Schnee schieben im Wochenwechsel

  • Hi,
    ich falle mal direkt mit der Tür ins Haus und berichte einfach und stelle dann meine Frage.

    Wir (2 Pers.) wohnen mit unserem Vermieter unter einem Dach. Zum Haus gehört auch noch eine 3. Wohnung, die aber im Moment nicht vermietet ist.

    Laut Mietvertrag ist es unsere Pflicht, in den ungeraden Wochen, Schnee zu räumen. In der geraden Woche ist unser Vermieter dran.
    Das Grundstück ist mit Kopfstein gepflastert und sehr schwer vom Schnee frei zu bekommen.
    Wir, als Mieter, sind unserer Pflicht nach gekommen. Nun müssen wir aber feststellen, das unser Vermieter, nicht fegt, bzw. nur sehr oberflächig den Schnee räumt. Jetzt aktuell, diese Woche/Heute passiert nichts. Auf dem Grundstück incl. Zuwegung zum Haus, ist alles mit einer Eisdecke überzogen, wo es heute neu drauf geschneit hat. Auch die Treppe ins Haus ( 3 Stufen) ist komplett vereist.
    Unser Vermieter ist aber seit fast 14 Tagen durchgängig zuhause.

    Nun meine Frage:
    Wie müssen wir uns in der kommenden Woche verhalten, wenn wir wieder mit Schnee räumen dran sind.
    Wie weit kann der Vermieter haftbar gemacht werden bei einem Unfall, bzw. wie weit dürfen wir ihn in die Pflicht nehmen.

    Ich bin gespannt auf die Antworten

    Gruss
    privatEH

    Edit 02.02.10
    Unser Vermieter hat am WE eine "Minimal" Spur gezogen mit den Schnneeschieber. Bei 40 cm Neuschnee, hat gerade mal eine Schneeschaufelbreite bis an sein Auto geschoben, aber wie gesagt, gerade mal an der Oberfläche. Unsere Briefkästen (stehen frei unter einem Dach) sind so nicht begehbar, da der ganze Schnee von diesem Dach runter gerutscht ist und nun als fetter Haufen vor den Briefkästen liegt. Ebenso verhält es sich mit dem Schnee der vom Hausdach gerutscht ist, dieser blockiert den Zuweg zum Haus.

    Einmal editiert, zuletzt von privatEH (2. Februar 2010 um 08:15)

  • Hallo,

    grundsätzlich hat der Vermieter aufgrunde seiner Verkehrssicherungspflicht dafür sorge zu tragen, dass das Grundstück von Schnee geräumt ist. Auf angrenzenden Gehsteigen ist zwar eigentlich die Kommune hierfür verantwortlich, diese wälzen die Aufgabe jedoch in der Regel durch kommunalrechtliche Regelungen auf die Grundstückseigentümer ab.

    Der Vermieter kann jedoch - wie in dem geschilderten Fall - die Räum- und Streupflicht im Innenverhältnis auf die Mieter abwälzen. Ihn trifft aber dennoch eine Pflicht zur Kontrolle.

    Tritt nun ein Schaden ein, ist zu prüfen, inweiweit der Vermieter gegen die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten bzw. Kontrollpflichten verstoßen hat. Ist dies der Fall, wird er in Haftung genommen und riskiert zudem unter Umständen ein Bußgeld bzw. strafrechtliche Konsequenzen. Jedoch kann er sich beim Mieter aufgrund des Mietvertrags unter Umständen schadlos halten, wenn der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Mieters zurückzuführen ist.

    Insofern sollte man als Mieter nicht sagen "Wenn der Vermieter nicht räumt, räumen wir auch nicht".

    Gruß

    Philipp

  • Hallo Phillip,

    vielen Dank für Deine aufschlussreiche Antwort.
    Ich kann sie nachvollziehen. So weit, so gut, darf ich an dieser Stelle ein grosser "Aber" anführen ??

    ...ABER....diese Woche (gerade Woche) ist der Vermieter dran. Heute hatten wir hier Neuschnee (Schleswig-Holstein).
    Bis zur Stunde, hat unser Vermieter nicht geräumt.
    Die Ungerade Woche fängt Montag an, also sind wir dann dran. Wir müssen also wirklich sein Versäumnis "ausbaden" und räumen...OK, akzeptiere ich "zähneknirschend"!
    Um gegen die Eisschicht unter dem Schnee anzugehen müsste eigentlich Sand oder sogar Salz gestreut werden. Ausser einem zugeschneiten Sandhaufen steht uns nichts zur Verfügung gegen das Eis.
    Müssten wir jetzt auch noch aus eigener Tasche Salz kaufen und in "unserer" Räumwoche" dafür sorgen, dass auch die "dicke" Eisschicht unter dem Neuchnee nicht mehr unfallträchtig ist.
    Durch Unebenheiten auf dem Grundstück, ist diese Eisschicht zum einen sehr gefährlich und auch durch das häufige Tauen und Frieren eher dicker als weniger geworden.

    Ich würde einfach den Sandhaufen verarbeiten. Dieser ist eh mit Unkraut durchzogen und dient den Katzen aus der Nachbarschaft als Klo.
    Wir selber haben eine waghalsigen Zugang zum Auto und Post und Paketdienste eiern auch nur rum auf dem Weg zum Briefkasten oder zur Haustür/Klingel.

    Gruss
    privatEH

  • Hallo,

    das man für den Vermieter den Schnee räumen muss kann natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wie gesagt: Der Vermieter trägt die Verkehrssicherungspflicht und hat dieser nachzukommen - selbstverständlich auch gegenüber den Mietern!

    Zu der Frage, wer die Streumittel und sonstigen erforderlichen Utensilien bezahlen muss könnte der Mietvertrag eine Regelung enthalten. Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es zu dem Thema meines wissens nach nicht.

    Ich persönlich würde das ehrlich gesagt eher pragmatisch sehen und den Haufen Sand verarbeiten. Wenn der Vermieter ernsthaft der Meinung sein sollte, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist (was ich mir kaum vorstellen kann) soll er ihn hat durchsetzen...

    Mit Salz streuen ist übrigens in vielen Kommunen wegen der davon ausgehenden Umweltgefährdung untersagt oder nur in besonderen Fällen gestattet.

    Gruß,

    Philipp

  • Hallo Philipp,

    im Mietvertrag steht nur die Wochenregelung, sonst nichts.
    Dann laufen wir konform in Bezug auf den Sandhaufen :) Eine andere Lösung sehe ich nicht, sich unfallfrei hier auf dem Grundstück zu bewegen.
    Wir warten jetzt erst Mal ab, ob jetzt doch noch was passiert, aber ich gehe mal eher davon aus, das er das "aussitzt" und wir eben nächste Woche alles räumen müssen.
    Er selber hat in diesem Winter "nur" an 2 Tagen geräumt und das sehr oberflächig.

    Wir wohnen hier in einem Wohngebiet, überwiegend Einfamilienhäuser, welches Anfang der 90ziger Jahre entstanden ist, ohne Bürgersteige.

    Wir haben hier noch einige andere "Baustellen" in Bezug auf Wohnung und Mietvertrag, aber dazu werde ich zur gegebener Zeit noch Anfragen starten.

    Gruss
    privatEH

  • Hallo und Guten Morgen,
    ich wollte noch mal eine Rückmeldung geben, wie hier jetzt im Moment die Sachlage ist :)
    Nach Durchsicht unseres Mietvertrages haben wir festgestellt, das wir in der gerade Woche mit Schnee räumen dran sind.
    Bis dato kam keine Reklamation von unserem Vermieter. Jetzt in der abgelaufenen Woche hat er selber nichts gemacht. Die Schnee und Eisschicht friert schön vor sich hin.
    Wir haben aber in der vergangenen Woche - auch wenn wir nicht dran waren - Schnee geräumt und Sand getreut, so das wir zumindest bis an die Mülltonne relativ unfallfrei kommen.
    Unser Auto konnte nur mit anschieben vom Parkplatz bewegt werden.
    Gehen ist sehr mühsam und da ich gesundheitliche Probleme habe, habe ich grosse Angst aus zu rutschen.
    Ab morgen werden wir systematsich das Eis mit Sand abstreuen.
    Wie ist die Haftung wenn ich nun tatsächlich fallen sollte ?
    Ich bin am HWS operiert und habe natürlich grosse Angst das sich das negativ verändert.

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