Neue Wohnung, viele Mängel,was tun?

  • Zuerst einmalein kompliment an alle die hier Mitwirken, ein sehr tolles Forum!

    Habe einige Probleme und ich hoffe Ihr könnt mir Helfen

    Vermieter ist die GWG SAGA
    Wohnort ist Hamburg falls relevant
    Wohnungsgröße 3 Zimmer

    1. Frage - Renovierung

    Also, ich habe zum 15.10.2011 den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben und zum 15.11.2011 die Kündigung für meine alte Wohnung unterschrieben.
    Ich bin als Nachmieter in meine neue Wohnung eingezogen und habe mich auch bereit erklärt, die gesamte Wohnung auf meine Kosten für den Vormieter zu Renovieren, was ich auch wirklich gerne mache, weil die Vormieter schon weit über 70 sind und finanziell nicht unbedingt gut da stehen, zudem habe ich auch für meine alte Wohnung Nachmieter gefunden die dann im Gegenzug die Renovierung für mich übernehmen.
    Jetzt habe ich aber gehört, dass die Renovierung, der Vermieter, auf seine Kosten machen muss, wenn die letzten Mieter mindestens 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben. Dazu soll es wohl ein neues Gerichtsurteil geben so wie es mir erklärt wurde.

    2. Frage - Schimmel

    Beim Abspachteln der alten Tapeten habe ich im Wohnzimmer an einer Stelle etwas Schimmel entdeckt die mir bei der Wohnungsbesichtigung nicht gesehen habe, zudem hat das Mauerwerk einen ca. 50cm - 1m langen Riss den man als nicht Fachmann nicht mit Füllspachtel ausbessern .
    Muss der Vermieter dies beheben?

    3. Frage - Badezimmer

    Im Badezimmer sind die Wandfliesen bereits sehr alt jedoch nicht kaputt ( Farbe braun) und es wurden bereits auch einige (ca. 2 - 3%) mit weißen Wandfliesen ausgebessert weil die braunen natürlich nirgendswo mehr aufzutreiben sind.
    Muss ich als Neumieter die zwei absolut unterschiedlichen Wandfliesen hinnehmen oder muss es ausgebessert werden?
    Aus hygienischen gründen will ich unbedingt eine neue Klosschüssel haben, die alte ist nicht beschädigt und funktioniert.
    Habe ich Anspruch darauf?

    4. Frage - Treppe Kaputt

    Zu der Wohnung gehört auch ein eigener Garten (umzäunt) den man vom Balkon aus über die Treppen erreichen kann, jedoch ist das Holz bereits so morsch das meine Nichte eingebrochen ist als Sie zu Garten gehen wollte. Der Garten ist im Mietvertrag nicht aufgeführt und ich bezahle auch keine Zusätzliche Miete dafür.
    Muss der Vermieter das dennoch ausbessern?

    5. und letzte Frage - Küche

    In der Einbauküche ist das Funier von einem Hängeschrank durch Feuchtigkeit aufgebläht.
    Muss der Vermieter dies ausbessern?
    Im Mietvertrag steht das die Wohnung ohne Herd vermietet ist, in der Wohnung ist jedoch ein Herd vom Vermieter aufgestellt, was mache ich wenn der mal kaputt geht, muss es der Vermieter reparieren?


    Ich weiß es sind viele Fragen aber ich kenne mich mit sowas absolut nicht aus und ich weiss das die GWG/SAGA sehr gerne Ihre Mieter in die Eigenverantwortung zieht bzw. Ihre Pflichten nur sehr sehr widerwillig übernimmt.
    Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.

    Liebe Grüße

  • Zitat

    und zum 15.11.2011 die Kündigung für meine alte Wohnung unterschrieben.

    Wie geht das? Kündigungen von Wohnungen betragen 3 Monate, aber stets zum Monatsende.

    Zitat

    Jetzt habe ich aber gehört, dass die Renovierung, der Vermieter, auf seine Kosten machen muss, wenn die letzten Mieter mindestens 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben. Dazu soll es wohl ein neues Gerichtsurteil geben so wie es mir erklärt wurde.

    Wer hat denn den Unsinn erzählt? Ob renoviert werden muss oder nicht ist im Mietvertrag nachzulesen.

    Zu 2. Risse im Mauerwerk muss stets der Vermieter beseitigen. Das sind ja keine Schönheitsreparaturen.

    Zu 3. Du hast die Wohnung wie besichtigt angemietet, also muss der Vermieter das Bad nicht neu fliesen. Das gilt auch für die funktionsfähige WC-Schüssel.

    Zu 4. Siehe Antwort zu 3. Da dieser Mangel sicherlich nicht verdeckt war, solltest du dir passende Bretter besorgen.

    Zu 5. Auch hier gilt das oben bereits Gesagte. Wegen des Herdes solltest du die Vormieter befragen, vielleicht stammt der von denen. Denn wenn der VM den Herd nicht angeschaft hat, dann muss er auch nicht für Reparaturen u.ä. aufkommen.

  • Wie geht das? Kündigungen von Wohnungen betragen 3 Monate, aber stets zum Monatsende.

    Da es ein Umzug innerhalb der GWG/SAGA ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
    Da die Vormieter bereits weg sind und die GWG/SAGA wohl nicht die Wohnung 2 Wochen lang leer stehen lassen wollte, haben die darauf bestanden das ich den Mietvertrag bereits zum 15. unterschreibe. Da kann jeder mal sehen wie profitgeil dieser Verein ist. Das ist bei denen aber schon immer so gewesen, bei meiner alten Wohnung musste ich 2 Jahre lang dafür Kämpfen das an meinem Balkon ein Netz (haben auch 75% der Nachbarn)angebracht wird, damit die Tauben nicht ständig reinfliegen und alles vollkacken. Habe mein Balkon deswegen 2 Jahre lang absolut nicht nutzen können.

    Wer hat denn den Unsinn erzählt? Ob renoviert werden muss oder nicht ist im Mietvertrag nachzulesen.

    So ist es mir persönlich auch bekannt gewesen, nur wie gesagt, hat mir ein bekannter dies erzählt, er meinte das er das Aktenzeichen zu dem Gerichtsurteil haben müsste, sobald ich es habe poste ich es hier.

    Zu 4. Siehe Antwort zu 3. Da dieser Mangel sicherlich nicht verdeckt war, solltest du dir passende Bretter besorgen.

    Naja das Holz ist ja nicht innerhalb von 24 Stunden morsch geworden, wenn es nur einige Bretter von der Treppe wären hätte ich es wohlmöglich auch selbst gemacht, aber es ist doch schon einiges mehr und das würde den finanziellen Rahmen von den meisten von uns Sprengen.

    Zu 5. Auch hier gilt das oben bereits Gesagte. Wegen des Herdes solltest du die Vormieter befragen, vielleicht stammt der von denen. Denn wenn der VM den Herd nicht angeschaft hat, dann muss er auch nicht für Reparaturen u.ä. aufkommen.

    Den Vormieter habe ich bereits gefragt, der meinte auch das es dem Vermieter gehört.

    Einmal editiert, zuletzt von cabbar (16. Oktober 2011 um 10:28)

  • Zitat

    So ist es mir persönlich auch bekannt gewesen, nur wie gesagt, hat mir ein bekannter dies erzählt, er meinte das er das Aktenzeichen zu dem Gerichtsurteil haben müsste, sobald ich es habe poste ich es hier.

    Das wird nicht funzen, denn solch ein Urteil gibt es nicht. Der Bekannte hat wohl die Glocken läuten gehört, weiß aber nicht wo sie hängen.

    Zitat

    Den Vormieter habe ich bereits gefragt, der meinte auch das es dem Vermieter gehört.

    Da würde ich den Vermieter aber darauf hinweisen, denn dann hat der Mieter mit Reparatur und Neuanschaffung nichts am Hut.

  • Ich denke was er meint ist die Tatsache, dass einige alte Klauseln zu den Schönheitsreparaturen unkirksam geworden sind.
    Das hat aber nichts mit der Mietdauer zu tun, sondern mit der Formulierung.

    Poste doch mal wortwörtlich, was z uden Schönheitsreparaturen in deinem Mietvertrag steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!