Beiträge von jouner

    Hallo Berny,

    Und Küche und Bad steht im Vertrag wenn erforderlich und über 3 Jahre schönheitsreperaturen.

    Also müsste ich das auch nicht streichen weil da könnte ich doch sagen:

    Da ich beim Einzug streichen sollte, geben Sie ja selbst zu das Sie mir eine Renovierungsbedürftige Wohnung übergaben und haben kein Anspruch auf eine nicht renuvierungsbedürftige Wohnung?


    MFG
    Jouner

    Hallo Kolinum,

    Vertrag:
    Der Mieter ist verpflichtet auf seine kosten die Schönheitsreperaturen in den Mieträumen wenn erforderich fachgerecht auszuführen Zeitfolge allgemein

    Küche Bäder 3 Jahre
    Wohn schlafräume 5 jahre
    alle übrige räume 7 jahre

    4 Jahre war ich da also nur Bad und Küche aber schlafzimmer und Wohnzimmer nicht oder doch alles weil ich beim einzug nicht renoviert hatte?


    MFG
    Jouner

    Hallo,

    Im Vertrag steht unter sonstige Vereinbarungen: Wohnung ist bei Einzug vom Vermieter zu renovieren.

    Das habe ich nicht getan und 4 Jahre dort gewohnt.

    In klauseln steht das ich wenn erforderlich küche bader nach drei Jahren und andere Räume wenn erforderlich über 5 Jahre renovieren muss.

    Muss ich nun renovieren?

    MFG
    Jouner

    Hallo Berny,

    Da habe ich natürlich volles Verständnis für,

    Habe nochmal bei den Urteilen nachgeschaut das die Rechtssprechung einen PVC 10 Jahre gibt.

    Das würde also bedeuten das 10% in einem Jahr durch die Miete abgegolten werden?

    Wenn ich nun schon 4 Jahre in der Wohnung bin
    und der Boden vom Vermieter Laut Rechnung ein Jahr vor Einzug Beispiel für 1000 Euro installiert wurde, wären 70 % abgegolten und ich hätte einen schaden / Restwert von 30 % also 300 Euro verursacht.

    Oder kämen dann noch abrisskosten vom alten PVC dazu usw.


    Vielen Dank
    Jouner

    Hallo Kolinum,

    Vielen Dank für Ihre Rasche Antwort!

    Da ich in dem Gebiet Recht, ein absoluter Leihe bin kann ich aus Ihrer Antwort leider nicht richtig definieren, wie hoch mein Schaden in Euro etwa sein wird?

    Ich weis Sie können sich auf keinen betrag festlegen, aber so in etwa Richtwert: Mehr als 4 Tausend oder unter 2 T,

    Vielen Dank Jouner

    Hallo,

    Erstmal Lob ans tolle Forum!

    Wohne seit oktober 2007 in der Wohnung die ich bis zum 30.11.2011 fristgerecht gekündigt habe (also 4 Jahre und 2 Monate).

    Den Boden, der beim Einzug Eigendlich noch in einem Guten zustand war habe ich durch Möbelrücken kaputt gemacht.

    Nun ist die Frage:

    Wenn der Vermieter den Boden neu renovieren wird, muss ich dann die Gesamten Kosten: Material, Arbeitslohn, alten Abreisen bezahlen, oder mus ich nur einen Anteil bezahlen weíl der Boden ja auch nicht mehr neu ist.

    Oder gibt es sogar ein Urteil: Böden müssen Möbelrücken aushalten?


    Vieleicht wisst Ihr einen Rat?

    MFG
    Jouner

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