Auszug und Malern!?

  • Guten Tag zusammen,

    wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und da steht natürlich das Thema mit Renovieren etc. an. Es gibt in unserem Mietvertrag zwei Klauseln, die evtl. gegensätzlich sind und ich möchte nun gerne wissen, welche der beiden Klauseln greift oder auf was ich mich einstellen muss.

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    Hier die Klauseln:

    § 8 Abs.2: Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (handschriftlich vom Vermieter ergänzt steht dann noch: "sowie nach persönlicher Vereinbarung zwischen den Parteien)

    und weiter:

    § 20 Auszug des Mieters

    Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurück geben.

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    Weitere Klauseln hinsichtlich Renovierungen oder Auszugsbedingungen gibt es nicht. Weder Fristen noch ähnliches.

    Zur Zeit plane ich die Küche und ein Heimbüro zu weißen (einmal Rauhfaser und einmal Strukturtapete). WZ und SZ sind flächig braun mit einzelnen Bahnen Mustertapete.

    Evtl. kann jemand aus dem Forum hier eine "sachkundige" Antwort schreiben. Danke dafür.

    Einmal editiert, zuletzt von miro2011 (18. November 2011 um 09:31)

  • Danke für die Antwort. Und hier die Antwort auf die Fragen:


    Beim Einzug war die Wohnung unrenoviert im Sinne von, dass nicht NEU/FRISCH renoviert war.

    Die Veränderung wurde dann bis auf einige Räume durch uns vorgenommen. Andere sind noch im Ursprungszustand.

    Wir wohnen seit drei Jahren und 9 Monaten in der Wohnung.

    Gruss Mirko

  • Die handschriftliche Änderung durch Ihren Vermieter, erwähnt ja eine persönliche Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen zwischen den Parteien.

    Haben Sie denn mit Ihrem Vermieter diesbezüglich etwas vereinbart?

    Falls nicht, dann empfehle ich Ihnen sich auf den in Ihrem Mietvertrag aufgeführten § 20 -Auszug des Mieters- zu besinnen. Denn dieser besagt lediglich „Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurück geben“.

    Hier sind keine Malerarbeiten, Schönheitsreparaturen o.ä. vereinbart. Demnach würde ich die Wohnung im derzeitigen Ist-Zustand übergeben.

    Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Vermieter und bringen seine Vorstellungen in Erfahrung. Eventuell stellt er ja gar keine Forderungen.

  • Zwischen § 8 und § 20 steht doch sicherlich noch mehr zum Thema Schönheitsreparaturen, richtig? Erst wenn der ganze Wortlaut rund um das Thema Renovierung bekannt ist, kann eine Anwort erfolgen.

  • "Zwischen § 8 und § 20 steht doch sicherlich noch mehr zum Thema Schönheitsreparaturen, richtig?"

    Eben nicht; es gibt nur diesen einen Satz zum Thema "Schönheitsreparaturen" und nur diesen einen Satz zum Thema "Auszug des Mieters".

    Im Prinzip ist es dieser Vertrag hier:
    http://www.mieterbund.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/pdf/mietvertrag/wohnungs-mietvertrag.pdf&t=1321704488&hash=116a09d5d5cccec9db2a5965601c97bbb2155707

    Einzige Änderung zu diesem ist, dass unter § 8 der Absatz 2 eben der im Eröffnungsthread beschriebene ist. Es gibt also in meinem Vertrag 5 Absätze statt 4.

    Hat jmd. eine Idee?

    Gruss Mirko

  • Da im Vertrag sonst keinerlei Vereinbarungen getroffen wurden, hat der § 20 Bestand. Dies bedeutet, dass die Wohnung in einem unrenovierten aber sauberen Zustand zurück gegeben werden kann.

    Auch wenn die Ergänzungen in § 8 eventuell etwas anderes aussagen mögen; es ist nicht Ihre Aufgabe als Mieter die Wünsche Ihres Vermieters zu ergründen.

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