PVC Fussboden kaputt gemacht wie teuer wirds werden?

  • Hallo,

    Erstmal Lob ans tolle Forum!

    Wohne seit oktober 2007 in der Wohnung die ich bis zum 30.11.2011 fristgerecht gekündigt habe (also 4 Jahre und 2 Monate).

    Den Boden, der beim Einzug Eigendlich noch in einem Guten zustand war habe ich durch Möbelrücken kaputt gemacht.

    Nun ist die Frage:

    Wenn der Vermieter den Boden neu renovieren wird, muss ich dann die Gesamten Kosten: Material, Arbeitslohn, alten Abreisen bezahlen, oder mus ich nur einen Anteil bezahlen weíl der Boden ja auch nicht mehr neu ist.

    Oder gibt es sogar ein Urteil: Böden müssen Möbelrücken aushalten?


    Vieleicht wisst Ihr einen Rat?

    MFG
    Jouner

    Einmal editiert, zuletzt von jouner (26. November 2011 um 21:18)

  • Ersetzen müßten Sie nur den Zeitwert und zwar die von Ihnen verursachten Schaden. Normale Abnutzung müssen Sie nicht ersetzen; wurde bereits mit der Miete abgegolten.

  • Hallo Kolinum,

    Vielen Dank für Ihre Rasche Antwort!

    Da ich in dem Gebiet Recht, ein absoluter Leihe bin kann ich aus Ihrer Antwort leider nicht richtig definieren, wie hoch mein Schaden in Euro etwa sein wird?

    Ich weis Sie können sich auf keinen betrag festlegen, aber so in etwa Richtwert: Mehr als 4 Tausend oder unter 2 T,

    Vielen Dank Jouner

  • Hallo Berny,

    Da habe ich natürlich volles Verständnis für,

    Habe nochmal bei den Urteilen nachgeschaut das die Rechtssprechung einen PVC 10 Jahre gibt.

    Das würde also bedeuten das 10% in einem Jahr durch die Miete abgegolten werden?

    Wenn ich nun schon 4 Jahre in der Wohnung bin
    und der Boden vom Vermieter Laut Rechnung ein Jahr vor Einzug Beispiel für 1000 Euro installiert wurde, wären 70 % abgegolten und ich hätte einen schaden / Restwert von 30 % also 300 Euro verursacht.

    Oder kämen dann noch abrisskosten vom alten PVC dazu usw.


    Vielen Dank
    Jouner

  • Habe nochmal bei den Urteilen nachgeschaut das die Rechtssprechung einen PVC 10 Jahre gibt.
    Das würde also bedeuten das 10% in einem Jahr durch die Miete abgegolten werden?

    Wenn ich nun schon 4 Jahre in der Wohnung bin
    und der Boden vom Vermieter Laut Rechnung ein Jahr vor Einzug Beispiel für 1000 Euro installiert wurde, wären 70 % abgegolten und ich hätte einen schaden / Restwert von 30 % also 300 Euro verursacht.

    Oder kämen dann noch abrisskosten vom alten PVC dazu usw.


    Das könnte alles zutreffen. Ich habe keine diesbzgl. Erfahrungen.
    Schau mal hier: http://www.google.de/search?um=1&hl=de&q=airbus%20wingtips&gs_sm=s&gs_upl=4578l20390l0l23578l20l18l0l6l6l1l234l1670l0.7.3l12l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&biw=1170&bih=581&wrapid=tlif132234966197011&ie=UTF-8&sa=N&tab=iw#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=abnutzung+pvc+bodenbelag&pbx=1&oq=abnutzung+pvc&aq=2v&aqi=g1g-v2&aql=&gs_sm=c&gs_upl=0l0l1l78l0l0l0l0l0l0l0l0ll0l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=1e998a83a13b5ae8&biw=1170&bih=581

  • Hallo,

    Habe totale Angst das der Vermieter am Mittwoch vieleicht sagt:

    Das er jetzt die Wohnung nicht vermieten kann weil er Termine mit Handwerker machen muss ..
    und ich für den Mietverlust aufkommen muss?

    MFG
    Jouner

    5 Mal editiert, zuletzt von jouner (27. November 2011 um 01:44)

  • Habe totale Angst das der Vermieter am Mittwoch sagen kann, weil der Boden noch Kaputt ist kann er die Wohnung nicht weitervermieten, und klagt vieleicht Mietverlust ein bis er den Schaden behebt?
    MFG
    Jouner


    Nein, es ist allgemein üblich, dass zunächst der Mieter 1/2 Monat Zeit bekommt (er muss dafür Nutzungsentgelt in gleicher Höhe wie die Miete zahlen), Schäden i.O. zu bringen. Du solltest also vorher mit dem VM sprechen um eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen.
    Als Vermieter habe ich (gottseidank noch nicht) ein ähnliches Problem: Wenn die Mieterin ausziehen wird, werde ich mich mit ihr auf einen Betrag einigen und das Appartement dann fliesen.

  • Hi Berny erstmal danke für Deine Antwort,

    Wie ist es wenn ich bis zur Schlüsselübergabe den Boden nicht inordnung bringen kann und der VM eine Firma beauftragt,
    kommen dann 1/2 Monate Nutzungsentgeld hinzu bis seine Firma das repariert weil er in dieser Zeit nicht vermieten kann?


    MFG
    Jouner

    Einmal editiert, zuletzt von jouner (27. November 2011 um 16:32)

  • [QUOTE=jouner;12163Wie ist es wenn ich bis zur Schlüsselübergabe den Boden nicht inordnung bringen kann und der VM eine Firma beauftragt,
    kommen dann 1/2 Monate Nutzungsentgeld hinzu bis seine Firma das repariert weil er in dieser Zeit nicht vermieten kann?[/QUOTE]
    Ja, wenn der VM es so will.

  • Hi Berni,

    Muss ich dann komplettes abreißen plus neune Boden mit verlegung bezahlen oder nur den Zeitwert und zwar den von mir verursachten Schaden/ also restwert vom alten Boden?


    MFG
    Jouner

  • Muss ich dann komplettes abreißen plus neune Boden mit verlegung bezahlen oder nur den Zeitwert und zwar den von mir verursachten Schaden/ also restwert vom alten Boden?


    Der Vermieter kann von Dir Rückgabe des Bodenbelags im Übergabezustand abzüglich durch vertragsgemässe Nutzung entstandene Abnutzungen verlangen. Dieser Zustand ist jedoch nicht mehr herstellbar.
    Also, meine Meinung, die Wiederherstellungkosten (Arbeitslohn, Material) zu eben soundsoviel Prozent.

  • Hi Beny

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,

    Ein bekannter Fußbodenleger versucht mit VM zu verhandeln einen dünnen nicht so Hochwertigen Boden drüber zu kleben, geht schneller.

    MFG
    Jouner

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