Recht auf Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich bewohne derzeit zwei möbilierte Zimmer, wohne also mit meinen Vermietern unter einem Dach. Ich habe bisher nur eine Inklusiv-Miete gezahlt, also alle Nebenkosten enthalten. Ich habe bisher auch keinen Mietvertrag gehabt.
    Nun benötige ich aber fürs Amt einen Mietvetrag und eine gesonderte Aufstellung der Nebenkosten.

    Es ist leider so, dass sich meine Vermieter weigern, mir einen Mietvertrag und eine Auflistung der Nebenkosten zu geben.

    Sie begründen es mit dem damit verbundenen Aufwand und dass das Haus dann als Mietshaus gilt. Man hätte ihnen abgeraten.

    Nochmal zu Erinnerung: Es keine eigenständige Wohnung, nur zwei möbilierte Zimmer in der oberen Etage.

    Ich bin leider nicht sonderlich bewandert im Mietrecht. Ist es wirklich so, dass sich aus einem Vertrag ein Rattenschwanz an Pflichten für den Vermieter ergibt?
    Für mich ergibt sich aus der Weigerung ein großer finazieller Nachteil, daher wäre es schön, wenn ich meinen Vermietern sagen könnte, dass sich für sie nicht sonderlich viel ändert, nur weil sie einen Mietvertrag mit aufgeschlüsselten Nebenkosten unterschreiben.
    Zusatzfrage:
    Habe ich überhaupt das Recht auf einen Mietvertrag zu bestehen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Hallo Sisko,
    ein Recht auf ein Mietvertrag besteht. Es sollte aber beachtet werden, das ein Mietvertrag schriftlich sowie muendlich erfolgen kann. Desweiteren ist es nicht zwanglaeufig das Mietvertraege Nebenkosten erhalten muessen. Man unterscheidet zwischen Mietzins und Betriebskosten ( bei Wohnmiete ). Betriebskosten koennen sowohl Pauschal oder als Vorauszahlung geleistet werden. Inklusivmiete oder auch Bruttomiete genannt, beinhaltet den Mietzins und die anfallenden Betriebskosten deren Hoehe Sie nicht kennen muessen oder koennen.

    In Bezug auf das Verhalten Ihres Vermieters moechte ich keine Stellung nehmen, das es in den steuerliche und rechtlichen Bereich uebergehen kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für die Antwort.

    Ich habe gelesen, dass es sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form für einen Vertrag gibt. Aber gibt es definitiv ein Anrecht auf die Schriftform? Wenn ja, gibt es da einen Paragraphen, wo das ausgeführt ist?
    Ich muss dem Amt mittels eines Vertrags Auskunft geben, also müsste ich ja auch eine rechtliche Grundlage besitzen, einen schriftlichen Vertrag zu bekommen.

  • Sisko:

    "Ich habe gelesen, dass es sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form für einen Vertrag gibt."
    Richtig, und das wr's dann.

    "Aber gibt es definitiv ein Anrecht auf die Schriftform?"
    Nicht, dass ich es wüsste.

    "Ich muss dem Amt mittels eines Vertrags Auskunft geben,"
    Dein Vertragsverhältnis mit dem Amt...

    "also müsste ich ja auch eine rechtliche Grundlage besitzen, einen schriftlichen Vertrag zu bekommen."
    ...hat nichts mit Deinem Vertragsverhältnis mit Deinem Vermieter zu tun.
    Ich vermute (so für mich), dass es Steuerzahler gibt, die nicht wissen, dass Mieteinnahmen zu versteuern sind... *kopfkratz*

  • Wenn du nur einen mündlichen Vertrag hast, dann ist das eben so.
    Wenn ich richtig informiert bin, dann muss der Vermieter ohnehin auch ein extra Formular ausfüllen, wo er Angaben zur Miethöhe etc. macht. Außerdem kannst du die Höhe dem Amt ja auch mittels Kontoauszügen, Mietquittungen o.ä. belegen.

  • Natürlich wissen die vom Amt im Grunde schon, dass ich Miete zahle, da ich die Kontoauszüge vorgelegt habe und die Auszüge, auf der der Dauervertrag bezüglich der Miete vermerkt ist, auch kopiert worden sind.

    Aber es sind natürlich auch Angaben über das Alter des Hauses zu machen. Die Sachbearbeiterin meinte heut sogar, dass sie zur Not fürs Erste aus der Inklusiv-Miete die Nebenkosten pauschal rausrechnen würden. Aber die Vermieter weigen sich mittelweile kategorisch dagegen, mir irgendetwas schriftlich zu bestätigen.

    Der ALG II - Antrag ist schon bewilligt, nur leider eben noch keine Aufwendungen zur Miete. Ich als Antragssteller bin ja sogar zur Mitwirkung und Kooperation verpflichtet. Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass mir nicht ein Schaden von minimum 200€ zuzumuten ist, nur weil mein Vermieter seinem Ermessen nach entschieden hat, dass er mir keinen schriftlichen Vertrag ausstellen möchte. Auch wenn vielleicht nur ein Untermietverhältnis bestehen sollte, muss doch eigentlich eine Nachweispflicht bestehen.

    Vielleicht ist ein Auskunftsrecht oder ähnliches auch gar nicht im Mietrecht zu finden, sondern in einem allgemeineren Gesetz?
    Ist jedenfalls schon komisch: Viele jammern über zu viel Bürokratie in Deutschland und plötzlich finde ich mich in einer Situation wieder, wo ich das Gefühl habe, dass mein Fall nicht klar geregelt ist. Die Situation besitzt schon ein feine Ironie. :)

    Ich danke euch jedenfalls herzlich für eure bisherigen Antworten.
    Es ist sehr hilfreich, andere Meinung und Anregungen zu hören.

  • Wenn du nur einen mündlichen Vertrag hast, dann ist das eben so.
    Wenn ich richtig informiert bin, dann muss der Vermieter ohnehin auch ein extra Formular ausfüllen, wo er Angaben zur Miethöhe etc. macht. Außerdem kannst du die Höhe dem Amt ja auch mittels Kontoauszügen, Mietquittungen o.ä. belegen.

    Stimmt alles.
    Aber entscheidend ist: MUSS oder KANN der Vermieter Auskunft geben?
    Das ist leider die Frage, auf die ich noch keine klare Antwort gefunden habe.

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