Beiträge von 666morpheus

    Hallo zusammen,

    ich habe mich schon durch etliche Suchergebnisse bei google geschlagen und habe 2 Meinungen zu folgendem Sachverhalt gefunden:
    Kurzform: 3WG, jede Partei hat ein Zimmer gemietet, kein "Hauptmieter" vorhanden.

    (1) Vermieter darf die Wohnung unangemeldet betreten, da es für die Flure etc keinem Hauptmieter gibt.

    (2) Vermieter muss sich in einem angemessen Zeitraum vor Besichtigung ankündigen und darf nicht unangemeldet in die Wohnung noch einen Schlüssel zur Wohnung besitzen.

    Jetzt mal ein wenig ausführlicher:

    Ich wohne zur Zeit in einer 3er WG in einem Zimmer zur Miete. Das ganze ist relativ kurz befristet, da der Vermieter das Objekt verkaufen möchte. Im Mietvertrag steht, dass ich das Zimmer gemietet habe und das Bad und die Küche mitbenutzen darf. Genau der gleiche Vertrag liegt auch den beiden anderen Parteien vor, d.h. es gibt keinen eigentlichen Hauptmieter, sondern das nur die Zimmer jeweils vermietet sind und die Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden. Allerdings steht nichts vom Flur im Mietvertrag, dies wird wichtig für die weitere Argumentation. Da der Vermieter das Objekt verkaufen will, gibt es mehrere Besichtigungstermine. Wäre dies vorher angekündigt worden, hätte auch keiner von uns was dagegen. Allerdings klopfte es auf einmal am Wochenende an die Tür und ganz unverhofft stand der Vermieter vor der Zimmertür (Zutritt zur Wohnung erfolgte über seinen Schlüssel) und wollte mal eben kurz das Zimmer zeigen. Mir war dies relativ unangenehm, da ich zum einen völlig unvorbereitet auf das Eintreffen des Vermieters war und zum anderen noch Besuch hatte und ungestört sein wollte. Die Frage ist jetzt, ob der Vermieter einfach so die Wohnung betreten darf, ohne sich vorher anzumelden. Im Internet herrschen zwei Meinungen vor: (1) Ja, da keiner den Flur gemietet hat und die Küche/Bad nur mitbenutzt werden dürfen, aber eigentlich immer noch dem Vermieter zustehen
    (2) Nein, Unverletzlichkeit der Wohnung, Vermieter hat sich vorher bei mind. einer Partei vorher anzumelden und am Wochenende sowie Feiertags nur nach ausdrücklicher Genehmigung.

    Da ich nun ein wenig verunsichert bin und ggü. dem Vermieter nichts behaupten will, was nicht stimmt, frage ich hier besser nochmal nach. Persönlich tendiere ich stark zur Meinung (2), obwohl wir jeweils nur ein Zimmer gemietet haben.

    Viele Grüße und vielen Dank vorab!

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