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Ich habe erst Anfang des Monats ein Zimmer in einer bereits bestehenden Wohngemeinschaft bezogen. Nun ergab es sich aus diversen zwischenmenschlichen Problemen, dass ich bereits diese Woche wieder ausziehen werde. Obwohl ich NICHT im Mietvertrag stehe, hatte ich eine Annonce für mein Zimmer geschrieben, auf die sich auch ein Interessent gemeldet hatte. Nun hat sich aber meine derzeitige Mitbewohnerin überlegt, dass sie gern in mein (Zimmer) ziehen möchte. Der Interessent hätte zwar mein jetziges Zimmer genommen, ihres wollte er allerdings nicht.
Da ich nicht im Mietvertrag stehe und vor allem ja auch eigentlich einen Nachmieter habe (meine Mitbewohnerin nämlich), habe ich meines Erachtens nach keine Pflichten, wie etwa eine Kündigungsfrist und damit verbundene weitere Mietzahlungen. Zumindest sagt das der reine Menschenverstand.
Meine Frage nun, ob ihr mir da zustimmen könnte bzw. ob ich irre.
Vielen Dank im Voraus.
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