Ihr jetziger Vermieter und Verkäufer der Wohnung kann das Mietverhältnis nicht kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung kann in diesem Fall nur der Käufer aussprechen, dazu muss er allerdings zunächst Eigentümer der Wohnung sein.
Es bleibt allerdings zu überlegen, ob es nicht doch sinnvoller ist vom Angebot der Kostenübernahme für den Umzug Gebrauch zu machen.
aber könnte der Vermieter jetzt nicht einfach sagen, dass er aus einem anderen Grund mit der Frist von 3 Monaten kündigt? dass er die Wohnung für den kommenden Käufer kündigt, muss ja in der Kündigung nicht drin stehen...
Die kostenübernahme finde ich jetzt nicht ganz uninteressant. habe ich ihm auch so gesagt. allerdings muss ich ja dann auch erstmal eine (bezahlbare) Wohnung bis november finden. und außerdem wird für fast alle Wohnungen hier Provision verlangt, die ja ebenfalls zu zahlen ist. sollte er mir den Umzug und die Provision zahlen und ich eine Wohnung finden, könnte man sich sicherlich einigen.