Kautionsrückzahlung

  • Hallo,
    Im Januar verstarb meine Schester unerwartet mit 52J.
    Wir als Erben mussten die Wohnung übernehmen und haben dann fristgerecht zum 30 April gekündigt. Die Wohnung wurde geräumt und besenrein übergeben.
    Nun haben wir einen Mietvertrag von 1986 in dem steht daß eine Kaution von 1000 DM angesetzt wurde. Seit 6 Monaten gibt der Hausverwalter keine Auskunft über eine Kautionsrückzahlung.
    Die Hausverwaltung weiss von der Kaution angeblich nichts und eine quittung / Auszug darüber existiert nicht mehr.
    Was nun? Bin mir sicher daß meine Schwester damals Kaution bezahlt hat, sonst würde es ja nicht im Vertrag stehn.
    Was können wir nun tun?
    Danke für Antworten

  • Naja, allein die Tatsache, dass eine Kaution mietvertraglich vereinbart wurde, beweist noch nicht, dass diese tatsächlich auch gezahlt wurde. Normalerweise bewahrt man deshalb die Kautionsquittung / Kontoauszug o.ä. zusammen mit dem Mietvertrag auf.
    Wenn euch kein Beleg vorliegt, wird es schwer zu beweisen das die Kaution tatsächlich bezahlt wurde. Evtl. gibts bei der Bank im Archib noch einen Auszug. Ich weiß nicht, ob die solche Unterlagen 30 oder nur 10 Jahre aufbewahren, aber da würde ich mal nachfragen.

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