Verkauf - Kündigung durch ehem. Vermieter

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich schreibe hier für meinen Nachbarn, mit dem ich gut befreundet bin.

    Zur Geschichte:

    Seit einiger Zeit ist durch den Vermieter (ebenfalls Nachbar) bekannt, dass das Grundstück mit Häuschen verkauft werden soll. Durch Zufall hat unser Nachbar erfahren, dass das Grundstück vergangene Woche verkauft wurde.

    Heute kam der Makler und überreichte meinem Nachbarn folgendes Kündigungsschreiben:

    Soweit wir informiert sind, wird morgen der Grundbucheintrag vorgenommen. Datiert ist die Kündigung auf den 28.09.2011.

    Nun meine Frage: Ist diese Kündigung überhaupt wirksam?

    zur Info: Rechtschreibefehler sind 1 zu 1 übernommen.

    Grüße

    ursel

  • Mietdauer knapp 2 Jahre.

    ABER wie beschrieben wurde das Grundstück mit Haus jetzt verkauft, Grundstücksumschreibung im Grundbuch soll angeblich heute erfolgen.

    Die Kündigung kommt vom (ehemaligen) Eigentümer und Vermieter, nicht von den neuen Eigentümern!
    Sind die überhaupt berechtigt zu kündigen? Vor allem mit der (m.M.n. nicht vorhandenen) Begründung?
    Kündigen müssten doch die neuen Eigentümer mit Begründung des Eigenbedarfs, oder?

  • Zitat

    Kündigen müssten doch die neuen Eigentümer mit Begründung des Eigenbedarfs, oder?

    Richtig! Kündigen kann nicht der Nochvermieter und erst recht nicht der Makler im Auftrag irgend eines unbekannten neuen Eigentümers.

    Da hier aber sicherlich kein Eigenbedarf, sondern eine Verwertungskündigung angemeldet wird, sollten Sie sich unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht beraten, inwieweit Sie weichen müssen, bzw. welche finanziellen Vorteile Sie heraus holen können.

    Google

    Mietrecht: Verwertungskündigung einer Wohnung

    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Graf von Wengersky & Partner

  • Das heißt also, die Kündigung ist nicht wirksam, richtig?


    Da hier aber sicherlich kein Eigenbedarf, sondern eine Verwertungskündigung angemeldet wird, ...

    Naja, verwertet ist das Grundstück und Haus ja schon, d.h. verkauft... Der Name der neuen Eigentümer wird sogar im Kündigungsschreiben erwähnt (hab ich wg. Datenschutz weggelassen)...
    Und ob wie im Text der Rechtsanwaltskanzlei die Genehmigung für den Abriss schon vorliegt, weiß ich nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von ursel (29. September 2011 um 09:24)

  • 1. Bitte alle Verlinkungen, die Sie bekommen haben, gemeinsam mit dem Betroffenen lesen und diskutieren. Dann müssten Sie eigentlich erkennen, dass sich der Mieter dieses Häuschens gegen den Abriss schwerlich wehren kann.

    2. Dann einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, damit eine "Waffengleichheit" hergestellt wird.

    3. Dieser Anwalt wird dann mit seinem Anwaltskollegen eine bestmögliche finanzielle Lösung finden. Laienforen u.ä. können hier tatsächlich keine echte Hilfe bieten.

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