Beiträge von ursel

    Das heißt also, die Kündigung ist nicht wirksam, richtig?


    Da hier aber sicherlich kein Eigenbedarf, sondern eine Verwertungskündigung angemeldet wird, ...

    Naja, verwertet ist das Grundstück und Haus ja schon, d.h. verkauft... Der Name der neuen Eigentümer wird sogar im Kündigungsschreiben erwähnt (hab ich wg. Datenschutz weggelassen)...
    Und ob wie im Text der Rechtsanwaltskanzlei die Genehmigung für den Abriss schon vorliegt, weiß ich nicht.

    Mietdauer knapp 2 Jahre.

    ABER wie beschrieben wurde das Grundstück mit Haus jetzt verkauft, Grundstücksumschreibung im Grundbuch soll angeblich heute erfolgen.

    Die Kündigung kommt vom (ehemaligen) Eigentümer und Vermieter, nicht von den neuen Eigentümern!
    Sind die überhaupt berechtigt zu kündigen? Vor allem mit der (m.M.n. nicht vorhandenen) Begründung?
    Kündigen müssten doch die neuen Eigentümer mit Begründung des Eigenbedarfs, oder?

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich schreibe hier für meinen Nachbarn, mit dem ich gut befreundet bin.

    Zur Geschichte:

    Seit einiger Zeit ist durch den Vermieter (ebenfalls Nachbar) bekannt, dass das Grundstück mit Häuschen verkauft werden soll. Durch Zufall hat unser Nachbar erfahren, dass das Grundstück vergangene Woche verkauft wurde.

    Heute kam der Makler und überreichte meinem Nachbarn folgendes Kündigungsschreiben:

    Soweit wir informiert sind, wird morgen der Grundbucheintrag vorgenommen. Datiert ist die Kündigung auf den 28.09.2011.

    Nun meine Frage: Ist diese Kündigung überhaupt wirksam?

    zur Info: Rechtschreibefehler sind 1 zu 1 übernommen.

    Grüße

    ursel

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