Entschuldigung daß ich gefragt habe, wird nicht mehr passierten
Beiträge von guenes257
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Hallo,
ich hätte auch eine Frage zu diesem Thema. Auch ich wohne seit 8 Jahren in einer neu renovierten Wohnung in einem alten Haus. Die Wohnung ist top und ein Kellerraum wurde mir lt. Mietvertrag unentgeltlich überlassen. Auch bei mir war damals wohl gut gelüftet und für mich nicht ersichtlich, daß der Keller nicht feucht, sondern fast nass ist. Jetzt habe ich nach jahrelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ich frage mich, inwieweit es mir zuzmuten ist, den Kellerraum auszuräumen, denn ich muß komplett alles was im Keller gelagert war entsorgen, weil alles, wirklich alles was dort steht, verschimmelt ist. Es ist sicherlich gesundheitsgefährdend sich länger in diesem Keller aufzuhalten. Der Vermieter hat sehr wohl um den Zustand des Kellers gewußt. Er wird schon wissen, warum er mir den unentgeltlich überlassen hat. Wie kann ich da jetzt beim Auszug vorgehen?
Danke.
Gruß Guenes -
Vielen Dank nochmal, hat mir wirklich geholfen
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Jetzt habe ich aber doch nochmal eine Frage. Wie ist das denn, wenn ich jetzt die Nachzahlung der Nebenkosten erst mal überweise mit dem Vermerk "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Dann würde ich die Frist einhalten und könnte mich evtl. später noch darum kümmern, weil das mit Sicherheit Ärger mit meinem Vermieter gibt und ich mich im Moment noch nicht in der Lage fühle mich mit ihm auseinander zu setzen.
guenes -
Danke an Euch alle.
Gruß guenes -
Hallo Berny,
also im Mietvertrag steht, daß die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt werden, was aber die letzten 10 Jahre nie so abgerechnet wurde. Kosten der Müllbeseitigung und Kosten der Straßenreinigung wurden immer durch zwei geteilt (zwei Haushalte mit je zwei Personen). Bei der Straßenreinigung würde ich das ja noch akzeptieren, aber es ist doch klar, daß eine Person weniger Müll produziert als zwei. Meine Wohnung hat 40,44% der gesamten Wohnfläche.
Danke und viele Grüße
guenes -
Hallo,
mein Mann ist Anfang Oktober letzten Jahres verstorben. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen in der mein Vermieter wie bisher abrechnet. Wir waren 2 Haushalte im Haus mit je 2 Personen, wobei ich seit dem Tod meines Mannes alleine in der Wohnung lebe. Er teilt z.B. die Müllgebühren nach wie vor durch 2, wobei ich meine, daß das jetzt 2/3 zu 1/3 aufgeteilt werden müsste. Straßenreinigung und Brandversicherung werden auch durch zwei geteilt,ist aber vielleicht so, daß das pro Wohnung und nicht nach Personen berechnet wird. Sehe ich das so richtig?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
guenes -
Hallo,
bei unserem Einzug vor 6 Jahren hat uns unser Vermieter erlaubt, auf einem Gartenstück, direkt neben unserer Terrasse, eine Wäschespinne aufzustellen. Zu diesem Gartenstück führen 3 Treppen von unserer Terrasse hinunter. 2 Stufen dieser Treppe sind nun beschädigt (einmal ganz offensichtlich von einem alten Hängemattengestell, das unser Vermieter seit einiger Zeit dort hinstellt und auch schon öfters voller Wut gegen die Treppe gestoßen hat um uns den Zugang zur Wäschespinne zu erschweren, zum anderen sind es wohl Frostschäden, wie übrigens unsere ganze Terrasse in einem schlimmen Zustand ist. Wir sollen nun die voraussichtlichen Reparaturkosten aufgrund eines sehr dubiosen Angebotes im voraus auf das Konto unseres Vermieters überweisen.Wir haben das abgelehnt, weil wir lt. Mietverein nicht für diesen Schaden verantwortlich sind. Nun fordert uns unser Vermieter auf, die Wäschespinne zu entfernen, da uns das Aufstellen ja nur kulanterweise erlaubt wurde. Nun muß ich noch dazu sagen, daß wir in unserer Wohnung seit unserem Einzug ein Schimmelproblem haben (85% Luftfeuchtigkeit im Keller und wir wohnen darüber),gegen das von Seiten unseres Vermieters nichts unternommen wurde. Es war mal am Anfang ein Gutachter hier, aber dieses Gutachten haben wir nie zu Gesicht bekommen (warum nicht, wenn wir doch schuld daran sind?).Wir haben dann selbst einiges unternommen und haben den Schimmel jetzt halbwegs im Griff. Wenn ich jetzt aber die ganze Wäsche, die ich nicht in den Trockner geben kann, in der Wohnung trocknen muß, ist wohl Schimmel wieder vorprogrammiert. Auf unserer Terrasse kann ich selbst im Sommer keine Wäsche trocknen, da ein alter, kaputter Baum direkt davor steht, und unsere Terrasse und auch die Balkonmöbel teilweise voll mit Vogeldreck sind.
Reden kann man mit unserem Vermieter gar nicht mehr.
Kann er jetzt nach knapp 6 Jahren verlangen, daß die Wäschespinne weg muß.
Danke für Euere Antworten
Guenes257
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