wie bereits in meinem letzen Beitrag erwähnt, bekam ich vom Vermieter zum 31.03. die Wohnungskündigung. Das Verhältnis der zwischen uns war nie besonders gut aber seit der Kündigung passiert täglich was neues.
Ich bewohne eine Wohnung im 1. Stock, im EG befindet sich eine Gaststätte, was bisher nie probleme gab. Letztes Wochende (sprich donnerstag, freitag und samstag) hatte die Gaststätte wieder geöffnet, und seit der Kündigung wird die Musik auf volle Lautstärke aufgedreht bis 3 uhr morgens oder länger. Im meinem Schlafzimmer könnte man auch noch mittanzen und mitsingen den man versteht den text sehr deutlich, was ja nicht so schlimm wäre, wenn ich nicht um 5 uhr morgens aufstehn müsste um in die Arbeit zu gehen. Also es war wirklich so schlimm, dass ich um 3 uhr morgens zu meinen eltern flüchten musste um wenigstens noch 2 stunden auf deren couch schlafen zu können. Kann man von Ruhestörung reden auch wenn man über ner Gaststätte wohnt??
Heute ist dem Vermieter nach 2 Jahren eingefallen mein Fahrrad (in meiner Abwesenheit) vom carport raus in den Regen zu stellen, weil er plötzlich keinen Platz mehr hat, das Fahrrad stand Stunden im Regen weil ich nicht zuhause war. Bei Konfrontation antwortete der Vermieter, das für einen überdachten Stellplatz nicht bezahlt wird. geht das trotzdem so einfach???