Kündigung

  • Hallo

    ich habe ein wohl ziemlich großes Problem, glaube ich zumindest.

    Ich habe vor ca. 4 Jahren eine Wohnung gemietet, mit einem Mietvertrag, der einen ziemlich an die Wohnung gefesselt hat, vonwegen die Wohnung ist nur bis zum 15.08 kündbar und danach zählt das nicht mehr. Aber das ist nicht das Problem.

    Ich war eine Zeitlang, vor ca. 1 Jahr knapp mit dem Geld und konnte die Miete nicht bezahlen, zudem leide ich an einer Angst- und Panikstörung. Da ich nicht wirklich bezahlen konnte, wurde der Mietvertrag von dem Vermieter Anwaltlich gekündigt. Ich habe es damals aber noch hinbekommen alles nachzuzahlen, und habe vereinbart, dass meine Mutter weiterhin von ihrem Konto die Miete bezahlt damit ich nicht aus der Wohnung rausfliege.


    Nun habe ich gekündigt, und da kein Vertrag bestand dachte ich, das es normal 3 Monate wären. Nun schreibt der Vermieter zurück dass ich nicht kündigen könnte laut Mietvertrag und die Wohnung noch bis zum 15.08.2012 quasi von mir bezahlt werden muss.

    Ich wohn aber dort gar nicht mehr, sondern bin umgezogen um mich ein wenig um meinen Großvater zu kümmern, da seine Frau gestorben ist und wir ein sehr gutes Verhältnis haben.

    Was kann ich denn jetzt tun? Ich weiss nicht ob ich die Briefe von damals noch habe.. von der kündigung... ich war Psychisch total im Keller und hab mich nur verstecken wollen.

    Wahrscheinlich wäre ein Anwalt hier am besten oder was meint ihr?

    Liebe Grüße

  • Etwas verworren. Mal wurde der Vertrag gekündigt, dann wohnen Sie doch noch drin und dürfen noch bis nächstes Jahr die Miete zahlen, sind aber nun auch wieder ausgezogen.

    Also junger Freund, es ist schon eine ziemliche Zumutung aus Ihrem geschriebenen Kauderwelsch eine Antwort zurecht zu basteln.

    Ich kann es leider nicht und rate Ihnen zum Anwalt.

  • Zitat

    Ich habe vor ca. 4 Jahren eine Wohnung gemietet, mit einem Mietvertrag, der einen ziemlich an die Wohnung gefesselt hat, vonwegen die Wohnung ist nur bis zum 15.08 kündbar und danach zählt das nicht mehr. Aber das ist nicht das Problem

    Und das Ganze bitte so, dass es ein normal Gebildeter auch versteht. Aber wenn es nicht das Problem ist, warum erzählen Sie davon?

  • Entschuldigung, ich war gestern Nacht einfach total aufgeregt.

    Also:

    In meinem alten Mietvertrag stand, dass ich nur einen Kündigungstermin habe und dann nur am 15.08 ausziehen kann.

    Dieser Vertrag wurde von den Vermietern fristlos gekündigt, da ich in der Miete im Rückstand war. Diese habe ich allerdings wenig später bezahlt und ich habe weiterhin ohne neuen Vertrag in der Wohnung gewohnt. Nun ist die Frage: Welche Kündigungsfristen bestehen dort?

    Liebe Grüße,

    Julien

  • Zitat

    In meinem alten Mietvertrag stand, dass ich nur einen Kündigungstermin habe und dann nur am 15.08 ausziehen kann.

    Das ist aber noch immer keine Beantwortung der wichtigsten Frage. Bitte stellen Sie den ganzen Text dieser Klausel mit der Kündigung hier ein. Entweder scannen und hochladen, oder Wort für Wort eintippen.

  • Hallo

    den Mietvertrag werde ich heute Abend nachreichen, da ich zur Zeit noch auf der Heimreise bin und ihn nicht zur Hand habe.

    Aber ich verstehe nicht wozu das Wichtig ist: Der Vertrag wurde doch außerordentlich gekündigt von dem Vermieter aufgrund von Rückständen, die ich nach der kündigung aber wieder ausgeglichen habe. Ein neuer Vertrag wurde nie unterzeichnet. Die Frage ist doch, ob nun meine Kündigung mit einer frist von 3 Monate zulässig ist.

    Nach meinem Vermieter ist es das nicht und er beruft sich auf den Mietvertrag der von ihm selber außerordentlich gekündigt wurde.

    3 Mal editiert, zuletzt von narris (18. September 2011 um 13:11)

  • Auch wenn mal eine Kündigung ausgesprochen wurde, Sie sind ja nicht ausgezigen. Somit besteht ihr Vertrag weiterhin.

    Aber was genau für eine Klausel soll das denn sein, nach der man nur zum 31.08. kündigen kann?

  • narris:

    "Entschuldigung, ich war gestern Nacht einfach total aufgeregt."
    Nicht nur gestern.

    "In meinem alten Mietvertrag stand, dass ich nur einen Kündigungstermin habe und dann nur am 15.08 ausziehen kann."
    Das nehme ich Dir nicht ab. Gibt es auch noch eine Jahresangabe?
    Ausserdem, lt. BGB gibt es Monat für Monat jeweils einen Kündigungstermin, und zwar immer zum letzten Tag d.M.

    "ich habe weiterhin ohne neuen Vertrag in der Wohnung gewohnt."
    Der alte Vertrag gilt auch weiterhin.

    "Welche Kündigungsfristen bestehen dort?"
    Kündigung von Mietverträgen ? Wikipedia

  • Zitat

    Ich habe vor ca. 4 Jahren eine Wohnung gemietet, mit einem Mietvertrag, der einen ziemlich an die Wohnung gefesselt hat, vonwegen die Wohnung ist nur bis zum 15.08 kündbar und danach zählt das nicht mehr

    Es bestehen doch ernsthafte Zweifel, dass eine derartige, vor vier Jahren getroffene Vereinbarung rechtsgültig ist. Und um das zu prüfen wäre schon der Wortlaut aus dem Mietvertrag hilfreich.

    Andererseits: Wenn ein Mietverhältnis seitens des Vermieters wegen Mietrückständen fristlos gekündigt wurde, diese Rückstände allerdings ausgeglichen wurde, so ist die fristlose Kündigung hinfällig. Das wiederum heißt, der ursprünglich geschlossene Mietvertrag hat weiterhin Bestand.

  • Mietklausel im Vertrag:

    1. "Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2008, es läuft mindestens 2 Jahre und verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr."

    Damaliges Kündigungsschreiben:

    "Namens im Auftrag und Kraft im Original beigefügter Vollmacht Ihrer Vermieter, Frau xxx und Herr xxx, kündige ich hiermit das zwischen Ihnen und meinen Mandanten am 31.07.2008 begründete Mietverhältnis betreffend das Mietobjekt außerordentlich fristlos sowieo vorsorglich ordentlich und fristgerecht zum nächstzulässigen Termin. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Erhalt der Kündigung wird ausdrücklich widersprochen.

    Bei Kündigungsfristen steht nur das normale vonwegen bei unter 5 jahren 3 Monate, dann 6, dann 9.

    Das ist so der Wortlaut.

    Das ist alles andere als schön. Nun sitz ich noch 1 Jahr da fest? Ich halt das nicht noch länger aus... vorallem nicht mit diesem Vermieter, welcher mich auch noch Persönlich bedroht hat damals. Gibt es da denn keine Lösung? Verhandeln mit dem Kerl will ich auf keinen Fall!

    4 Mal editiert, zuletzt von narris (24. September 2011 um 14:38)

  • Ich habe es geahnt. Diese Klausel ist ungültig, der Vertrag kann jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Vor der Mietrechtsreform 2001 waren solche Verlängerungsklauseln möglich, heute sind sie ungültig:

    Befristete Mietvertrge mit Verlngerungsklausel nur kndbar zum vereinbarten Ablauftermin Test, Tipps, Tricks, Vergleich, Bilder und Erfahrungen Schlaunews - Nachrichten aus aller Welt

    Mietrecht: Mietverträge mit Verlängerungsklausel

  • narris:

    "1. "Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2008, es läuft mindestens 2 Jahre und verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr.""
    Typischer Text aus einem Gewerbemietvertrag: ... und verlängert sich stillschweigend um eine weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
    Bei eimen Wohnungs-MV greift diese Regel nicht, da sie gegen das Gesetz verstösst. Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, d.h. dass der Mieter bspw. jetzt zum frühestens 31.12. kündigen kann. Die vereinbarte Mindestmietzeit ist ja vorbei.

    "Nun sitz ich noch 1 Jahr da fest?"
    Njet.

    PS: Uups, @Mainschwimmer's Postink erst jetzt gelesen. Dürfte aber gleiches aussagen. Grüsse an den Main! ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von Berny (24. September 2011 um 14:53)

  • Hallo,

    ich an dieser Stelle möchte ich ersteinmal danke sagen. Ihr habt mir echt weitergeholfen. Vielen vielen dank.

    Ich werde das nun in einem netten schreiben an den Vermieter weitergeben und auf meine "Rechtmäßige kündigung" bestehen. Ich gebe euch bescheid, wenn ich etwas neues weiß, falls es euch interessiert.

    Liebe Grüße,

    Julien

  • Ich werde das nun in einem netten schreiben an den Vermieter weitergeben und auf meine "Rechtmäßige kündigung" bestehen. Ich gebe euch bescheid, wenn ich etwas neues weiß,


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