Vor einer Woche habe ich nach 2 Jahren wohnzeit, die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Da mein Vermieter und ich noch nie das beste Verhältnis hatten,sind jetzt durch die Kündigung noch einige Streitpunkte mehr dazu gekommen.
1. Mein Vermieter hat Eigenbedarf an meiner Wohnung angemeldet, er will eine Schleppgaube ins Hausdach integrieren und die Zimmer umgestalten, es werden alle Decken runtergerissen, trotzdem verlangt er von mir, dass ich die Wände streichen sollte?? bin ich denn dazu verpflichtet?
2. In meiner Nebenkostenabrechnung werden 50 Euro Abrechnungskosten aufgeführt, ich habe dazu mal gelesen dass er dies in Ausnahmefällen machen darf, Ausnahmefälle wären zum Beispiel seperate Heizungszähler, was in unserem Haus auch der Fall ist, aber soweit ich das verstanden habe, müsste dazu eine Firma zum ablesen kommen , bzw. müssten tatsächle kosten entstehen, damit er dies umlagern dürfte. Er lest den Zähler aber selber ab? muss ich diese Kosten dann bezahlen??
3. Wir sind 3 Parteien in dem Haus,( Mein Vermieter, Mein Nachbar und Ich) , mein Nachbar und Ich teilen uns Müll-, Papier- und Biotonne, trotz mehrmaligen hinweisen unterlässt es mein Vermieter nicht unsere Mülltonnen mit zu benutzen? Darf er dass???
4. Mülltonnenabrechnung nach m2? Mein Nachbar (einpersonenhaushalt) ich (einpersonenhaushalt) , trotzdem wird nicht durch 2 geteilt sondern ich bezahle 70 prozent (da 70 m2)mein Nachbar 30 prozent (da 30 m2) , muss dies nicht nach personen abgerechnet werden?