Beiträge von MirBins

    Hallo,
    im Mietvertrag meiner Mutter steht unter Punkt 2,dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden.

    Dann unter §17 - Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit:
    Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu übergeben......mehr ist nicht vereinbart im Mietvertrag...


    muss ich denn nun streichen etc?:confused:


    Have a nice day,
    MirBins

    Hallo,
    wie lange muss man noch Miete zahlen,wenn man fristlos gekündigt hat,wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung?
    Die Wohnung ist bereits halb leer geräumt,der Rest wird am WE rausgetragen.
    Der Vermieter wird sich nicht auf die fristlose Kündigung einlassen,schätze ich.Er sagt,dass Mutter noch 3 Monate zu zahlen hätte.Zuvor war er der Meinung,dass sie 9 Monate zahlen soll,tze.Womit müssen wir rechnen???

    In meinem ersten Beitrag kann man nachlesen,worum es hier geht....

    LG,
    MirBins

    Hm,nun bin ich etwas durcheinander..ja nee,nee ja:-).
    fakt ist,dass meine Mutter keine doppelten Mieten zahlen kann,also für den Altvermieter und fürs betreute Wohnen.
    Doof ist auch,dass die Zeit momentan nicht auf unserer seite ist,weil das Ganze sehr kurzfristig über die Bühne gehen muss.Wir räumen die Wohnung zum nächsten Wochenende,am Mittwoch kommt nur das Nötigste in ihr neues Heim.
    Dann müssen wir wohl im Zwefelsfall einen Anwalt einschalten.Das hat uns gerade noch gefehlt,bei dem jetzigen Stress.....

    Hallo,

    meine Mutter erlitt vor etwa 6 Wochen einen Schlaganfall und ist nun in ihrer Bewegung sehr eingeschränkt.Sie kann ein paar Schritte am Gehstock gehen,ansonsten sitzt sie im Rollstuhl.Ihr linker Arm ist gelähmt,sie kann ihn nicht nutzen.
    Sie befindet sich zur Zeit in Kurzzeitpflege eines Pflegeheims.Nun haben wir auf die Schnelle eine Wohnung im betreuten Wohnen für sie arrangiert.Der Umzug ist schon am 6.Oktober,weil dann die Kurzzeitpflege endet.
    Ihre bisherige Wohnung kann sie nicht mehr nutzen,weil sie die steile Treppe zur Wohnung nicht passieren kann.Obergeschoss im Haus des Vermieters,also er wohnt unten.Das Badezimmer ist viel zu klein,um mit einem Rollstuhl oder Duschhocker die tägliche Körperhygiene zu verrichten usw.
    Können wir die Wohnung fristlos kündigen,nach §569 BGB, weil extreme Sturzgefahr etc.besteht?
    Der Vermieter besteht auf 9 Monate Kündigungsfrist,weil sie länger als 10 Jahre dort wohnt.Ich habe aber nun erfahren,dass es nur 3 Monate sind.Was mache ich,wenn er die Kündigung nicht akzeptiert,wovon wir ausgehen?Sie wird ihm heute vorgelegt.

    Liebe Grüße,
    MirBins

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