Renovierung der Nachbarwohnung tierisch laut

  • Hallo sehr geehrtes Forum,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich bin im August in eine neue Mietwohnung gezogen. Genau zu meinem Einzug wurde vor meinem (einzigen) Fenster eine risige Starßenbaustelle eröffnet und somit wache ich nun jeden Morgen zum beruhigenden Klang eines Baggers, der soeben versucht den Asphalt aufzureißen, auf. Irgendwie habe ich mich sogar daran gewöhnt aber im November kam noch etwas mehr dazu.

    Meine unmittelbarer Nachbar ist ausgezogen und der Vermieter lässt seit November die Wohnung renovieren. Es klingt als würde er wirklich eine Kernsanierung durchführen und ich habe von morgens bis ca 14 Uhr täglich einen unglaublichen Lärmpegel in der Wohnung der schon weit über einer toleranten Zimmerlautstärke liegt.

    Ich will nicht allzu zimperlich wirken und mir ist klar, dass eine Firma, die angagiert wurde die Wohnung in Stand zu setzen, kein Acht darauf geben kann, dass ich durch meine Arbeitsumstände gezwungen bin erst spät in der Nacht schlafen gehen zu können und somit sich meine "Nachtruhe" genau mit ihrer Arbeitszeit überschneidet. Aber langsam drehe ich wirklich ein Bisschen durch.

    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mir da das Leben zu erleichtern? Gibt es besondere Richtlinien, dass irgendwelche Lautstärkepegel innerhalb eines dicht besiedelten Wohnhauses eingehalten werden müssen? Kann ich eine Mietminderung verlangen um mir einen vernünftigen Gehörschutz davon zu kaufen?

    Würde mich sehr über eure Hilfe freuen. :)

    Mit freundlichen Grüßen,
    der Schlaflose

  • Knusper:
    "Ich bin im August in eine neue Mietwohnung gezogen. Genau zu meinem Einzug wurde vor meinem (einzigen) Fenster eine risige Starßenbaustelle eröffnet und somit wache ich nun jeden Morgen zum beruhigenden Klang eines Baggers, der soeben versucht den Asphalt aufzureißen, auf."
    Schön.., dass es beruhigt. Ernsthaft: Das ist Lebensrisiko, da machst Du nichts.

    "Irgendwie habe ich mich sogar daran gewöhnt aber im November kam noch etwas mehr dazu.
    Meine unmittelbarer Nachbar ist ausgezogen und der Vermieter lässt seit November die Wohnung renovieren."
    Naja, das ist ja erst seit drei oder vier Tagen.
    Tipp: Gehe arbeiten, vielleicht kannste nebenan mitmachen.

    "Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mir da das Leben zu erleichtern?"
    Ausziehen.

    "Gibt es besondere Richtlinien, dass irgendwelche Lautstärkepegel innerhalb eines dicht besiedelten Wohnhauses eingehalten werden müssen?"
    Nein.

    "Kann ich eine Mietminderung verlangen"
    Nein.

    "mir einen vernünftigen Gehörschutz [davon zu] kaufen?"
    Ja.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. November 2011 um 18:27)


  • "Kann ich eine Mietminderung verlangen"
    Nein.

    Diese Frage würde ich nicht einfach so verneinen!

    Es gibt durchaus Möglichkeiten aufgrund des Lärmes durch Bau- o. Sanierungsarbeiten (im Haus) eine Mietminderung geltend zu machen. Dazu kann man sich als Mieter mitunter auf geltende Rechtsprechung berufen.

    Zu prüfen wäre:

    1. Wurde die Maßnahme vom Vermieter angekündigt?

    > Die Arbeiten müssen eine angemessene Zeit vor Beginn angekündigt werden. Angemessen ist dabei der Zeitraum, der für den Mieter erforderlich ist, um sich auf die bevorstehenden Beeinträchtigungen einstellen zu können. Bei schweren Beeinträchtigungen des Mietgebrauches wird daher eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen erforderlich sein, bei nur marginalen Auswirkungen kann eine Frist von wenigen Tagen ausreichend sein.

    2. Ist die Beeinträchtigung zumutbar?

    > Der Vermieter hat bei Durchführung der Baumaßnahmen auf die Belange der Mieter ausreichend Rücksicht zu nehmen und muss darauf achten, dass sich die Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz auf das minimale Maß beschränken.

    > Selbstverständlich schließt die Duldungspflicht des Mieters sein Recht zur Geltendmachung einer Mietminderung nicht aus. In welcher Höhe die Miete während der Baumaßnahmen gemindert ist, stellt eine häufige Streitfrage zwischen den Mietvertragsparteien dar. Die Höhe der Minderung hängt davon ab, welche Dauer und Intensität die Beeinträchtigungen im Einzelfall haben. Für den Mieter empfiehlt es sich, hierüber ein Protokoll zu führen, dass von Zeugen im Streitfall bestätigt werden kann. Der umsichtige Vermieter wird dem Mieter von vornherein eine angemessene Minderung zugestehen.

    > Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Mieträume nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden. Neben der ordnungsgemäßen Reinigung, gehört hierzu auch die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Renovierungszustandes. Dauern die Arbeiten über einen längeren Zeitraum an, so muss natürlich während des gesamten Zeitraumes stets für einen hinreichend sauberen Zustand gesorgt werden.

  • Die besten Lösung ist immer reden. Ich meine es muss repariert werden man kann dagegen nichts machen. Vielleicht mit dem Vermieter reden ob er bis die Renovierung dich in einen Hotel schickt. Außerdem wäre es vielleicht auch für dich die Zeit zu renovieren :D Kannst dir ja mal auf der http://www.alles-wohnen.de nach guten Ideen schauen ;)

  • Außerdem wäre es vielleicht auch für dich die Zeit zu renovieren :D Kannst dir ja mal auf der http://www.alles-wohnen.de nach guten Ideen schauen ;)


    Nun suchen wir mal diejenigen, die auf Deine Werbung hereinfallen...:confused:
    Und: Impressum "vergessen"? :mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. Januar 2013 um 20:24)

  • Zitat

    Kann ich eine Mietminderung verlangen um mir einen vernünftigen Gehörschutz davon zu kaufen?


    Du kannst viel verlangen, ob Du es bekommst ist was anderes !
    Tipp : Gehe arbeiten oder ziehe aus.
    Dann machst Du mind. 2 Menschen glücklich.

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