Satelittenschüssel

  • Hallo an alle,..
    Folgendes Problem ergibt sich für mich,ich bin vor einem jahr in einer Wohnung eingezogen,wo schon eine satelittenschüsssel und Anschluss vorhanden war, Nun läuft seit 2 tagen mein Anschluss nicht mehr da er kein Signal mehr bekommt,und meiner Vermieterin will es nicht Reparieren da sie sagt es wäre ja nicht ihre Angelegenheit.Da bin ich aber ganz anderer Meinung und wollte mir ein Rat holen bevor ich etwas Unterenehme.

    LG Tanja

  • Ist diese Empfangsmöglichkeit per Satellit im Mietvertrag vereinbart? Bezahlst du eventuell über die Betriebskosten Wartungsgebühren für die Anlage?

    Wenn du beide Fragen mit NEIN beantwortest, dann dürfte deine Vermieterin Recht haben und dieser Satellitenempfang ist tatsächlich dein Problem.

    Nutzt denn diese SAT-Schüssel kein anderer Mieter? Deine Vermieterin ist zwar verpflichtet dir den Empfang von Fernsehsendern zu ermöglichen. D.h. aber nicht, dass sie dir diesen Empfang frei Wohnung liefern muss.

    Mietrecht: Parabolantennen, Kabelfernsehen usw.

    Das ist vergleichbar mit dem Telefonanschluss. Wenn der gestört ist, geht das in der Regel dem Vermieter auch nichts an.

  • Hallo Mainschwimmer und Ahnungslos,

    erst mal danke fürs Antworten und ich hab geradenochmal in meinen Mietvertrag nachgesehen.So wie ich das sehe, bezahle ich dafür und bin der Meinung das ist Vermietersache.Ich habe eine extra Aufstellung der Neben- und Betriebskosten in der diese Kosten aufgeführt sind. ich habe mal ein Anhang beigefügt,...
    ich habe mir die Schüssel mit einem anderen Mieter geteilt und nutze sie im Moment alleine weil er gestorben ist.Die Anlage war aber schon in Betrieb bevor ich eingezogen bin.

    Lg Tanja

  • Zitat

    Unverzüglich Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und Mietminderung bei Fristüberschreitung Mietminderung androhen.

    Ne, ne, bitte nicht!

    Die Schüssel ist nämlich keinesfalls im Mietvertrag angeführt. Was uns Tanja1966 da zeigt ist ein Auszug aus der Betriebskostenverordnung.

    Nur wenn die SAT-Schüssel explizit im Mietrvertrag angeführt ist, gehen Reparaturen zulasten des Vermieters.

    Und noch einmal: Ein defekter Telefonanschluss muss auch nicht vom Vermieter wiederhergestellt werden.

  • Zu 15, ist etwas gummihaft gezogen,also nicht ganz eindeutig.
    Versuche mit dem Vermieter einen Weg der Diplomatie zu finden,eventuell ists ja auch nur eine kleine zu behebende
    Störung,Eigentlich kanns nur am Reciver oder Lan liegen.
    Oder ists Analog und schon abgeschaltet?
    Gruß Ahnungslos

  • Zitat

    Die Schüssel ist nämlich keinesfalls im Mietvertrag angeführt.


    Das muß auch nicht. Wenn ein funktionsfähiger Anschluß bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden ist, ist dieser Bestandteil des Vertrages; sofern keine anderweitige Regelung bezüglich des Anschlusses getroffen wurde.

    Zitat

    Was uns Tanja1966 da zeigt ist ein Auszug aus der Betriebskostenverordnung.

    Richtig

    .......

    Zitat

    Und noch einmal: Ein defekter Telefonanschluss muss auch nicht vom Vermieter wiederhergestellt werden.

    Richtig: Da der Anbieter bzw. die Telekom bis zur Dose das Sagen hat und ein Vertrag mit diesen Anbietern existiert.

  • Zitat

    Das muß auch nicht. Wenn ein funktionsfähiger Anschluß bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden ist, ist dieser Bestandteil des Vertrages; sofern keine anderweitige Regelung bezüglich des Anschlusses getroffen wurde.

    Und noch einmal nein!

    Ein Mieter hat ein Recht darauf, dass ohne Vereinbarungen im Mietvertrag sich unten aufgeführte Dinge in seiner Wohnung befinden. Telefonanschluss und Fernsehempfang sind nur dann mitvermietet, wenn explizit im mietvertrag vereinbart.

    Was ist eine Wohnung?

    „Eine Wohnung ist die Summe aller Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Abort.“ Dies klingt heute angestaubt, aber so wurde bundesweit durch die DIN 283 eine Wohnung definiert. Zwar trat die DIN 283 im Jahr 1983 ersatzlos außer Kraft, jedoch wird mangels Alternativen diese Definition im Mietrecht immer noch analog angewandt.

    Und was den Telefonanschluss bis zur Dose betrifft, ist diese Ansicht mittlerweile auch veraltet. Die Telekom legt die Leitung bis in den Keller, für den Rest ist dann der Kunde verantwortlich. Und wenn der Mieter keinen Anschluss mitgemietet hat, muss er ihn bis in seine Wohnung legen lassen.

    Vorausschauende Vermieter haben entweder zu diesem Zweck Lehrrohre verplant, oder anderweitig Leitungen verlegt, um ein Durchbohren von Wänden und Decken zu verhindern.

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