Hallo,
Zwei Mieter bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Der Eine zahlt die Hälfte der Miete und der andere zahlt die andere Hälfte und die ganze Betriebskostenvorauszahlung.
Muss der Vermieter jetzt bei der Endabrechnung die Betriebskostenvorauszahlung nur dem Mieter gutschreiben, der sie bezahlt hat, oder Beiden je zur Hälfte? ( und wo steht das ? )
Das war die ganze Zeit kein Problem, weil die beiden Mieter sich einig waren. Jetzt sind die Mieter in dem Punkt unterschiedlicher Meinung.
m.f.g.
Lothar