Kündigung bei Täuschung?

  • Hallo! Ich hoffe mir kann hier ein wenig geholfen werden! und zwar geht es um Folgendes:

    Ich bin mit meiner Mitbewohnerin (wg) im September in eine 2-Ram-Whg, Erdgeschoss, Altbau, Gasetagenheizung eingzogen. Wir haben uns schon vor Mietbeginn Sorgen gemacht wegen dem Heizen, doch der Makler, der uns die Wohnung gezeigt hat, versicherte uns, dass wir uns keine weiteren Sorgen darum machen brauchen, da unter der Wohnung wohl die Heizungsrohre langgehen und der lange Flur, (der keine Heizung besitzt!) würde wohl durch die angegrenzende Nachbarwohnung nicht doll auskühlen. Unsere Sorge wurde jetzt jedoch bestätigt und es ist in der gesamten Wohnung ar***kalt!!! Im Flur sind es nicht mal 14grad! Natürlich hält man sich im Flur nicht weiter auf, aber dennoch geht die Wärme aus den Zimmern sofort verloren aufgrund undichter Türen, die sich jetzt auch verzogen haben. Der Winter beginnt gerade mal und es ist schon kaum auszuhalten! Zudem hat uns der Nachbar über uns erzählt, dass der Vormieter ausgezogen ist, weil er die Wohnung ebenfalls nicht vernünftig beheizen konnte und seine Wohnung quasi schon eingefroren ist, der Putz von Decken und Wänden runter kam! Darum sei die Wohnng vor unserem Bezug auch erst frisch renoviert worden sein! Kleine Risse zeichnen sich jetzt auch schon ab im Flur!

    Meine Frage: Was kann ich tun?! Mietminderung? Am liebsten möchte ich sofort umziehen bevor es noch schlimmer wird doch laut Mietvertrag erstmalig kündbar zum 01.09.2012! Komm ich hier irgendwie schneller raus?

    Ich fühle mich echt getäuscht! Uns wurde die Sache mit der Kälte komplett verschwiegen und auch als nicht weiter besorgniserregend erklärt! Es ist meine erste Wohnung und ich weiß deswegen nicht was zu tun ist! Bitte helfen Sie mir!

  • 1. Was Makler erzählen, sind Märchen. Er will was verkaufen und dreht alles Mögliche an, genannt Marktwirtschaft.
    Dazu gehören immer zwei, ein Verkäufer und ein Käufer.

    2. Sie haben sich den Energiepass offensichtlich nicht zeigen lassen. Da wären Sie schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages der kalten Bude auf die Schliche gekommen.

    3. Der letzte Hammer: Sie haben die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, zu Ihren Ungunsten, einfach weggeworfen.

    4. Damit Sie nicht wieder solchen Unsinn produzieren, muß das weh tun.

    5. Mit dem Vermieter reden, ob eine frühere Kündigung möglich; oder Anwalt nehmen. Sehe aber wenig Erfolg.

  • Lucinna:

    "Was kann ich tun?! Mietminderung?"
    Nein.

    "Am liebsten möchte ich sofort umziehen"
    Das kannst Du natürlich.... - Versteh' mich richtig: Aus dem jetzigen Mietvertrag kommste jedoch ohne Einigung mit dem VM NICHT heraus.

    "laut Mietvertrag erstmalig kündbar zum 01.09.2012!"
    Ähem...: 31.08. oder 30.09.2012?
    Ihr könnt bereits jetzt zum Termin kündigen.

    "ich weiß deswegen nicht was zu tun ist!"
    Hatte gestern im 1€-Geschäft Schaumgummi-Dichtungsband gesehen...
    Decke vor die Tür hängen/legen, warm anziehen, ...

  • Was den Flur angeht, da könnt ihr wohl nicht viel machen. Wenn da von vorneherein keine Heizung war und auch nicht vereinbart wurde, dass dies geändert wird, dann heißt es da "gemietet wie gesehen".
    Evtl. lohnt sich aber die Anschaffung einer kleinen Beistellheizung, damit der Flur nicht zu sehr auskühlt, denn das würde ja noch mehr Wärmeverlust für die Zimmer bedeuten.

    Wo wir schon beim nächsten Problem sind. Bekommt ihr die Zimmer, trotz Heizung, nicht warm? Dann wäre dies ein Mietmangel, zu dessen Beseitigung der Vermieter verpflichtet wäre und weswegen ihr auch die Miete mindern könntet.

    Ebenso Risse o.ä. im Putz muss der Vermieter instandsetzen. Mietminerung dürfte da aber eher nicht angezeigt sein, zumindest solange es nur optische Mängel sind. Aber vielleicht überlegt der Vermieter es sich doch und lässt irgendwann einen Heizkörper dort montieren, wenn er zum 10ten Mal wegen der Kälte neu verputzen lassen musste.

  • Was den Flur angeht, da könnt ihr wohl nicht viel machen. Wenn da von vorneherein keine Heizung war und auch nicht vereinbart wurde, dass dies geändert wird, dann heißt es da "gemietet wie gesehen".
    Evtl. lohnt sich aber die Anschaffung einer kleinen Beistellheizung, damit der Flur nicht zu sehr auskühlt, denn das würde ja noch mehr Wärmeverlust für die Zimmer bedeuten.


    Soweit kommt das noch, dass ich den Hausflur beheize....:eek:

  • Also Folgendes:

    Während der Heizperiode, vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter in einer Mietwohnung eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius gewährleisten. Allerdings muss er nicht ganztägig diese Temperaturen einhalten. Nachts, zwischen 23.00 bzw. 24.00 Uhr und 6.00 Uhr, sind 18 Grad Celsius ausreichend.

    Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor. Der Vermieter ist verpflichtet, einen solchen Mangel zu beseitigen, ansonsten kann der Mieter die Miete mindern.

    Wird es in der Mietwohnung nur maximal 18 Grad Celsius warm, kann der Mieter eine Mietminderung von bis zu 20 % durchsetzen. Fällt die Heizung bei Minusgraden im Winter komplett aus ist eine Mietminderung von bis zu 100 % möglich. Dies bezieht sich natürlich jeweils auf die Kaltmiete, Betriebskosten sind hier von der Mietminderung ausgenommen.

    Ist die Mietwohnung dauerhaft kalt und drohen dem Mieter Gesundheitsschäden, ist der sogar berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

    Die fristlose Kündigung gemäß §543 BGB greift auch bei einem Mietvertrag mit Kündigungsausschluss-Klausel.

    § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1.dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,...

    Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wäre im oben beschriebenem Fall, bei Raumtemperaturen unter 18 Grad Celsius nicht gewährt.

  • Zitat

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1.dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,...

    Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wäre im oben beschriebenem Fall, bei Raumtemperaturen unter 18 Grad Celsius nicht gewährt.

    Mit solchen Äußerungen sollte man sich tunlichst zurück halten. So lange nicht bekannt ist, wie die Fragestellerin die Wohnung heizt, ist auch kein außerordentlicher Kündigungsgrund in Sicht.

    Hier beschweren sich Mieter über die mangelnde Leistung ihrer Heizung, stellen das Thermostat aber nur auf Stufe 2, weil sonst die Heizkosten zu hoch werden.

    @Renee

    Dieser Satz von Ihnen gibt mir zu denken,

    Zitat

    Fällt die Heizung bei Minusgraden im Winter komplett aus ist eine Mietminderung von bis zu 100 % möglich. Dies bezieht sich natürlich jeweils auf die Kaltmiete, Betriebskosten sind hier von der Mietminderung ausgenommen.


    denn der ist falsch. Mietminderungen werden von der Brutto-, nicht von der Nettomiete berechnet. Sollten Sie jedoch anderer Meinung sein, wäre es schön, Sie würden die Quelle verraten. Vielleicht hat der BGH ja zwischenzeitlich sein Urteil revidiert und ich bin nicht auf dem neuesten Stand.

  • Sorry mein Fehler! Hier hab ich mich vertan. Die Bemessungsgrundlage der Mietminderung ist gemäß BGH die Bruttowarmmiete. (Urteil vom 6.4.2005 - Az.: XII ZR 225/03).

    Danke für den Hinweis!

  • Während der Heizperiode, vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter in einer Mietwohnung eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius gewährleisten. Allerdings muss er nicht ganztägig diese Temperaturen einhalten. Nachts, zwischen 23.00 bzw. 24.00 Uhr und 6.00 Uhr, sind 18 Grad Celsius ausreichend. (von René)

    Ist damit die gesamte Wohnung gemeint oder nur Schlaf-/Wohnzimmer?! weil wie gesagt im Flur sind es mittlerweile nur noch 13,2 Grad und beheizbar ist er nicht!
    Ich habe mich jetzt persönlich an die Hausverwaltung gewendet nd mein Problem geschildert! Ich wurde aber mehr oder weniger nur abgespeist! Ich habe gefragt ob es nicht irgendwie möglich wäre aus dem Vertrag rauszukommen. Als Antwort bekam ich: "Ich arbeite für die Hasverwaltung also für den Vermieter! Ich wüsste schon wie Sie rauskommen aus dem Vertrag, aber das kann ich Ihnen ja schlecht sagen und viel Hoffnung würde ich ihnen da auch nicht machen!" das fand ich extrem dreist!!!
    2. Habe ich gefragt ob es möglich wäre eine andere Wohnung beziehen zu können, die der Hausverwaltung gehört. Antwort:" ja das wäre eine Möglichkeit, doch sie müssen bei ihrem Vermieter bleiben und ob dieser noch freie Wohnungen in seinem Bestand hat, weiß ich jetzt nicht. Wir sind ja eine Hausverwaltung für mehrere Vermieter und deswegen hab ich das nciht im Überblick"
    Ich habe dann nochmal nach dem richtigen Vermieter gefragt- sie nannte mir eine Firma. Zuhause habe ich nochmal in den Mietvertrag geguckt und da stand eine andere Firma mit ähnlichem Namen. Diese habe ich dann gegoogelt. hab sie auch gefunden im branchenbuch, aber ohne Telefonnummer oder Email, nur eine Adresse. Zu dieser bin ich dann hingefahren, doch die Firma war dort nicht ansässig. Ich habe überall herum gefragt, doch keiner hat je von der Firma gehört!!! nicht einmal der zuständige Briefträger!
    Sorry, aber irgendwie kommt mir das alles sehr komisch rüber oder?!

  • Die zitierten Mindesttemperaturen müssen natürlich nur in beheizbaren Räumen erreicht werden können. Es geht ja dabei darum, dass die Heizleistung der Heizung ausreichend ist.

    Ich glaube ich hatte es schon geschrieben, aber ich schreibs gerne nochmal anders.
    Wenn der Flur bei der Besichtigung und Anmietung der Wohnung schon keine Heizung hatte - damit ein unbeheizter Raum war, können Sie jetzt nichts anderes verlangen. Wo sollen die genannten Temperaturen denn herkommen ohne Heizung?

  • Zitat von der-Mieter


    Wenn der Flur bei der Besichtigung und Anmietung der Wohnung schon keine Heizung hatte - damit ein unbeheizter Raum war, können Sie jetzt nichts anderes verlangen. Wo sollen die genannten Temperaturen denn herkommen ohne Heizung?

    Man liest eben nur das , was in den Kram passt.

  • Also irgenwie verwirrt mich das:

    Im Posting klang es so, als würden bei dir alle Zimmer kühl sein, und das zum Teil durch deinen unbeheizbaren und kalten Flur begründet sein. Auch in deiner letzten Anmerkung fragst du nach ob die Mindesttemperaturen nur für Schlaf- / Wohnzimmer gelten oder auch für den Flur.
    Daraus schliesst man, du meinst DEINEN Flur.

    Als jemand dir vorgeschlagen hat, einen kleinen Heizer in den Flur zu stellen, beschwerst du dich mit dem Kommentar "ich beheize doch nicht den HAUSFLUR".

    WELCHER Flur ist denn nun das Problem? der IN deiner Wohnung oder der allgemeine Hausflur?? Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
    Denn deinen eigenen Flur könntest du sehr wohl heizen. Aber die Kälte vom Hausflur könntest du ganz einfach mit einer Abdichtung deiner Wohnungstür beseitigen...

    Lg Melanie

  • Nein es geht um meinen normalen Wohnungsflur! das hast du falsch verstanden oder ich habe mich unklar ausgedrückt... Jedenfalls ist es so, dass mein Flur 16m lang ist und sich kein Heizkörper drin befindet, dem entsprechend ist er nicht zu heizen und mittlerweile liegt die Temperatur bei unter zehn grad!
    Aber das interessiert ja eh keinen! Weder dem Vermieter, noch den Leuten hier, die man um Hilfe bittet und schon gar nicht den Makler, der mir versichert hat, dass es nicht kalt wird in der Wohnung, "dadurch dass ja die Heizungsrohre vom gesamten Haus unterm Flur langgehen und dadurch, dass der Flur nach innenliegend ist, wird er vom Nachbarhaus ja auch noch gedämmt bla..." Tja so ist es aber nicht und ich frier mir einfach weiter nen Wolf! Mittlerweile ist auch schon dreimal die Gasetagenheizung komplett ausgefallen, was richtig geil ist, wenn man früh aufwacht und es sind 12grad im Zimmer weils draußen friert... sobald man einmal nicht heizt (heizen kann) sinkt die Temperatur so dermaßen in den Zimmern, weil das Haus anscheinend null gedämmt ist! was ich vorher auch nicht ahnen konnte! So viel zum Thema.
    Tut mir Leid, aber ich bin einfach nur noch gefrustet! Deswegen wären mir hilfreiche Tipps sehr lieb und nicht irgendwelche kommentare, die mich nur als die blöde hinstellen, wenn ich mir den verlauf hier angucke! find ich nicht in ordnung!

  • Zitat

    dass mein Flur 16m lang ist und sich kein Heizkörper drin befindet,

    Hast du eine Fabrikhalle oder eine Kaserne angemietet? Flure in Wohnungen haben in der Regel keine Heizkörper. Und was dir der Makler erzählt hat, kannste eh vergessen. Nur Schriftliches zählt, das gesprochene Wort ist nicht zu beweisen.

  • Lucinna:

    "Nein es geht um meinen normalen Wohnungsflur!
    Jedenfalls ist es so, dass mein Flur 16m lang ist"
    Also doch Dein (Wohnungs-)Flur. Und eine Wohnung mit einem soo langen nicht beheizbaren Flur hast Du gemietet...?

    "Aber das interessiert ja eh keinen! Weder dem Vermieter, noch den Leuten hier, die man um Hilfe bittet und schon gar nicht den Makler, der mir versichert hat, dass es nicht kalt wird in der Wohnung,"
    Was erwartest Du von einem Makler...?

    "dadurch dass ja die Heizungsrohre vom gesamten Haus unterm Flur langgehen und dadurch, dass der Flur nach innenliegend ist, wird er vom Nachbarhaus ja auch noch gedämmt bla..." Tja so ist es aber nicht und ich frier mir einfach weiter nen Wolf!"
    Wohnst Du in dem langen Flur?

    "Mittlerweile ist auch schon dreimal die Gasetagenheizung komplett ausgefallen, was richtig geil ist,"
    Toll, wenn etwas geil ist!

    "wenn man früh aufwacht und es sind 12grad im Zimmer weils draußen friert... sobald man einmal nicht heizt (heizen kann) sinkt die Temperatur so dermaßen in den Zimmern, weil das Haus anscheinend null gedämmt ist!"
    Aha, fängst Du endlich an, etwas sachlicher zu schreiben?

    "Tut mir Leid, aber ich bin einfach nur noch gefrustet! Deswegen wären mir hilfreiche Tipps sehr lieb und nicht irgendwelche kommentare, die mich nur als die blöde hinstellen, wenn ich mir den verlauf hier angucke! find ich nicht in ordnung!"
    Ich verstehe Deinen Ärger schon, habe aber das Gefühl, dass wir hier mit Versuchen, Dir zu helfen, auf der Stelle treten.
    Was erwartest Du denn, ausser Vorschlägen, Dich bei einem Mietrverein beraten zu lassen, oder auszuziehen, da sich der Zustand m.E. wohl nicht ändern wird, wenn nicht mal ein fähiger kompetenter Handwerker einen Rundumschlag macht.
    Bedenke bitte, und das wurde wohl schon mal geschrieben, dass Du diese tolle Wohnung in diesem Zustand angemietet hattest.

  • Genau solche Kommentare meinte ich!

    Ja ich habe diese Wohnung in diesem Zustand angemietet. und nein ich habe die Konsequenzen nicht abgesehen, da ich dummerweise auf das Wort des Maklers gehört habe! Jetzt sind diese Fehler aber nunmal nicht mehr zu ändern! Habs verstanden! Trotzdem wären nette Ratschläge wohl nicht zu viel verlangt gewesen. Irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben! Hab die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben, denn die eine von der Hausverwaltung meinte ja: "es gibt schon ne möglichkeit, aber die wird sie mir ja nicht verraten, weil sie im auftrag des vermieters arbeitet..." und viel hoffnung würde sie mir auch dann nicht geben...

  • Lucinna:

    "Genau solche Kommentare meinte ich!"
    ... und deshalb solltest Du mal in Ruhe nachdenken.

    "ich habe die Konsequenzen nicht abgesehen, da ich dummerweise auf das Wort des Maklers gehört habe!"
    Ich möchte mich weiter über diesen Berufsstand nicht äussern. Überall kann man/frau auch mal Pech haben bzw. etwas falsch verstehen.

    "Jetzt sind diese Fehler aber nunmal nicht mehr zu ändern! Habs verstanden! Trotzdem wären nette Ratschläge wohl nicht zu viel verlangt gewesen."
    Sag' mir doch, was Du gerne hören möchtest und sei sicher, dass es nicht weiterhilft.

    "Irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben!"
    Ja, auszuziehen. Welche Art von nachhaltiger Verbesserung erwartest Du denn? *)

    "Hab die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben,"
    Sie stirbt zuletzt.

    "die eine von der Hausverwaltung..."
    Meinst wohl: Eine Mitarbeiterin von der Hausverwaltung?

    "meinte ja: "es gibt schon ne möglichkeit, ..." "
    Eben, habe sie drei Absätze weiter oben schon beschrieben. *)

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