Kündigung durch VM wg. Eigenbedarfs des Käufers?!

  • hallo,

    ich habe mich hier schon etwas im forum belesen, würde aber trotzdem gerne nochmal eure Meinung zu meinem individuellen fall einholen.

    mein Mitbewohner und ich wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. die Wohnung befindet sich in einem ganz normalen Mehrfamilienhaus mit Wohnungen unterschiedlicher Vermieter. Meines Wissens nach gehört meinem Vermieter keine weitere Wohnung in diesem Haus.

    Vor einiger Zeit wurde mich durch einen Makler mitgeteilt, dass die Wohnung nun langsam verkauft werden soll, sie aber hauptsächlich nach Käufern suche, die sie alt Kapitalanlage erwerben wollen.

    Nun erhalte ich auf heiterem Himmel heute vom Vermieter einen Anruf, dass er sich mit einem Käufer geeinigt hätte, dieser Eigenbedarf anmelden möchte und er (der alte Vermieter) mir daher die Wohnung kündigen möchte. er böte mir jedoch an, bei vorzeitigem Verlassen der Wohnung, unsere Umzüge zu bezahlen.

    jetzt stellt sich folgende Frage für mich:
    kann der aktuelle Vermieter mir fristgerecht kündigen, weil er weiß, dass in 3 Monaten jemand die Wohnung gekauft hat, der selbst in sie einziehen will? im Prinzip hält er doch die Frist von 3 Monaten ein.

    angenommen, das geht jetzt alles nicht so, weil der Eigenbedarf ja erst vom Neubesitzer angemeldet werden kann. Wann kann der Neubesitzer tatsächlich Eigenbedarf anmelden und wie lange sind dann die Kündigungsfristen?

    weiteres Problem ist folgendes:
    ich habe zum Einzug in die Wohnung recht gut verdient. mittlerweile sind aber zum einen die Mieten stark angestiegen. zum anderen habe ich meinen Job verloren und werde ab Oktober mein Studium fortsetzen. Meine finanzielle Lage hat sich also deutlich verschlechtert, weswegen ich es schwer haben werden, eine neue Wohnung zu finden. Gibt es da irgendwelche Härteregelungen, die ich anwenden kann?

    vielen Dank für Eure Hilfen!!!

  • Zitat

    Wann kann der Neubesitzer tatsächlich Eigenbedarf anmelden und wie lange sind dann die Kündigungsfristen?

    Sofort, sobald der Verkauf notariell beglaubigt ist. Frist 3 Monate.

    Zitat

    er böte mir jedoch an, bei vorzeitigem Verlassen der Wohnung, unsere Umzüge zu bezahlen.

    Das ist doch schon mal etwas. Vielleicht können Sie mit dem VM über einen Aufhebeungsvertrag noch mehr rausholen.

    Zitat

    Gibt es da irgendwelche Härteregelungen, die ich anwenden kann?

    Sicherlich nicht. So lange es noch für jede Einkommensklasse Wohnraum gibt, werden Sie sehr schwer einen Härtefall konstruieren können.

  • Sofort, sobald der Verkauf notariell beglaubigt ist. Frist 3 Monate.


    Das ist doch schon mal etwas. Vielleicht können Sie mit dem VM über einen Aufhebeungsvertrag noch mehr rausholen.


    Sicherlich nicht. So lange es noch für jede Einkommensklasse Wohnraum gibt, werden Sie sehr schwer einen Härtefall konstruieren können.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Leider ist ihr nicht zu entnehmen, ob der Vermieter rechtlich die Wohnung uns nun kündigen darf, um sie dann zum 1.1.12 leerstehend zu verkaufen.

  • Ihr jetziger Vermieter und Verkäufer der Wohnung kann das Mietverhältnis nicht kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung kann in diesem Fall nur der Käufer aussprechen, dazu muss er allerdings zunächst Eigentümer der Wohnung sein.

    Es bleibt allerdings zu überlegen, ob es nicht doch sinnvoller ist vom Angebot der Kostenübernahme für den Umzug Gebrauch zu machen.

  • Ihr jetziger Vermieter und Verkäufer der Wohnung kann das Mietverhältnis nicht kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung kann in diesem Fall nur der Käufer aussprechen, dazu muss er allerdings zunächst Eigentümer der Wohnung sein.

    Es bleibt allerdings zu überlegen, ob es nicht doch sinnvoller ist vom Angebot der Kostenübernahme für den Umzug Gebrauch zu machen.

    aber könnte der Vermieter jetzt nicht einfach sagen, dass er aus einem anderen Grund mit der Frist von 3 Monaten kündigt? dass er die Wohnung für den kommenden Käufer kündigt, muss ja in der Kündigung nicht drin stehen...

    Die kostenübernahme finde ich jetzt nicht ganz uninteressant. habe ich ihm auch so gesagt. allerdings muss ich ja dann auch erstmal eine (bezahlbare) Wohnung bis november finden. und außerdem wird für fast alle Wohnungen hier Provision verlangt, die ja ebenfalls zu zahlen ist. sollte er mir den Umzug und die Provision zahlen und ich eine Wohnung finden, könnte man sich sicherlich einigen.

  • Für eine Kündigung durch den Vermiete muss ein trifftiger Grund vorliegen. Dieser Grund muss auch im Kündigungsschreiben angegeben werden.

    Ihr Vermieter hätte Ihnen sicherlich nicht das Angebot gemacht den Umzug zu finanzieren, wenn er sich dessen nicht bewußt ist.

  • aber könnte der Vermieter jetzt nicht einfach sagen, dass er aus einem anderen Grund mit der Frist von 3 Monaten kündigt? dass er die Wohnung für den kommenden Käufer kündigt, muss ja in der Kündigung nicht drin stehen...


    Sagen kann er viel. Aber in einer schriftlichen (erforderlich!) Kündigung MUSS der Kündigungsgrund drin stehen.
    Ich vermute mal, dass er für eine Wohnung ohne Mieter einen höheren Kaufpreis erzielen kann bzw. wird. Ein geschickter/informierter Mieter könnte das u.U. für sich nutzen (meine Meinung...). :rolleyes:

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