Beiträge von Katrin142

    Erst einmal Danke für die Antworten.

    A) Hier die Klausel zur Mietzeit:

    Vertrag auf unbestimmte Zeit


    Das MV beginnt am XX.XX.2010.
    Die Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum ... (4 Jahre ab Vertragsbeginn) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Kündigungsschreiben kann erst nach Ablauf dieser Frist dem Vertragspartner zugehen. Fristgerechte Kündigungen wegen Vertragsverletzungen und außerordentlichen Kündigungen bleiben hiervon unberührt.

    Also, ich nehme an, hier kann ich nur bei außerordentlichem Grund raus aus dem Vertrag.

    B) Wegen der vorgeschlagenen Ersatzvornahme:
    Ich glaub, dass wird dann hier echt ein Fass ohne Boden. Es kommen immer mehr Sachen dazu. Es kann ja auch nicht sein, dass ich die ganzen Instandhaltungsangelegenheiten managen muss, wenn das eigentlich Sache des VM wäre. Sehr bequem macht er sich das....

    Der Vermieter hat ja auch die Kürzung akzeptiert. Er reagiert nicht, dass heißt für mich, dass er nichts tun will. Ich könnte ja auch noch mal schreiben und die Frist setzen, die Reparaturen nun endlich mal bis zum Monatsende zu erledigen, sonst kündige ich außerordentlich (Androhung).
    Ich bin ja bereit, die volle Miete zu zahlen, gegen volle Leistung. Ich meine, wenig zahle ich nicht und dafür kann ich auch eine tadellose Mietsache erwarten, finde ich. Sonst hätte ich direkt im Pappkarton unter der Brücke wohnen können. Da kann ich dann nix erwarten.
    Ihr merkt, das regt echt auf...

    C) Einigung:
    Ich könnte ja mal nachfragen, ob er einer Aufhebung der Klausel zustimmen würde. Ich meine, es ist ja beiden nicht geholfen, wenn das Theater hier so weitergeht... aber wahrscheinlich findet er nicht so schnell einen Nachmieter.

    D) selbst einen Nachmieter suchen:
    Kann der Vermieter dagegen etwas machen, wenn ich selbst jemanden finde, der das MV weiterführt? Ich meine, wenn er den Vorschlag ablehnt, Personen zu suchen. Oder wenn er potenzielle Nachfolger ablehnt?

    Danke euch schon mal für die Tipps bzw. Antworten...
    Es wäre toll, wenn ihr noch mal helfen könntet, denn mit den Paragraphen komme ich nicht zurecht. die Auslegung ist ja immer das Interessante und hier im Forum sind ja ein paar fitte Leute am Start.

    Hallo zusammen,

    habe ein Problem wegen meinem Mietvertrag.
    In der Wohnung treten seit einiger Zeit kleinere Mängel (alte Fenster und Türen schließen nicht und müssten ausgetauscht werden) auf. Diese Mängel habe ich dem VM schon mitgeteilt (Einschreiben Rückschein). Habe die Miete auch schon seit zwei Monaten gekürzt, weil er nichts tut. Jetzt kommen immer weitere Mängel dazu (keine Isolierung der (uralten) Heizung, daher Wohnräume viel zu heiß, Heizung läuft unzuverlässig....) und der VM reagiert trotz Kürzungen nicht.

    Mein Problem: er wird die Mängel nicht beheben, zumindest ist davon auszugehen.
    Ich habe einen MV mit dem Passus, dass ich die Whg. für eine Dauer von 4 Jahren ab dem Beginn des Mietverhältnisses miete.

    Wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung?) aus, wenn der VM die Mängel nicht behebt?

    Ich muss doch nicht in einer Wohnung bleiben, in der Mängel aus Bequemlichkeit nicht behoben werden? Die Kürzung löst das Problem als solches ja nicht, es ist nur ein Druckmittel (was in meinem Fall nicht zu wirken scheint). Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, die Reparaturen ja auch zahlreich sind. Will ja nur noch raus hier...

    Was muss ich im Verfahren beachten?
    Muss ich die Kündigung androhen? Oder kann ich jetzt schon rechtswirksam kündigen?
    Die Kürzungen und der Schriftverkehr sind belegbar.
    Wie lang wäre die Kündigungsfrist? Habe gehört, dass es im außerordentlichen Fall nur zwei Monate sind...


    Danke für eure Hilfe im Voraus!!!!

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