Klauselvertrag "Kündigung nicht möglich"!

  • Hallo,

    wollte mal wieder nach einem Rat fragen.

    Ich habe eine Mietwohnung mit einem Vertrag wo ich nicht Kündigen kann. Kurz zur Fall Schilderung:

    Es wurde Mündlich vereinbart das ich diese Wohnung anmieten kann. Die Wohnungsschlüssel habe ich direkt erhalten, den Vertrag aber erst 2 Wochen Später. Über den Vertrag wurde nicht gesprochen wie dieser aussehen wird. Wahrscheinlich auch ein Fehler meiner seits. Den Vertrag wie oben erwähnt habe ich vom Vermieter 2 Wochen später erhalten als wo ich die Schlüssel bekommen habe.

    Selbstverständlich stand mein gesamtes Inventar in der Wohnung und war somit komplett eingerichtet. Hätte ich diesen Vertrag nicht Unterschrieben, hätte ich sofort meine Sachen packen können so wie ich den Vermieter kenne.

    Der Vertrag geht bis 2014, entweder wird der Vertrag verlängert, oder ich kann ausziehen. Jedenfalls kann ich jetzt so wie es ist, nicht Kündigen. Im Vertrag habe ich einen Stellplatz 20,- Euro/Monat auf dem Hof. Würde ich diesen Hof dennoch befahren, würde ich mich festfahren. Dies erwähne ich damit ihr eine Vorstellung habt. Mit dem Vermieter gibt es nur Ärger egal in welchen Punkten.

    Mir steht es im Moment Oberkante Lippe und möchte dort einfach nur noch raus!

    Was kann ich gegen diesen Mietvertrag tun? Wie kann ich dennoch ausziehen? Es muss doch eine Möglichkeit geben.

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Chamun (28. Dezember 2011 um 19:42)

  • Vertrag von bestimmter Dauer (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB): Das Mietverhältnis beginnt frühstens am 01.XX.20XX und endet am 31.XX.20XX


    Mit XX brauchste hier erst garnicht weiterzuposten.
    Hast Du den MV unterschrieben? Datum der Unterschrift korrekt?

  • Mit XX brauchste hier erst garnicht weiterzuposten.
    Hast Du den MV unterschrieben? Datum der Unterschrift korrekt?

    Möchtest du vielleicht noch meine Rufnummer haben? XX = die Angabe des Datums, diese muss ich ja sicherlich nicht Preis geben um eine Antwort auf meine Frage zu erhalten.

    Und der Vertrag wurde Unterschrieben, weil ich keine andere Wahl gehabt hätte.

  • Klar, wenn John Wayne mit der Winchester hinter einem steht...:p

    Sorry, aber ich finde an diesem Thema in keinem Falle etwas, was lustig ist. Ich Frage hier was ich tun kann und nicht nach Späßchen.

    Wie bereits erwähnt war die Wohnung fertig eingeräumt. Der Vertrag kam erst dann wo die Wohnung eingeräumt ist!!! und nicht bevor dies geschehen ist.

    Bin der Meinung das es Arglistige Täuschung ist, oder sehe ich das Falsch?

    Bis 201X befristet, Grund: Abriss oder Sanierung

    Ich glaube ich stehe im Wald! Macht er das nur damit er noch schön "gesicherte" einnahmen hat? Es muss doch einen Weg geben diesen Vertrag als "nichtig" zu erklären.

  • Macht er das nur damit er noch schön "gesicherte" einnahmen hat? Es muss doch einen Weg geben diesen Vertrag als "nichtig" zu erklären.


    Richtig: Beratung durch einen Fachanwalt.
    Hier kannst Du nur persönliche Meinungen erwarten.
    Dass Du mit dieser ungewöhnlichen Art von Vertragsanbahnung bzw. -beginn einen Fehler gemacht hast, dürfte Dir wohl klar sein. Sowas habe ich als Mieter und Vermieter bisher noch nicht kennengelernt.

  • BGB § 575 Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    Wenn eine Begründung im Vertrag angegeben ist, ist der Vertrag so auch rechtens. Andernfalls wäre für Sie ein Schlupfloch offen gewesen. Ihnen bleibt also nur ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter abzuschließen. Da bleibt ein Kniegang nicht erspart.
    Verträge müssen nun mal eingehalten werden, auch durch Sie. Wo würde das hinführen, wenn man da nach den Prinzip "rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" verfahren würde. Man denke dabei auch immer an den Umkehrschluß.
    Übrigens: Bei Ihren geheimnisvollen XXXX handelt es sich um das Jahr 2014; diesen Geheimnisverrat hatten Sie schon in Ihrem ersten Beitrag offenbart. Das könnte noch Folgen haben !

    5 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (29. Dezember 2011 um 07:24)

  • Morgen,


    was habe ich aber für eine Wahl gehabt bzgl. des Vertrages? Ich musste ihn ja Unterschreiben. Ihr kennt den Vermieter nicht. Hätte ich Nein gesagt weiß ich ganz genau, das ich sofort alles hätte räumen können!

  • Niemand hat Sie mit vorgehaltener Pistole gezwungen und mußten um Ihr Leben fürchten.
    Sollte es dennoch so gewesen sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
    Sie müssen endlich mal Ihre Fehler selbst eingestehen und diese auch leider schmerzhaft begreifen lernen.

    Thema beendet.

  • Zitat

    Ihr kennt den Vermieter nicht.

    Wollen wir auch nicht kennenlernen. Wenn der aber so bissig ist, dass der nur mit Maulkorb nach draußen darf, dann frage ich mich, warum man von dem eine Wohnung anmietet.

    Aber damit du nicht dumm stirbst (vom Vermieter gemeuchelt). Als du die Schlüssel hattest, war das schon der Abschluss eines mündlichen Mietvertrages mit allen Rechten und Pflichten für dich. Der nette Mensch hätte dich nur mit einer begründeten Kündigung aus der Wohnung raus gekriegt.

    Und weiter, unbefristete Mietverträge können mündlich, befristete nur schriftlich abgeshlossen werden. Also hat sich dein Vermieter selbst ins Knie geschossen, als er mit dir einen mündlichen (konkludenten) Vertrag abgeschlossen hat.

    Wenn du nicht weißt, was konkludent bedeutet, frage Google.

    UNd ja, immer noch, auf, auf zum Anwalt für Mietrecht.


  • Also hat sich dein Vermieter selbst ins Knie geschossen, als er mit dir einen mündlichen (konkludenten) Vertrag abgeschlossen hat.

    Was zu beweisen wäre. Der Schriftliche Vertrag ist beweisbar, der "mündliche" leider nicht.

    Wenn ein Vermieter einen Mieter vor Unterzeichnung eines Mietvertrages die Wohnung überläßt, ist damit automatisch kein mündlicher Vertrag zustandegekommen.
    Wesentlich ist, ob bei dem ersten Gespräch nicht doch die Rede von einem befristeten Mietverhältnis die Rede war und nur die Ausfertigung des Vertrages nicht bereits beim Einzug fertig war.

  • Was zu beweisen wäre. Der Schriftliche Vertrag ist beweisbar, der "mündliche" leider nicht.

    Wenn ein Vermieter einen Mieter vor Unterzeichnung eines Mietvertrages die Wohnung überläßt, ist damit automatisch kein mündlicher Vertrag zustandegekommen.


    Tja, nun bringe das mal unter einen Hut...
    Und was lehrt uns das, Herr Schamane?

  • Zitat

    Was zu beweisen wäre. Der Schriftliche Vertrag ist beweisbar, der "mündliche" leider nicht.

    Das stimmt so aber nicht. Durch die Übergabe der Schlüssel und sicherlich auch durch weitere Absprachen über die Höhe der Miete und Nebenkosten ist ein konkludenter Mietvertrag entstanden. Wenn der VM mit zeitlichem Abstand daraus einen befristeten Vertrag konstruieren will, wäre er in Schwierigkeiten gekommen.

    Da aber der Fragesteller den Vertrag unterschrieben hat, ist er selber Schuld.

  • Schön und gut das ich selber Schuld bin das ich den Vertrag Unterschrieben habe, nur was hatte ich für eine Wahl? Der Vermieter wurde erst "ungemütlich" nach dem ich so gut wie alles im Wohnraum hatte. Und hätte ich gesagt nein, den Vertrag nehme ich nicht, weiß ich ganz genau das ich meine Sachen binnen 1 Stunde räumen hätte können. Ich hoffe das ich mit euch zusammen eine Lösung finde.

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