Vermieter betritt unangekündigt die Wohnung/ WG

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich schon durch etliche Suchergebnisse bei google geschlagen und habe 2 Meinungen zu folgendem Sachverhalt gefunden:
    Kurzform: 3WG, jede Partei hat ein Zimmer gemietet, kein "Hauptmieter" vorhanden.

    (1) Vermieter darf die Wohnung unangemeldet betreten, da es für die Flure etc keinem Hauptmieter gibt.

    (2) Vermieter muss sich in einem angemessen Zeitraum vor Besichtigung ankündigen und darf nicht unangemeldet in die Wohnung noch einen Schlüssel zur Wohnung besitzen.

    Jetzt mal ein wenig ausführlicher:

    Ich wohne zur Zeit in einer 3er WG in einem Zimmer zur Miete. Das ganze ist relativ kurz befristet, da der Vermieter das Objekt verkaufen möchte. Im Mietvertrag steht, dass ich das Zimmer gemietet habe und das Bad und die Küche mitbenutzen darf. Genau der gleiche Vertrag liegt auch den beiden anderen Parteien vor, d.h. es gibt keinen eigentlichen Hauptmieter, sondern das nur die Zimmer jeweils vermietet sind und die Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden. Allerdings steht nichts vom Flur im Mietvertrag, dies wird wichtig für die weitere Argumentation. Da der Vermieter das Objekt verkaufen will, gibt es mehrere Besichtigungstermine. Wäre dies vorher angekündigt worden, hätte auch keiner von uns was dagegen. Allerdings klopfte es auf einmal am Wochenende an die Tür und ganz unverhofft stand der Vermieter vor der Zimmertür (Zutritt zur Wohnung erfolgte über seinen Schlüssel) und wollte mal eben kurz das Zimmer zeigen. Mir war dies relativ unangenehm, da ich zum einen völlig unvorbereitet auf das Eintreffen des Vermieters war und zum anderen noch Besuch hatte und ungestört sein wollte. Die Frage ist jetzt, ob der Vermieter einfach so die Wohnung betreten darf, ohne sich vorher anzumelden. Im Internet herrschen zwei Meinungen vor: (1) Ja, da keiner den Flur gemietet hat und die Küche/Bad nur mitbenutzt werden dürfen, aber eigentlich immer noch dem Vermieter zustehen
    (2) Nein, Unverletzlichkeit der Wohnung, Vermieter hat sich vorher bei mind. einer Partei vorher anzumelden und am Wochenende sowie Feiertags nur nach ausdrücklicher Genehmigung.

    Da ich nun ein wenig verunsichert bin und ggü. dem Vermieter nichts behaupten will, was nicht stimmt, frage ich hier besser nochmal nach. Persönlich tendiere ich stark zur Meinung (2), obwohl wir jeweils nur ein Zimmer gemietet haben.

    Viele Grüße und vielen Dank vorab!

  • Ich würde sagen: Ja der Vermieter darf die Wohnung betreten.
    Denn wenn ihr je nur ein Zimmer gemietet habt, und Küche und Bad nur nutzen dürft, dann ist das wohl ähnlich wie wenn man eine Wohnung mietet und dort z.B. den Waschkeller mitnutzen darf.
    Dort dürfte der Vermieter ja auch selbst das Haus und den Waschkeller betreten.

    Nur die vermietet Wohnung dürfte der Vermieter nicht betreten, was in eurem Fall euer Zimmer wäre.
    Wenn der Vermieter die Zimmer also Interessenten zeigen möchte, dann ginge dies natürlich nur nach vorheriger Anmelung.
    Wenn du also grade Besuch hast oder es dir nicht passt bist du nicht verpflichtet zu öffnen, wenn es klopt bzw. klingelt (wie immer, egal wer an der Tür ist)

    Flure etc. sind ja nur dazu da um von einem Raum/Wohnung zu den anderen Räumlichkeiten zu kommen.

    Aber das ist natürlich nur alles meine persönliche Meinung. Ob das rechtlich so korrekt wäre, kann ich nicht sagen.

  • Hier würde ich Berny zustimmen. Denn ich gehe davon aus, dass die gemeinschaftlichen Räume 'nur zum Gebrauch' überlassen wurden und demzufolge nicht mit vermietet wurden. Die vermieteten Räumlichkeiten, in diesem Fall die Zimmer, darf der Vermieter allerdings nur nach vorheriger Anmeldung bzw. mit Zustimmung der Mieter betreten.

  • Hi zusammen,

    ich würde spontan sagen, dass der Vermieter nicht unangekündigt in die vermieten Räume darf. Aber das muss doch auch irgendwo klar rechtlich festgelegt sein. Oder ist das vom Einzelfall unabhängig? Vielen Dank im Voraus

    Ein verwirrter Klaus

  • Hi zusammen,

    ich würde spontan sagen, dass der Vermieter nicht unangekündigt in die vermieten Räume darf. Aber das muss doch auch irgendwo klar rechtlich festgelegt sein. Oder ist das vom Einzelfall unabhängig? Vielen Dank im Voraus

    Ein verwirrter Klaus

    Nicht verwirren lassen, Klaus: Googeln und Gesetze lesen...:rolleyes:

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