Guten Tag zusammen,
wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und da steht natürlich das Thema mit Renovieren etc. an. Es gibt in unserem Mietvertrag zwei Klauseln, die evtl. gegensätzlich sind und ich möchte nun gerne wissen, welche der beiden Klauseln greift oder auf was ich mich einstellen muss.
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Hier die Klauseln:
§ 8 Abs.2: Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (handschriftlich vom Vermieter ergänzt steht dann noch: "sowie nach persönlicher Vereinbarung zwischen den Parteien)
und weiter:
§ 20 Auszug des Mieters
Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurück geben.
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Weitere Klauseln hinsichtlich Renovierungen oder Auszugsbedingungen gibt es nicht. Weder Fristen noch ähnliches.
Zur Zeit plane ich die Küche und ein Heimbüro zu weißen (einmal Rauhfaser und einmal Strukturtapete). WZ und SZ sind flächig braun mit einzelnen Bahnen Mustertapete.
Evtl. kann jemand aus dem Forum hier eine "sachkundige" Antwort schreiben. Danke dafür.