Vermieter ca 2 Monate weg ohne Vertretung

  • Hallo
    Ich habe ein Problem, mein Vermieter ist für einige Monate(jetzt noch bis März)in der USA nun hat er keine Vertretung und ich müsste Job-bedingt und auch wegen privater Umstände dringend aus meinem Mietvertrag...

    Meinen Vertrag hab ich vor 3 Jahren unterschrieben und es wurde die Kündigungsfrist für 4Jahre ausgesetzt, also hätte ich nun noch 1Jahr nach...kann ich einfach kündigen oder muß ich auf die Rückkehr warten? Ich habe auch gelesen das diese Art von Verträgen gar nicht mehr zulässig ist?

    Ich bin damit etwas überfordert und habe keine Ahnung wie ich das jetzt am besten händeln kann, vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich oder schon eine ähnliche Situation hinter euch.

    LG Christin

  • Hallo Christin und willkommen im Forum,

    zunächst zu der Frage, inwieweit ein Ausschluss des Kündigungsrechts bindend (zulässig) ist:

    Zum Auschluss des ordentlichen Kündigungsrecht bei sogenannten Formularmietverträgen (Mietverträge, die nicht individuell verhandelt, sondern einseitig vom Vermieter gestellt werden), hat der Bundesgerichtshof (BGH), dass dieser für eine Dauer von bis zu vier Jahren grundsätzlich zulässig ist, wenn die Regelung auch den Vermieter bindet (Entscheidung veröffentlicht in BGH NJW, 2005, 1574). Ein darüber hinaus gehender Ausschluss des Kündigungsrechts stellt nach Ansicht des BGH eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

    Soweit scheint der Wirksamkeit der Vereinbarung zunächst einmal nichts entgegenzustehen.

    Allerdings könnte ein Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung zur Untervermietung gegen den Vermieter bestehen. Voraussetzung hierfür wäre, dass sich nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse des Mieters an einer Untervermietung ergeben hat, beispielsweise aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation (durch einen Jobwechsel an einen anderen Ort o.ä.).

    Die Frage, wie man eine solche Zustimmung vom Vermieter erlangen kann, wenn dieser auf mittlere Sicht nicht erreichbar ist, ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich geht es natürlich nicht, dass der Vermieter sich dem Zugang von Erklärungen, die das Mietverhältnis betreffen, entzieht.

    Hier müsste man vllt. mal mit einem Fachanwalt für Mietrecht sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt auf eine ausdrückliche Zustimmung zur Untervermietung zu verzichten, wenn diese gesetzlich erteilt werden muss und der Vermieter nicht erreichbar ist.

    Das der Vermieter nicht erreichbar ist, ist hier tatsächlich äußerst ungünstig - die beste Lösung wäre natürlich ein Gespräch mit dem Vermieter, in dem man versucht eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags herbeizuführen...

    Gruß,

    Philipp

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