Beiträge von blacksun

    wie bereits in meinem letzen Beitrag erwähnt, bekam ich vom Vermieter zum 31.03. die Wohnungskündigung. Das Verhältnis der zwischen uns war nie besonders gut aber seit der Kündigung passiert täglich was neues.

    Ich bewohne eine Wohnung im 1. Stock, im EG befindet sich eine Gaststätte, was bisher nie probleme gab. Letztes Wochende (sprich donnerstag, freitag und samstag) hatte die Gaststätte wieder geöffnet, und seit der Kündigung wird die Musik auf volle Lautstärke aufgedreht bis 3 uhr morgens oder länger. Im meinem Schlafzimmer könnte man auch noch mittanzen und mitsingen den man versteht den text sehr deutlich, was ja nicht so schlimm wäre, wenn ich nicht um 5 uhr morgens aufstehn müsste um in die Arbeit zu gehen. Also es war wirklich so schlimm, dass ich um 3 uhr morgens zu meinen eltern flüchten musste um wenigstens noch 2 stunden auf deren couch schlafen zu können. Kann man von Ruhestörung reden auch wenn man über ner Gaststätte wohnt??

    Heute ist dem Vermieter nach 2 Jahren eingefallen mein Fahrrad (in meiner Abwesenheit) vom carport raus in den Regen zu stellen, weil er plötzlich keinen Platz mehr hat, das Fahrrad stand Stunden im Regen weil ich nicht zuhause war. Bei Konfrontation antwortete der Vermieter, das für einen überdachten Stellplatz nicht bezahlt wird. geht das trotzdem so einfach???

    nein gibt es nicht.

    habe ein bisschen im internet gestöbert und bin daraufhin auf folgendes gestossen "treuwidrige Kündigung wegen vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs"

    meine vermieter waren bereits vor 2 jahren ein paar und wohnten zusammen als ich eingezogen bin.

    meine kündigung lautet wie folgt

    Da wir im Oktober geheiratet haben und mit unserer Familienplanung mehr Platz benötigen, bauen wir unser Haus um.
    Umbaumaßnahme im Süden des Hauses des 1. Stockwerks.
    Es wird eine große Schleppgaude ins Hausdach integriert und die Zimmer umgestaltet.
    Nach dem Umbau bestehen nur noch zwei Wohnungen.
    Eine davon beziehen wir nach dem Umbau selbst.
    Eine weitere mit über 95 m2 wird danach wieder vermietet.
    widerspruchsrecht innerhalt 14 tagen schriftlich


    zum einen hab ich noch nie von einem 14 tägigem widerspruchsrecht gehört, zum anderen ist es möglich dass die kündigung nicht rechtens ist?

    in meinem Mietvertrag ist dass mit den Schönheitsreparaturen schon aufgeführt, aber ist es nicht so dass diese bestimmten klausel nicht mehr gültig sind?

    Auszug aus dem Vertrag.

    1.Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen,zu denen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Aussentüren von innen.
    Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, fachgerecht auszuführen und richten sich im konkreten Fall nach Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später.
    In der Regel durchzuführen.
    in Küchen,Bädern und Duschen alle 3 Jahre
    in Wohn- Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
    in alen sonstigen Räumen alle 7 Jahren

    Falss der Mieter die oben festgelegten Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen eingehalten hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusgemäß noch nicht fällig ist, so kann der Vermieter zeitanteilig einen geldwerten Ersatz hierfür verlangen. Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt.

    sind diese klausel so rechtlich??

    erst mal vielen dank für die Antworten.

    Er wird nach dem Umbau wegen Familiengründung selbst in diese Wohnung einziehen und aus den drei Wohnung zwei machen, und dann die zweite Wohnung später wieder vermieten. wobei es mir weniger um die Kündigung geht, als darum ob ich noch streichen muss, wenn eh umgerissen wird.

    Vor einer Woche habe ich nach 2 Jahren wohnzeit, die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.

    Da mein Vermieter und ich noch nie das beste Verhältnis hatten,sind jetzt durch die Kündigung noch einige Streitpunkte mehr dazu gekommen.

    1. Mein Vermieter hat Eigenbedarf an meiner Wohnung angemeldet, er will eine Schleppgaube ins Hausdach integrieren und die Zimmer umgestalten, es werden alle Decken runtergerissen, trotzdem verlangt er von mir, dass ich die Wände streichen sollte?? bin ich denn dazu verpflichtet?

    2. In meiner Nebenkostenabrechnung werden 50 Euro Abrechnungskosten aufgeführt, ich habe dazu mal gelesen dass er dies in Ausnahmefällen machen darf, Ausnahmefälle wären zum Beispiel seperate Heizungszähler, was in unserem Haus auch der Fall ist, aber soweit ich das verstanden habe, müsste dazu eine Firma zum ablesen kommen , bzw. müssten tatsächle kosten entstehen, damit er dies umlagern dürfte. Er lest den Zähler aber selber ab? muss ich diese Kosten dann bezahlen??

    3. Wir sind 3 Parteien in dem Haus,( Mein Vermieter, Mein Nachbar und Ich) , mein Nachbar und Ich teilen uns Müll-, Papier- und Biotonne, trotz mehrmaligen hinweisen unterlässt es mein Vermieter nicht unsere Mülltonnen mit zu benutzen? Darf er dass???

    4. Mülltonnenabrechnung nach m2? Mein Nachbar (einpersonenhaushalt) ich (einpersonenhaushalt) , trotzdem wird nicht durch 2 geteilt sondern ich bezahle 70 prozent (da 70 m2)mein Nachbar 30 prozent (da 30 m2) , muss dies nicht nach personen abgerechnet werden?

    hallo,

    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, da mich dass thema schon längere zeit ärgert.

    mein nachbar und ich teilen uns eine Mülltonne.
    kosten 156,96 Euro.
    Statt diese Kosten nach Personen zu teilen, rechnet
    mein Vermieter nach m2 ab, wobei ich auf 104,97 Euro
    sitzen bleibe und mein Nachbar nur noch die restlichen
    52,02 zahlt.

    Begründung meines Vermieters: in dieser Wohnung haben vorher
    immer 2 personen gewohnt deswegen führen wir dies so weiter!

    ?????????

    hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, ob ich dagegen irgendwas
    machen kann.

    vielen dank.

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