Schimmelbildung bei Bankiraiholz auf meinem Balkon


  • Hallo ihr lieben,

    heute wurde nach langer Zeit die Auflage meines Balkons herunter genommen. Es hat die ganze Zeit seit Mai Wasser drunter gestanden. Es ist alles vorhanden vom Mückenpool ( naja nun sind sie ja nicht mehr so wirklich vorhanden) bis zur Geruchsbildung :(. Als das Bankirai heute hochgenommen wurde, stellte sich heraus das dort die Unterlattung ( bis auf einen Balken alle anderen im Wasser liegen und auch schon am schimmeln sind :eek:).
    Hat einer von euch eine gleiche erfahrung gemacht und kann ich im nachhinein auch noch die Miete rückwirkend mindern?

    Ich danke euch schon mal vorab

  • Die Miete ist nur dann gemindert und muss weniger bezahlt werden, wenn der Wohnwert bzw. die Nutzbarkeit gemindert ist.
    Dies dürfte wohl wegen des Schimmel und des Wassers nicht der Fall sein, falls dies erst jetzt festgestellt wurde.
    Solange der Balkon durch die Instandsetzung nicht genutzt werden kann, kann der Mietanteil der auf den Balkon entfällt, aber vermutlich gemindert werden.

  • Zitat

    und kann ich im nachhinein auch noch die Miete rückwirkend mindern?


    Das dürfte wohl zu einer Mietminderung vorne und hinten nicht reichen. Und für eine nachträgliche erst recht nicht. Wenn das Wasser nicht ablaufen kann, sollte man wohl zuerst schauen, woran das liegt. Wer hat denn das Holz auf den Balkon verlegt?

  • das Niveau zum ablaufen des Wassers ist nicht in die Richtung des Ablaufes hin ausgerichtet worden, denn der liegt höher. Diesen Auftrag hat eine Firma erledigt nicht der Vermieter selber. Ich war zu dem Zeitpunkt noch nicht Mieter dieser Wohnung. Soweit ich weiß war vor dem Holz weißer Kies und Platten auf dem Balkon. Ich kenne ihn halt nur mit dem Bankirai.

    LG

  • Zitat

    Ich sehe hier nicht genügend Substanz für eine Mietminderung und freue mich für Dich, dass der Balkon nun ordentlich hergerichtet wird.

    Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen. Außer vielleicht, dass es mich wundert, mit welcher Energie versucht wird, Mietminderungen auf Deubel komm raus zu konstruieren.

  • Lieber Mainschwimmer

    ich habe bei dir und deinen Beiträgen das Gefühl das du die Leute verärgen willst.

    Ich habe den Sommerüber wegen der starken Geruchsbildung schon nichts gekürzt, obwohl ich es hätte machen können wie ich es jetzt weiß.

    Ich bin froh das ich ein Forum gefunden habe wie dieses um mich zu erkundigen und nicht wie du der Meinung bist Außer vielleicht, dass es mich wundert, mit welcher Energie versucht wird, Mietminderungen auf Deubel komm raus zu konstruieren.!!!!!!

    Wenn man es dann nicht tut schreien wieder welche: Wie blöd bist du denn!

    Es wäre schön wenn du deine Kommentare bei meinen Anfragen rauslässt

    Einmal editiert, zuletzt von ladyberlin (9. November 2011 um 11:54) aus folgendem Grund: Ich stehe zu meinen Rechtschreibfehlern

  • >und kann ich im nachhinein auch noch die Miete rückwirkend mindern?

    wer sowas schreibt muss sich nicht wundern, dass der Eindruck entsteht.
    Und ehrlich, das Posting von Mainschwimmer ist sachlich und noch nett formuliert. :)

  • Naja, Mietminderung ist natürlich ein oft gebrauchtes Schlagwort: Einmal zurecht, wenn man erfährt, wie gross oft das Desinteresse der Vermieter an ihren Objekten ist, aber andererseits wie manche (klammen) Mieter Geld einsparen wollen - aus welchen Gründen auch immer...

  • "Ich habe den Sommerüber wegen der starken Geruchsbildung schon nichts gekürzt,"

    Starke Geruchsbelästigung kann einen Mietmangel darstellen. Wenn Sie diesen Mangel bereits im Sommer nachweislich Ihrem Vermieter mitgeteilt haben und dieser somit den Mangel kannte, so würde seit dieser Zeit theoretisch auch ein Minderungsanspruch bestehen. Dieser kann auch noch später geltend gemacht werden. Sobald der Mangel (hier die Geruchsbeeinträchtigung) aber behoben ist, erlischt auch der Minderungsanspruch.

    Beispiel: Mieter meldet einen Mangel und wartet erstmal ab, was der Vermieter macht. Nach 2 Monaten und einigen Vertröstungen reicht es dem Mieter und er kürzt die Miete dann doch, damit der Vermieter endlich tätig wird. Hier kann er auch die beiden vergangenen Monate noch kürzen.

    Wenn der Mieter alldings erstmal abwartet und der Vermieter nach 2 Monaten den Mangel behebt, kann der Mieter hinterher nichtmehr die vergangenen Monate mindern.

    Abgesehen davon, dass es sogar sein könnte das eine Geruchsbelästigung im Außenbereich schon unter die Bagatellmängel fallen könnte, die keine Minderung rechtfertigen, könnte die Minerung nicht so hoch sein, als das sich jetzt noch die Mühe lohnt darum zu streiten.

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