Habe ein andere Weg gefunden. Ich habe die Online-Abfrage-Service von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gefunden: ( Berliner Mietspiegel - Onlineabfrage / Senatsverwaltung fr Stadtentwicklung Berlin ) und es scheint so, dass statt ein vorgeschlagene 19,98% Mieterhöhung ist ein ca. 7% Erhöhung mehr realistisch, wegen der Zustand und Ausstattung der Wohnung und Gebäude.
Beiträge von snarfe
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das Zimmer ist als ein halbes-Zimmer ausgewiesen. Also ja, ein Bestandteil des Mietverhältnisses!
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Hallo,
ich habe neulich diese Seite gelesen: (Berliner Mieter Gemeinschaft: Heizpflicht des Vermieters- Berliner MieterGemeinschaft e.V. )
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"Heizpflicht des Vermieters
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass während der Heizperiode in der Wohnung zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen erreicht werden...Sind im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, gelten Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius in Wohnräumen und Küchen sowie 23 Grad Celsius in Bädern als ausreichend. In nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmten Räumen (z.B. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18 Grad Celsius üblicherweise als angemessen angesehen. Nachts kann eine Absenkung auf 16 Grad Celsius noch zulässig sein."
-------------------------------Das habe ich an unsere Hausverwaltung geschickt und bekam eine Antwort (nach einem Besuch): weil wir in 2009 die Wohnung bezogen haben und waren zufrieden eine Mietminderung nicht in Frage kommt. In unseren Vertrag steht es gar nichts also gilt die oben gennante Regel?.
In 2009 hatten wir kein Baby und jetzt schon, also müssen wir den kleinen Zimmer als Kinderzimmer umbauen und selber Heizkörpern kaufen, bzw. mit Strom heizen. Die nette Frau im Hausverwaltung meinte wir hätten das im 2009 schon vorplanen sollen....
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Hallo,
ich habe neulich diese Seite gelesen: (Berliner Mieter Gemeinschaft: Heizpflicht des Vermieters- Berliner MieterGemeinschaft e.V. )
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"Heizpflicht des Vermieters
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass während der Heizperiode in der Wohnung zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen erreicht werden...Sind im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, gelten Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius in Wohnräumen und Küchen sowie 23 Grad Celsius in Bädern als ausreichend. In nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmten Räumen (z.B. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18 Grad Celsius üblicherweise als angemessen angesehen. Nachts kann eine Absenkung auf 16 Grad Celsius noch zulässig sein."
-------------------------------Das habe ich an unsere Hausverwaltung geschickt und bekam eine Antwort (nach einem Besuch): weil wir in 2009 die Wohnung bezogen haben und waren zufrieden eine Mietminderung nicht in Frage kommt. In unseren Vertrag steht es gar nichts also gilt die oben gennante Regel?.
In 2009 hatten wir kein Baby und jetzt schon, also müssen wir den kleinen Zimmer als Kinderzimmer umbauen und selber Heizkörpern kaufen, bzw. mit Strom heizen. Die nette Frau im Hausverwaltung meinte wir hätten das im 2009 schon vorplanen sollen....
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