Hallo,
meine Mutter erlitt vor etwa 6 Wochen einen Schlaganfall und ist nun in ihrer Bewegung sehr eingeschränkt.Sie kann ein paar Schritte am Gehstock gehen,ansonsten sitzt sie im Rollstuhl.Ihr linker Arm ist gelähmt,sie kann ihn nicht nutzen.
Sie befindet sich zur Zeit in Kurzzeitpflege eines Pflegeheims.Nun haben wir auf die Schnelle eine Wohnung im betreuten Wohnen für sie arrangiert.Der Umzug ist schon am 6.Oktober,weil dann die Kurzzeitpflege endet.
Ihre bisherige Wohnung kann sie nicht mehr nutzen,weil sie die steile Treppe zur Wohnung nicht passieren kann.Obergeschoss im Haus des Vermieters,also er wohnt unten.Das Badezimmer ist viel zu klein,um mit einem Rollstuhl oder Duschhocker die tägliche Körperhygiene zu verrichten usw.
Können wir die Wohnung fristlos kündigen,nach §569 BGB, weil extreme Sturzgefahr etc.besteht?
Der Vermieter besteht auf 9 Monate Kündigungsfrist,weil sie länger als 10 Jahre dort wohnt.Ich habe aber nun erfahren,dass es nur 3 Monate sind.Was mache ich,wenn er die Kündigung nicht akzeptiert,wovon wir ausgehen?Sie wird ihm heute vorgelegt.
Liebe Grüße,
MirBins