Beiträge von ck no 1

    Hallo,
    Im Januar verstarb meine Schester unerwartet mit 52J.
    Wir als Erben mussten die Wohnung übernehmen und haben dann fristgerecht zum 30 April gekündigt. Die Wohnung wurde geräumt und besenrein übergeben.
    Nun haben wir einen Mietvertrag von 1986 in dem steht daß eine Kaution von 1000 DM angesetzt wurde. Seit 6 Monaten gibt der Hausverwalter keine Auskunft über eine Kautionsrückzahlung.
    Die Hausverwaltung weiss von der Kaution angeblich nichts und eine quittung / Auszug darüber existiert nicht mehr.
    Was nun? Bin mir sicher daß meine Schwester damals Kaution bezahlt hat, sonst würde es ja nicht im Vertrag stehn.
    Was können wir nun tun?
    Danke für Antworten

    Hallo Berny,
    danke für deine Antwort.
    Das haben wir beim HV auch schon angesprochen, darauf geht er aber nicht ein.
    Können wir eigendlich Mietminderung für April verlangen, auch wenn die Wohnung leer steht?
    Bisher hat sich meiner Meinung nach der HV unkooperativ gezeigt, bzw. er pocht auf sein Recht.
    Das Bad soll meines Wissens auch erneuert werden.
    Zuvor mussten wir aber erst die tropfenden Wasserarmaturen erneuern/ reparieren lassen.
    Unser Installateur meinte das sei ein Witz,
    dass er neue Armaturen einbaut, die in 5 Wochen eh wieder rausfliegen.

    Im Januar verstarb unerwartet meine Schwester.
    Ihre Mietwohnung haben wir gekündigt. Es wurde uns unmissverständlich mitgeteilt, dass wir als die Erben bis einschliesslich April (3 Monate nach Kündigung) die volle Miete zahlen müssen, es sei denn wir haben Nachmieter.
    Alle Nachmieter die wir für die Wohnung hatten wurden von der Hausverwaltung abgelehnt.
    Inzwischen haben wir die Wohnung geräumt. Der Hausverwalter hat mit meinem Einverständnis meine Telenr. an mögliche Nachmieter weitergegeben. nun mach ich andauernd Termine aus zur Wohnungsbesichtigung.Die Zeit, An und Abfahrtskosten trage ich selbst. Ab Ende März/Anfang April sollen nun Handwerker vom Hausverwalter in die Wohnung, damit ab Mai ohne Mietausfall weiter vermietet werden kann.
    Müssen wir das dulden, auch wenn die Wohnung leer steht und nicht bewohnt ist?
    Der Hausverwalter meinte wir wären unkooperativ. Uns ist aber auch niemand entgegen gekommen.
    Kaution steht auch noch aus. Was sollen wir tun?

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