Gewohnheitsrecht?

  • Hallo,
    bei unserem Einzug vor 6 Jahren hat uns unser Vermieter erlaubt, auf einem Gartenstück, direkt neben unserer Terrasse, eine Wäschespinne aufzustellen. Zu diesem Gartenstück führen 3 Treppen von unserer Terrasse hinunter. 2 Stufen dieser Treppe sind nun beschädigt (einmal ganz offensichtlich von einem alten Hängemattengestell, das unser Vermieter seit einiger Zeit dort hinstellt und auch schon öfters voller Wut gegen die Treppe gestoßen hat um uns den Zugang zur Wäschespinne zu erschweren, zum anderen sind es wohl Frostschäden, wie übrigens unsere ganze Terrasse in einem schlimmen Zustand ist. Wir sollen nun die voraussichtlichen Reparaturkosten aufgrund eines sehr dubiosen Angebotes im voraus auf das Konto unseres Vermieters überweisen.Wir haben das abgelehnt, weil wir lt. Mietverein nicht für diesen Schaden verantwortlich sind. Nun fordert uns unser Vermieter auf, die Wäschespinne zu entfernen, da uns das Aufstellen ja nur kulanterweise erlaubt wurde. Nun muß ich noch dazu sagen, daß wir in unserer Wohnung seit unserem Einzug ein Schimmelproblem haben (85% Luftfeuchtigkeit im Keller und wir wohnen darüber),gegen das von Seiten unseres Vermieters nichts unternommen wurde. Es war mal am Anfang ein Gutachter hier, aber dieses Gutachten haben wir nie zu Gesicht bekommen (warum nicht, wenn wir doch schuld daran sind?).Wir haben dann selbst einiges unternommen und haben den Schimmel jetzt halbwegs im Griff. Wenn ich jetzt aber die ganze Wäsche, die ich nicht in den Trockner geben kann, in der Wohnung trocknen muß, ist wohl Schimmel wieder vorprogrammiert. Auf unserer Terrasse kann ich selbst im Sommer keine Wäsche trocknen, da ein alter, kaputter Baum direkt davor steht, und unsere Terrasse und auch die Balkonmöbel teilweise voll mit Vogeldreck sind.
    Reden kann man mit unserem Vermieter gar nicht mehr.
    Kann er jetzt nach knapp 6 Jahren verlangen, daß die Wäschespinne weg muß.
    Danke für Euere Antworten
    Guenes257

  • Ja, kann er. Wenn ihr mietvertraglich kein Nutzungsrecht für dieses Gartenstück habt, kann euch die -freiwillige- Nutzungserlaubnis jederzeit wieder entzogen werden.

    Ob das Verhalten kindisch ist und wo der Zusammenhang zwischen der Gartennutzung und dem Schimmel ist, dazu mag ich mich nicht äußern.

    Sie haben jedenfalls ein Recht darauf, dass die Mietsache in einem vertragsmäßigem Zustand ist und bleibt und somit wäre Ihr Vermieter zur Beseitigung des Schimmels verpflichtet - erstmal unabhängig davon, wordurch er verursacht wurde.
    Wenn ein Gutachten existiert, dass Ihnen die Schuld zuweißt, könnte der Vermieter dies natürlich dafür verwenden, die entstandenen Kosten wieder bei Ihnen einzutreiben. Bei Zweifeln steht es Ihnen auch frei selbst ein Gutachten zu beauftragen.

  • guenes257:

    "2 Stufen dieser Treppe sind nun beschädigt (einmal ganz offensichtlich von einem alten Hängemattengestell, das unser Vermieter seit einiger Zeit dort hinstellt und auch schon öfters gegen die Treppe gestoßen hat um uns den Zugang zur Wäschespinne zu erschweren,"
    Darüber würde ich Photos anfertigen und Protokolle führen: Wer hat wann was gemacht? Wie wirkte es sich aus? Wer ist Zeuge?

    "Wir sollen nun die voraussichtlichen Reparaturkosten aufgrund eines sehr dubiosen Angebotes im voraus auf das Konto unseres Vermieters überweisen."
    Wunschdenken - ich würde es nicht machen.

    "Nun fordert uns unser Vermieter auf, die Wäschespinne zu entfernen, da uns das Aufstellen ja nur kulanterweise erlaubt wurde."
    Da kann er.

    "Reden kann man mit unserem Vermieter gar nicht mehr."
    ... aber ausziehen könnt ihr...
    Wenn er die schriftliche Kündigung nachweislich (Zeuge, Briefkasten) bis morgen frühabends erhält, könnte der Termin der 31.01.2012 sein.

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