Frage zur Quotenabgeltungsklausel

  • Bei mir steht bald ein Auszug an ich möchte gerne wissen ob ich überhaupt renovieren muss.

    Folgende Klausel ist bei mir gegegen (siehe Ziffer 5)
    1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung die laufenden Schön - Pastebin.com

    Wenn ich es richtig interpretiere, müsste der Fall von hier
    Mietrecht: Unverständliche Quotenabgeltungsklauseln unwirksam (Schönheitsreparaturen, Endrenovierung) - News
    anwendbar sein.

    Im Detail besteht der Mangel in der Klausel darin, dass nicht auf den Zustand der Wohnung eingegangen wird sondern nur auf die Zeiten.

    Hat da jemand Erfahrung mit und kann dazu seine Meinung/Einschätzung sagen?

  • Zitat


    Im Detail besteht der Mangel in der Klausel darin, dass nicht auf den Zustand der Wohnung eingegangen wird sondern nur auf die Zeiten.

    Doch

    Von den genannten Fristenzeiträumen kann während der Mietzeit abgewichen werden, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert.

  • Ja schon, aber in der konkreten Klausel 5 ist davon nichts zu lesen.
    Z.B.
    Landgericht Kiel zur Quotenabgeltungsklausel — Rechtsanwalt Felsmann Kiel
    hier ist eine ähnliche Konstellation, wo bei den Fristen darauf eingegangen wird, bei der eigentlichen Abgeltungsklausel aber nicht.

    Da steht im Detail

  • Wenn du doch schon fündig geworden bist, dann verstehe ich nicht, warum du hier noch nachfragst. Hier sind Laien (Hausfrauen, Rentner, u.ä.) im Forum, keine Anwälte. Wir werden uns also hüten, eine unerlaubte Rechtsberatung vorzunehmen.

  • Seien Sie vorsichtig mit Landgerichtsurteilen. Diese ersetzen weder das Gesetz noch Grundsatzentscheidungen des BGH.
    Die Formulierung im Mietvertrag lässt Ihnen die Freiheit eine Renovierung der Räume nach dem "jeweiligen Zustand" vorzunehmen.
    Im übrigen gilt das von Mainschwimmer Gesagte.

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