Kündigung durch E-Mail + Einschreiben

  • Hallo,

    Ich habe am 1. Sept meine Kündigung beim Einschreiben von Bayern nach Berlin geschickt. Am gleichen Tag habe ich meine Vermieterin telefonisch und beim E-Mail informiert. Sie hat zwar die Email erhalten, aber da sie nur am 7 Sept das Einschreiben von der Post abgeholt hat (ich vermute, dass sie das absichtlich gemacht hat), meinte sie, dass die Kündigung nicht wirksam ist und ich noch eine Monatsmiete bis 31. Dez bezahlen darf.

    Hat sie recht? Was kann ich tun? Muss ich doch bezahlen?

    Gruß,

    mralzenau

  • mralzenau:

    "Ich habe am 1. Sept meine Kündigung beim Einschreiben von Bayern nach Berlin geschickt. Am gleichen Tag habe ich meine Vermieterin telefonisch und beim E-Mail informiert. Sie hat zwar die Email erhalten, aber da sie nur am 7 Sept das Einschreiben von der Post abgeholt hat (ich vermute, dass sie das absichtlich gemacht hat), meinte sie, dass die Kündigung nicht wirksam ist und ich noch eine Monatsmiete bis 31. Dez bezahlen darf."
    Richtig.

    "Muss ich doch bezahlen?"
    Ja.
    Kündigungen schickt man per Einwurfeinschreiben: Sobald der Postbote es in den Empfängerbriefkasten einlegt, gilt es als zugegangen.

  • Hallo mralzenau,
    leider kann gemaess Ihrer Darstellung nicht erkannt werden, wann genau die Kuendigung per "Einschreiben" im Briefkasten Ihrer Vermieterin gelandet ist.
    Sollte es noch bis spaetestens den 3. Werktag im September erfolgt sein, so kann Ihre Kuendigung noch in Ordnung sein. Denn eine Kuendigung ist schriftlich dann zugegangen wenn diese im Briefkasten des Vermieters ist. Die uebliche Leerung des Briefkasten ist der Zeitpunkt.
    Und der 3 Werktag im September fuer Willenserklaerungen war Montag der 05.09.2011
    Paragraf 242 BGB besagt ... eine verzoegerte Abholung verstoesst gegen Treu und Glauben ... .
    Hinzu kommt noch Ihre E - mail und Ihr gefuehrtes Telefongespraech die nicht unbedingt von Seiten des Vermieters zu ignorieren sind.
    Am besten Rechtsrat vom Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund einholen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für die Antworten!

    Leider war es kein Einwurfeinschreiben. Und die Post nimmt nicht mehr auf, wann sie versucht hat, das Einschreiben zu liefern. Deshalb trotz der Telefongespräch und der E-Mail, hat meine Vermieterin recht.

    Aber sie ist unglaublich gemein. Sie hat die Miete für Dez als Druckmittel benutzt, um unsere Hilfe für die Verwaltung der Wohnung zu bekommen, Sie sagte, wann wir machen alles was sie sagt, dann können wir vielleicht entgegen kommen und doch am Ende Nov unser Mietverhältnis beenden. Wir haben getan alles was sie verlangte, jetzt will sie, dass wir die Wohnung fachgerecht streichen lassen (~€1200) (statt die Tapeten runter zu machen ~€400). Wir sollten auch das Parkett in der Küche abschleifen und versiegeln lassen (~€400), obwohl ein Parkettmeister meinte, dass solches 30 jahre alte Parkett (wir haben 8 jahre lang hier gewohnt) zeigt nur gemessene Gebrauchsspüren.

    Ich glaube, dass ich mit meinem Anwalt sprechen muss .

    Gruß,

    mralzenau

  • D-D-I:

    "wann genau die Kuendigung per "Einschreiben" im Briefkasten Ihrer Vermieterin gelandet ist."
    Überhaupt nicht, sondern lediglich die Benachrichtigung zur Abholung bei der Post.

    "Und der 3 Werktag im September fuer Willenserklaerungen war Montag der 05.09.2011"
    Falsch, es war Samstag, der 03.09.2011.

  • mralzenau:

    "Aber sie ist unglaublich gemein. Sie hat die Miete für Dez als Druckmittel benutzt, um unsere Hilfe für die Verwaltung der Wohnung zu bekommen, Sie sagte, wann wir machen alles was sie sagt, dann können wir vielleicht entgegen kommen und doch am Ende Nov unser Mietverhältnis beenden."
    Basar?

    "jetzt will sie, dass wir die Wohnung fachgerecht streichen lassen (~€1200) (statt die Tapeten runter zu machen ~€400). Wir sollten auch das Parkett in der Küche abschleifen und versiegeln lassen (~€400), obwohl ein Parkettmeister meinte, dass solches 30 jahre alte Parkett (wir haben 8 jahre lang hier gewohnt) zeigt nur gemessene Gebrauchsspüren."
    Toll, was sie alles will. Haste schon mal im Mietvertrag nachgeschaut, wozu Ihr überhaupt verpflichtet seid?

  • Hi,

    gemäß des Vertrages, müssen wir die Tapeten runter machen. Obwohl viele Leute schon uns gesagt haben, dass das nicht mehr zulässig ist und wir nur die Wohnung besenrein machen müssen. Die Vermieterin hat immer die Mieter verklagt und die meisten sind nach 1 oder 2 Jahre scon umgezogen. Wir waren 8 Jahre in der Wohnung wegen Nachwuchs und Kindergarten.

    Gut sie bekommt die Dez Miete und wann wir nicht mit ihr streiten möchten werden wir die Tapeten runter machen. Aber ich habe noch Fragen. Kann sie bestimmen, wann die Schüsselübergabetermiin wird? Wir möchten am 29 oder 30 Dez machen (Freitag/Samstag), aber sie will bestimmt eine Woche vorher oder die erste Woche in Jan haben. Bei diesem Termin, ist es besser unser Anwalt oder Gutachter dabei zu haben (falls sie noch "Schäden" findet)?

    Gruß,

    mralzenau

  • Sie haben die Wohnung bei Mietende zu übergeben, wäre der 31. Dezember. Vorher müssen Sie nicht.
    Ein Übergabetermin muß aber trotzdem angeboten werden.

    Aus "Mietrechtslexikon"
    Beispiel: Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in "Annahmeverzug". Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!).

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. November 2011 um 13:47)

  • Danke für die Hilfe. Ich werde 29 oder 30 Dez anbieten, und falls es mit ihr nicht klappt, dann einige Tage früher. Aber ich werde nicht Wochen vorher machen, obwohl wir schon in Nov ausgezogen sind.

    Gruß,

    mralzenau

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