Hallo zusammen,
habe ein Problem wegen meinem Mietvertrag.
In der Wohnung treten seit einiger Zeit kleinere Mängel (alte Fenster und Türen schließen nicht und müssten ausgetauscht werden) auf. Diese Mängel habe ich dem VM schon mitgeteilt (Einschreiben Rückschein). Habe die Miete auch schon seit zwei Monaten gekürzt, weil er nichts tut. Jetzt kommen immer weitere Mängel dazu (keine Isolierung der (uralten) Heizung, daher Wohnräume viel zu heiß, Heizung läuft unzuverlässig....) und der VM reagiert trotz Kürzungen nicht.
Mein Problem: er wird die Mängel nicht beheben, zumindest ist davon auszugehen.
Ich habe einen MV mit dem Passus, dass ich die Whg. für eine Dauer von 4 Jahren ab dem Beginn des Mietverhältnisses miete.
Wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung?) aus, wenn der VM die Mängel nicht behebt?
Ich muss doch nicht in einer Wohnung bleiben, in der Mängel aus Bequemlichkeit nicht behoben werden? Die Kürzung löst das Problem als solches ja nicht, es ist nur ein Druckmittel (was in meinem Fall nicht zu wirken scheint). Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, die Reparaturen ja auch zahlreich sind. Will ja nur noch raus hier...
Was muss ich im Verfahren beachten?
Muss ich die Kündigung androhen? Oder kann ich jetzt schon rechtswirksam kündigen?
Die Kürzungen und der Schriftverkehr sind belegbar.
Wie lang wäre die Kündigungsfrist? Habe gehört, dass es im außerordentlichen Fall nur zwei Monate sind...
Danke für eure Hilfe im Voraus!!!!