Auszug - Problem Kündigungsfrist

  • Hallo Hallo...
    folgendes Problem:
    Ich wollte ab 1. Februar mit einem Kumpel von mir eine Wohngemeinschaft gründen, nun hatte er eine 3-Raumwohnung für uns angemietet... leider kam das wohnungsangebot erst am 6. Januar... nun gilt das kündigungsschreiben erst ab Februar und beendet das Mietverhältnis am 30. April ... für mich eigentlich kein großes Problem... da ich nicht der Mieter der anderen Wohnung bin...
    Nun kann mein Bekannter die andere Wohnung aber nicht bezahlen da ihm nur soviel Hartz4 berechnet wurde als wenn wir zusammen in der wohnung wohnen. Jetzt wollte er seinen Antrag für die nächsten 3 Monate umändern lassen... aber die bei der Arge stellen sich stur.
    Meine eigentliche Frage ist nun: Wie kann ich am besten meine Kündigungsfrist umgehen? Meine wohnung weist einige Mängel auf die ich ausnutzen könnte... die Heizung im Wohnzimmer funktioniert z.B. nicht, wäre das ein Grund?

  • Hallo,

    eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich nur möglich, wenn im Vorfeld eine Abmahnung ausgesprochen wurde und die Beseitigung des die Kündigung möglicherweise begründenden Zustands angemahnt wurde.

    Ob die Einschränkung der Heizleistung in einem Raum eine hinreichenden Grund für eine fristlose Kündigung bietet halte ich für eher unwahrscheinlich. Zudem liest es sich so, als ob die Heizung schon länger nicht funktionierte. Dies könnte zu einer Verwirkung eines sowieso schon unwahrscheinlichen Rechts auf eine fristlose Kündigung führen.

    Gruß

    Philipp

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!