3 Fragen zur Nebenkostenabrechung

  • Frage 1:
    Da aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 (Monat September bis Dezember) eine Nachzahlung in Höhe von 340 Euro hervor ging. Habe ich dem Vermieter ab diesem Zeitpunkt freiwillig 40 Euro mehr pro Monat überweisen, damit ich nicht wieder eine Hohe Nachzahlung erhalte. Dem Vermieter habe ich per Telefon Informiert. Ist dies ausreichend oder hätte ich dem Vermieter über meine vorsorgliche Mehrzahlung schriftlich Informieren müssen?

    Frage 2:
    Wir sind 2 Mietparteien im Haushalt. Wir reinigen das Treppenhaus jede 2te Woche wie vereinbart. Die andere Mietpartei kommt dieser Pflicht unzureichend nach (Aus Sicht des Vermieters wurden im Keller die Heizungsrohre nicht abgewischt und ein paar Spinnenweben nicht entfernt. Siehe Frage 3). Jetzt möchte der Vermieter eine Reinigungsfirma mit der Reinigung beauftragen, zum 01.01.2012 und die Kosten auf die Mieter umlegen. Im Mietvertrag ist ausgeführt, dass die Mieter für die Reinigung und dessen Kosten zuständig sind.

    Ist es legitim nun die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses auf uns umzulegen. Wir sind unserer Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen.
    Weiterhin mache ich mir Sorgen bzgl. des Anspruchs auf Sauberkeit des Vermieters. Im Haus Wohnen nur 2 Parteien. Wenn nun eine externe Firma nach dem Sauberkeit Anspruch des Vermieters das Treppenhaus und den einen gemeinschaftskellerraum säubert wird das teuer.

    Frage 3:
    8 Monate nach dem Einzug in die Wohnung haben wir eine Hausordnung bekommen. In der u.a. steht, dass wir die Pflastersteine vom Graß befreien müssen. Die Heizungsrohre im Keller abwischen sollen. Die Glaßbausteine im Treppenhaus alle einzeln abwischen müssen. Unsere Garage fegen und Wischen sollen…. usw. Der Vermieter ist sehr pingelig.
    Die Hausordnung wurde jedoch nicht mit dem Mietvertrag uns übergeben sondern deutlich später. Muss ich mich nach dieser überaus pingeligen Hausordnung richten? Im Mietvertrag steht nix davon, dass ich die Pflastersteine von Graß befreien soll usw.

    Anmerkung: Die Hausordnung wurde kommentarlos im Briefkasten hinterlassen. Dem Vermieter habe ich jedoch nicht gesagt, dass ich die Hausordnung so nicht akzeptiere. Ich wollte einfach keinen Streit beginnen. Nun wohnen wir seit 2 Jahren hier.

    Frage 4:
    In der letzen Nebenkostenabrechnung wurde vom Vermieter die Grundsteuer (ca. 1200 Euro) je nach Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Im Untergeschoss steht jedoch eine 65 m² Wohnung leer. Bei der Umlage der Grundsteuer wurden jedoch nur meine Wohnung (ca.85m²) und die Wohnung der 2ten Partei (ca. 70m²) berücksichtigt.

    Rechnerisch sah das für mich wie folgt aus:
    1200(Grundsteuer) / (85m²+70m²) * 85m² = 658€.

    Müsste es nicht so aussehen:
    1200(Grundsteuer) / (85m²+65m²+70m²) * 85m² = 463€.

    Wie wäre es richtig?

    Mfg
    Pasari

    2 Mal editiert, zuletzt von Pasari (17. November 2011 um 15:27)

  • zu Frage 1:
    Es wäre sehr sinnvoll gewesen den Vermieter über die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ( BKVZ) zu informieren. Damit er den höheren Zahlungseingang auch eindeutig zuordnen und für zukünftige BK-Abrechnungen berücksichtigen kann. Erfolgte denn zwischenzeitlich wieder eine BK-Abrechnung und wurde darin Ihre höhere BKVZ berücksichtigt?

    zu Frage 2:
    Die Kosten der Hausreinigung gehören zu den Betriebskosten, die dem Eigentümer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Soweit mehrere Wohnungen in einem Haus vermietet sind, ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, für das Sauber halten von Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern, Speichern und Waschküchen zu sorgen. Allerdings gehören die Kosten der Hausreinigung zu den sogenannten umlegbaren Kosten, können also im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden. Die Übertragung der Hausreinigung auf den Mieter ist im Formularmietvertrag meist unter der Rubrik "Betriebskosten" geregelt, manchmal aber auch durch eine Verweisung auf eine als Anlage beigefügte Hausordnung.

    Ist in Ihrem Mietvertrag die Hausreinigung geregelt? Dies ist meist unter dem Punkt „Betriebskosten“ aufgeführt.

    Ist dort die Hausreinigung durch die Mieter aufgeführt, so ist die Hausreinigung auch durch die Mieter durchzuführen. Es kann nur für alle Mieter einheitlich eine Lösung getroffen werden, bestehende Vereinbarungen können nicht nachträglich geändert werden. Es sei denn, alle Mietparteien wünschen ausdrücklich die Erledigung der Hausreinigung durch eine Fremdfirma und akzeptieren damit die Umlage der dadurch entstehenden Kosten im Rahmen der BK-Abrechnung.

    zu Frage 3:
    Soll die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages in Form einer Anlage sein, dann hat sie bei Vertragsabschluss auch vorzuliegen und ist im Mietvertrag als Anlage zu erwähnen.

    Ist in Ihrem Mietvertrag eine Hausordnung als Anlage aufgeführt? Wenn nicht hat die „nachgereichte“ Hausordnung durch Einwurf in Ihren Briefkasten für sie keine Gültigkeit, da sie nicht Bestandteil Ihres Mietvertrages ist.

    zu Frage 4:
    Hier kommt es wieder darauf an, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde.
    Grundsätzlich erfolgt die Umlage der Grundsteuer aber anteilig nach der Wohnfläche und somit nach dem von Ihnen letzten aufgeführten Rechnungsbeispiel 1200(Grundsteuer) / (85m²+65m²+70m²) * 85m² = 463€.

    Für den Leerstand muss in diesem Fall der Vermieter die Betriebskosten tragen und kann diese nicht auf die übrigen Mietparteien umlegen.

    5 Mal editiert, zuletzt von ®ené (17. November 2011 um 16:28)

  • Hallo Pasari,
    Frage 1: Schriftlichkeit mit Nachweis ist in der Regel besser. Da man etwas handfestes hat und es besser zuordnen laesst ( fuer den Vermieter )
    >>> Nachtraegliche Anschreiben sollte kein Problem sein. Notfalls besteht ein Nachweis durch die Ueberweisungen
    Frage 2: Wenn die Reinigungs Verpflichtung sep. im Mietvertrag aufgefuehrt ist, halte ich es fuer fraglich mit der Reinigungsfirma.
    Ist die Reinigungpflicht unter den sog. Betriebskosten aufgefuehrt, dann hat der Vermieter in der Regel gute Chancen
    >>> Hier am besten Mieterschutzbung, Rechtsanwalt fragen
    Frage 3: Wenn Sie vormals keine Hausordnung mit den Mietvertrag erhalten haben, dann wird die Hausordnung allein kein Vertragsgegenstand zwischen Ihnen und den Vermieter. Wenn jedoch eine Hausordnung ( alte ) mit den Mietvertrag bestand so koennte eine einseitige Aenderung nicht ohne weiteres erfolgen.
    Frage 4: Fuer die leerstehende Wohnung muss der Eigentuemer in Bezug auf die darauf anfallenden Kosten aufkommen.
    >>> Gegen die Abrechnung am besten schriflichen ( mit Nachweis ) Wiederspruch in Bezug auf die Grundsteuer einlegen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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