Miete doppelt bezahlen

  • Hallo,

    Es geht um folgendes:

    Wir haben die Kündigung für unsere jetztige Wohnung im Januar abgegeben und müssen sie zum 1.4. freimachen. Aufgrund eines Missverständnisses müssen wir jetzt in eine Wohnung einziehen, die nicht zum 1.4 sondern zum 1.3. bezogen werden muss. Ich habe unseren Veremieter gefragt, ob es möglich wäre, dass wir die Kündigung vorziehen und zum 1.3 die Wohnung freigeben, damit er auf die Miete für März verzichtet. Doch wie erwartet, geht ihm das am A**** vorbei und wir müssten die Miete doppelt bezahlen.(Für die jetzige und die zukünftige, falls wir da einziehen.)


    Da wollte ich fragen, ob ihr ne Idee habt, was man da machen könnte. Wäre es möglich, dass wir nur die Kaltmiete bezahlen und die Neben- sowie Heizkosten weglassen , weil wir ja da ab dem 1.3nicht mehr dort wohnen werden und somit gar keine Nebenkosten anfallen würden? Geht so etwas?


    LG

  • Hallo!

    Nein, das wird ohne die Zustimmung der Vermieters nicht gehen. Die vereinbarte Vorauszahlung auf die Nebenkosten kann nicht rechtmäßig gekürzt werden, ohne das der Vermieter zustimmt.

    Eine andere Idee wie man da ohne den guten Willen einer der Vertragspartner "rauskommen" kann hab ich auch nicht wirklich. Grundsätzlich müssen auch die Forderungen aus zwei Mietverträgen bedient werden wenn sich diese überschneiden.

    Gruß

    Philipp

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