Guten Tag !
Ich wohne in einer möblierten Wohnung und es stellt sich jetzt folgende Situation dar:
Ich habe einen "befristeten Zeitmietvertrag" in einer möblierten Wohnung.
Diese ist vom 15.06. - 15.09. fest und klar befristet gewesen.
Mein Umzug in eine andere Wohnung ist schon klar.
Jetzt die FRAGE: Ich zahle eine Nebenkostenpauschale von € 100,00 für die "Warmkosten". Strom zahle ich direkt.
Da ich in den letzten Monaten "KEINE" Heizung anhatte, entstehen somit eigentlich nur die Wasser- und Müllkosten und noch andere Nebenkosten.
Mein Vermieter möchte jetzt aber so abrechnen, daß er erst nächstes Jahr die Abrechnung macht, nachdem die Wohnung dann wieder weitervermietet worden ist und möchte die anteiligen Heizkosten umlegen und aufteilen durch den Faktor 12.
Ich bin der Meinung, daß dies nicht ganz FAIR ist. Ich bin gerne bereit, die Wasserkosten als auch andere anteiligen Ksoten für die 3 Monate zu zahlen, aber nicht anteilig dei HEIZKOSTEN des Nachmieters. Ich finde diese Rechnungslegung nicht besodners nett!
Mein Vorschlag ist: Wasserkosten, algg. Nebenkosten (Müll, und sonstige Kosten) pauschal mit ca. € 30,00 zu akzeptieren und eine "Rückzahlung" der € 70,00 wäre akzeptabel.
Gibt es hierfür irgendeine "klare" Definition, wann, wie Nebenkosten abzurechnen sind?
Oder gibt es eine andere rechnungslegung bei einem fest definierten Zeitvertrag?
Würde mich freuen, wenn ich INFO´s erhalten würde,
Vielen Dank,
Zeitmieter