Wohnung renovieren/streichen

  • Hallo,

    Im Vertrag steht unter sonstige Vereinbarungen: Wohnung ist bei Einzug vom Vermieter zu renovieren.

    Das habe ich nicht getan und 4 Jahre dort gewohnt.

    In klauseln steht das ich wenn erforderlich küche bader nach drei Jahren und andere Räume wenn erforderlich über 5 Jahre renovieren muss.

    Muss ich nun renovieren?

    MFG
    Jouner

  • Ich denke ja.
    Eine starre Fristenregelung wurde durch den BGH gekippt und wäre ungültig.
    Durch den Zusatz "wenn erforderlich" ist eine Verpflichtung hierzu nicht gegeben.

  • Hallo Kolinum,

    Vertrag:
    Der Mieter ist verpflichtet auf seine kosten die Schönheitsreperaturen in den Mieträumen wenn erforderich fachgerecht auszuführen Zeitfolge allgemein

    Küche Bäder 3 Jahre
    Wohn schlafräume 5 jahre
    alle übrige räume 7 jahre

    4 Jahre war ich da also nur Bad und Küche aber schlafzimmer und Wohnzimmer nicht oder doch alles weil ich beim einzug nicht renoviert hatte?


    MFG
    Jouner

  • Im Vertrag steht unter sonstige Vereinbarungen: Wohnung ist bei Einzug vom Vermieter zu renovieren.
    Das habe ich nicht getan und 4 Jahre dort gewohnt.


    Richtig so, bist ja auch nicht der Vermieter, oder?

  • Hallo Berny,

    Die Antwort habe ich nicht so richtig definiert
    a)alles renov. richtig so
    b)oder nur Bad und Küche renov. richtig so ?


    MFG
    Jouner

    Einmal editiert, zuletzt von jouner (27. November 2011 um 22:03)

  • Die Antwort habe ich nicht so richtig definiert
    a)alles renov. richtig so
    b)oder nur Bad und Küche renov. richtig so ?


    Da beim Einzug nicht renoviert wurde, brauchste beim Auszug auch nicht zu renovieren, sondern die Wohnung nur besenrein und ohne Beschädigungen und übermässige Abnutzungsspuren zu übergeben.

  • Hallo Berny,

    Und Küche und Bad steht im Vertrag wenn erforderlich und über 3 Jahre schönheitsreperaturen.

    Also müsste ich das auch nicht streichen weil da könnte ich doch sagen:

    Da ich beim Einzug streichen sollte, geben Sie ja selbst zu das Sie mir eine Renovierungsbedürftige Wohnung übergaben und haben kein Anspruch auf eine nicht renuvierungsbedürftige Wohnung?


    MFG
    Jouner

  • da könnte ich doch sagen:
    Da ich beim Einzug streichen sollte, ...

    Im Erstposting schreibst Du aber: "Im Vertrag steht unter sonstige Vereinbarungen: Wohnung ist bei Einzug vom Vermieter zu renovieren."

    Das passt doch nicht zusammen!!:mad:

  • Das interessiert heute nicht mehr, was du beim Einzug gemacht hast oder nicht. Da aber die Angabe der Fristen bei den Schönheitsreparaturen nicht starr sind, solltest du in deinem Interesse die Wohnung in den Zustand bringen, wie es laut Vertrag vorgesehen ist.

    Und das heißt, die Räume streichen, in denen es erforderlich ist. Aber das sieht man meist erst dann, wenn die Möbel nicht mehr stehen.

    Kauf eine gut deckende Wandfarbe, ist zwar teurer als die Billigware, aber meist reicht ein einmaliger Anstrich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!