Hallo,
Erstmal Lob ans tolle Forum!
Wohne seit oktober 2007 in der Wohnung die ich bis zum 30.11.2011 fristgerecht gekündigt habe (also 4 Jahre und 2 Monate).
Den Boden, der beim Einzug Eigendlich noch in einem Guten zustand war habe ich durch Möbelrücken kaputt gemacht.
Nun ist die Frage:
Wenn der Vermieter den Boden neu renovieren wird, muss ich dann die Gesamten Kosten: Material, Arbeitslohn, alten Abreisen bezahlen, oder mus ich nur einen Anteil bezahlen weíl der Boden ja auch nicht mehr neu ist.
Oder gibt es sogar ein Urteil: Böden müssen Möbelrücken aushalten?
Vieleicht wisst Ihr einen Rat?
MFG
Jouner