Wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen und der Vermieter stellt jetzt Forderungen, in denen er sich auf das Übergabeprotokoll vor unserem Einzug bezieht.
Eine Kopie haben wir erst 5 Wochen nach der Übergabe bekommen. Bei unserem Auszug stellten wir dann plötzlich fest, dass wir das komplette Bad von unserem "Vormieter übernommen hätten", davon war aber weder bei der Übernahme noch bei Gesprächen die Rede. Im Übergabeprotokoll war es aber vermerkt. Der Verdacht des Betruges liegt nahe. Man könnte ja als Vermieter schnell mal nachträglich noch etwas dazu schreiben oder einzelne Blätter neu ausfüllen und nur die letzte Seite mit den Unterschriften unverändert lassen. Ist ein solches Übergabeprotokoll ohne Durchschlag eigentlich rechtens?
Bei unserem Auszug lief das ganze wieder ähnlich ab, unser Vermieter schrieb in aller Ruhe ohne Worte und wir sollten uns beim Schreiben möglichst nicht in seiner Nähe aufhalten. Danach gab er uns das Protokoll zum Durchlesen und drängte schon, dass wir unterschreiben sollten. Da wir mit der Sache mit dem Bad nicht einverstanden waren, verweigerten wir unsere Unterschriften, unser Vermieter unterschrieb. Anschließend, also nach seiner Unterschrift, wurden Zählerstände notiert und noch Mängel an der Küchentür hinzugeschrieben. Da man aus Fehlern lernt, sind wir sofort mit in die Geschäftstelle und liesen und eine Kopie anfertigen, auch dies dauerte auffällig lange, etwa eine Viertelstunde.
In der Schadenersatzforderung sollen wir nun nicht nur die Badfliesen sondern auch das Neuverputzen der Wände in der Küche zahlen, obwohl letzteres im Übergabeprotokoll nicht als Mangel aufgenommen wurde. Ist das Übergabeprotokoll von unserem Auszug mit der Unterschrift der Vermieters überhaupt verbindlich, wenn wir die Unterschrrift verweigert haben?