Über 20 jahre mieter jetzt kündigung ?

  • Hi mein name ist Dennis M. komme aus dem schönen ort viersen und habe derzeit ein grosses problem .

    Wir wohnen seit über 20 jahren in einem hochhaus in einer wohnung zur miete doch urplötzlich will der vermieter (viersener aktienbau ) uns raushaben wegen unserer tiere , ich mein 20 jahre lang juckt es keinen und aufeinmal sollen wir raus ?
    Angeblich wurden beschwerden eingereicht unser hund sei aggressiv unsere katzen wären nur am jaulen dazu muss ich sagen unser hund hat noch nie zugebissen oder sonstiges und unsere katzen jaulen vllt mal wenn sie rollig sind :o

    Im Mietvertrag wird die haustierhaltung auch untersagt doch im ganzen wohnviertel alles viersener aktienbau wird die haustier haltung geduldet doch wie gesagt uns wollen sie aufeinmal nicht mehr und haben uns gekündigt !

    SO nun liegt es an euch helft mir .... was kann ich tun was soll ich tun was muss ich tun ich will hier nicht weg hier ist es schön und meine tiere lieben wir überalles die abzugeben wäre undenkbar

    Ich bitte euch helft mir schnellst möglich :)

  • Hallo Dennis,

    "urplötzlich will der vermieter (viersener aktienbau ) uns raushaben wegen unserer tiere"
    Gibt es schriftliche Abmahnungen bzw. eine Kündigung? Welche Gründe werden angeführt?

    "Im Mietvertrag wird die haustierhaltung auch untersagt doch im ganzen wohnviertel alles viersener aktienbau wird die haustier haltung geduldet"
    Leselektüren: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm
    Mietrecht: die Haltung von Hunden in der Mietwohnung

  • Wie bereits geschrieben hätte eine Abmahnung vor der kündigung erfolgen müssen.

    Im Mietvertrag wird die haustierhaltung auch untersagt doch im ganzen wohnviertel alles viersener aktienbau wird die haustier haltung geduldet.... !

    Rechtens ist, was in IHREM Mietvertrag fixiert ist.
    Mietverträge anderer Leute sind für Sie tabu und auch bei denen ist eine illegale Tierhaltung letzt Endes auch nicht auszuschließen.

    Wenn Sie dennoch vorsätzlich den Mietvertrag unterlaufen haben, müssen Sie mit möglichen Konsequenzen rechnen.

    Wäre da noch ein Gespräch beim Vermieter zu führen, vielleicht gibt es da noch eine Lösung.

  • Es wäre hilfreich, die Kündigung nicht als "Problem" zu sehen, sondern als Chance. Ihr solltet euch eine bessere Wohnung suchen, ein Hund sollte auch nicht unbedingt in einer Hochhauswohnung gehalten werden. Vielleicht findet Ihr etwas mit einem kleinen Gärtchen oder so.
    Lg

  • Hallo dennism,
    es ist nicht selbstverstaendlich, dass man "einfach" den Mieter wegen Tierhaltung (Hund) kuendigen kann.
    Denn hierbei bestehen verschiedene Meinungen wie
    PRO > Hundhaltung kann als allgemeine Lebenshaltung und damit zum vertragsmaessigen Gebrauch gehoeren.
    CONTRA > Eine Hundhaltung in der Wohnung bedarf der grundsaetzlichen Zustimmung des Vermieters.
    Dann bestehen noch verschiedene Gerichturteile aus der Vergangenheit:
    BVerfG, WM 1981, 77, OLG Hamm, OLGZ 1981,74 > in Kurzform ...Hundehaltung kann vertraglich generell vom Vermieter verboten werden.
    Ein anderes Urteil...
    BGH AZ: VIII ZR 10/92 vom 20.1.1993 > in Kurzform ...Hundehaltung ja bei einer individual Klausel im Mietvertrag, Hundhaltung nein bei einer Formulaklausel die die Vorschriften der Allg. Geschaeftsbedingungen unterliegt.
    Und dann gibt es noch den Paragrafen 541 BGB ( Verstoss gegen mietvertragl. Verbot, Entfernung auf Verlangen des Vermieters moeglich )
    Paragraf 5543 und Paragraf 569 BGB ( Weigert sich der Mieter, Mietvertragkuendigung moeglich )

    Das macht es deutlich, dass man sich bei dieser Problematik einen Rechtsanwalt nehmen sollte.

    Tipp: Da Sie eine Kuendigung erhalten haben, warten Sie nicht zu lange damit und sprechen Sie den weiteren Vorgang mit Ihren Rechtsanwalt ab.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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