Hi,
ich falle mal direkt mit der Tür ins Haus und berichte einfach und stelle dann meine Frage.
Wir (2 Pers.) wohnen mit unserem Vermieter unter einem Dach. Zum Haus gehört auch noch eine 3. Wohnung, die aber im Moment nicht vermietet ist.
Laut Mietvertrag ist es unsere Pflicht, in den ungeraden Wochen, Schnee zu räumen. In der geraden Woche ist unser Vermieter dran.
Das Grundstück ist mit Kopfstein gepflastert und sehr schwer vom Schnee frei zu bekommen.
Wir, als Mieter, sind unserer Pflicht nach gekommen. Nun müssen wir aber feststellen, das unser Vermieter, nicht fegt, bzw. nur sehr oberflächig den Schnee räumt. Jetzt aktuell, diese Woche/Heute passiert nichts. Auf dem Grundstück incl. Zuwegung zum Haus, ist alles mit einer Eisdecke überzogen, wo es heute neu drauf geschneit hat. Auch die Treppe ins Haus ( 3 Stufen) ist komplett vereist.
Unser Vermieter ist aber seit fast 14 Tagen durchgängig zuhause.
Nun meine Frage:
Wie müssen wir uns in der kommenden Woche verhalten, wenn wir wieder mit Schnee räumen dran sind.
Wie weit kann der Vermieter haftbar gemacht werden bei einem Unfall, bzw. wie weit dürfen wir ihn in die Pflicht nehmen.
Ich bin gespannt auf die Antworten
Gruss
privatEH
Edit 02.02.10
Unser Vermieter hat am WE eine "Minimal" Spur gezogen mit den Schnneeschieber. Bei 40 cm Neuschnee, hat gerade mal eine Schneeschaufelbreite bis an sein Auto geschoben, aber wie gesagt, gerade mal an der Oberfläche. Unsere Briefkästen (stehen frei unter einem Dach) sind so nicht begehbar, da der ganze Schnee von diesem Dach runter gerutscht ist und nun als fetter Haufen vor den Briefkästen liegt. Ebenso verhält es sich mit dem Schnee der vom Hausdach gerutscht ist, dieser blockiert den Zuweg zum Haus.