Beiträge von Kaiman

    Wir liegen nun seit Wochen im Streit mit unserem ehemaligen Vermieter. Wir haben von unserem ehemaligen Vermieter eine Schadenersatzforderung erhalten, die einige Posten enthielt, bei denen ausdrücklich im Übergabeprotokoll vermerkt wurde, dass diese aus seiner Sicht in Ordnung waren.

    Da er seit unserer Kündigung immer wieder mit Lügen und unberechtigt hohen Kostenvoranschlägen (u.a. was die Wandgröße betraf) kam und wir das Gefühl hatten betrogen zu werden, haben wir uns dazu entschlossen seine Forderung zunächst zu ignorieren.

    Auf telefonische Nachfrage warum wir denn nicht bezahlt haben, haben wir ihm keine Auskunft erteilt und er hat mit einem Rechtsanwalt gedroht. Im Schreiben von seinem RA war wieder die unberechtigte Endsumme ausgewiesen, offenbar wurde da wieder nichts geprüft. Dementsprechend haben wir uns auch einen Rechtsanwalt gesucht. Mittlerweile hat unser ehemaliger Vermieter zugegeben, dass seine Forderung "versehentlich" Posten enthielt, die wir nicht zahlen müssen.

    Nun zu meiner Frage: Aufgrund der hohen Schadenersatzforderung hat es sich für uns "gelohnt" einen Anwalt einzuschalten, was wir bei der gerechtfertigter niedrigen Endsumme sicher nicht getan hätten. Sind wir deshalb berechtigt die Kosten, die uns durch unseren RA entstanden sind, von der noch ausstehenden Zahlung an unseren Vermieter abzuziehen?

    Danke für die ausführliche Antwort. :)

    Tatsächlich steht auf dem ersten Protokoll (bei Einzug) "Übergabeprotokoll", und zwar jenes zwischen unserem Vormieter und Vermieter. Wir sind darauf als Nachmieter benannt und sollten auf der Rückseite einfach ganz unten unter den Unterschriften vom Vormieter und Vermieter unterschreiben. Ein gleiches Protokoll sollten wir dann bei unserem Auszug unterschreiben. Das haben wir verweigert, da unser Vermieter dort erneut die Sache mit dem Bad hineinschrieb.

    Natürlich wird es praktisch unmöglich den Betrug nachzuweisen. Dennoch liegt der Verdacht nahe, da uns der Vermieter mehrmals angelogen hatte bzw. uns über den Tisch ziehen wollte.

    Bin ich richtig informiert, dass er seinen Schadensersatzanspruch binnen sechs Monaten nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen kann?

    Wie sieht es mit der Verjährungsfrist auf Forderungen im umgekehrten Fall aus? Wir haben noch zwei Nebenkostenrückzahlung offen, die unser Vermieter einbehält aufgrund seiner Forderung einbehält.

    Wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen und der Vermieter stellt jetzt Forderungen, in denen er sich auf das Übergabeprotokoll vor unserem Einzug bezieht.

    Eine Kopie haben wir erst 5 Wochen nach der Übergabe bekommen. Bei unserem Auszug stellten wir dann plötzlich fest, dass wir das komplette Bad von unserem "Vormieter übernommen hätten", davon war aber weder bei der Übernahme noch bei Gesprächen die Rede. Im Übergabeprotokoll war es aber vermerkt. Der Verdacht des Betruges liegt nahe. Man könnte ja als Vermieter schnell mal nachträglich noch etwas dazu schreiben oder einzelne Blätter neu ausfüllen und nur die letzte Seite mit den Unterschriften unverändert lassen. Ist ein solches Übergabeprotokoll ohne Durchschlag eigentlich rechtens?

    Bei unserem Auszug lief das ganze wieder ähnlich ab, unser Vermieter schrieb in aller Ruhe ohne Worte und wir sollten uns beim Schreiben möglichst nicht in seiner Nähe aufhalten. Danach gab er uns das Protokoll zum Durchlesen und drängte schon, dass wir unterschreiben sollten. Da wir mit der Sache mit dem Bad nicht einverstanden waren, verweigerten wir unsere Unterschriften, unser Vermieter unterschrieb. Anschließend, also nach seiner Unterschrift, wurden Zählerstände notiert und noch Mängel an der Küchentür hinzugeschrieben. Da man aus Fehlern lernt, sind wir sofort mit in die Geschäftstelle und liesen und eine Kopie anfertigen, auch dies dauerte auffällig lange, etwa eine Viertelstunde.

    In der Schadenersatzforderung sollen wir nun nicht nur die Badfliesen sondern auch das Neuverputzen der Wände in der Küche zahlen, obwohl letzteres im Übergabeprotokoll nicht als Mangel aufgenommen wurde. Ist das Übergabeprotokoll von unserem Auszug mit der Unterschrift der Vermieters überhaupt verbindlich, wenn wir die Unterschrrift verweigert haben?

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