Nebenkosten Zeitmietvertrag

  • Guten Tag !

    Ich wohne in einer möblierten Wohnung und es stellt sich jetzt folgende Situation dar:

    Ich habe einen "befristeten Zeitmietvertrag" in einer möblierten Wohnung.
    Diese ist vom 15.06. - 15.09. fest und klar befristet gewesen.

    Mein Umzug in eine andere Wohnung ist schon klar.

    Jetzt die FRAGE: Ich zahle eine Nebenkostenpauschale von € 100,00 für die "Warmkosten". Strom zahle ich direkt.
    Da ich in den letzten Monaten "KEINE" Heizung anhatte, entstehen somit eigentlich nur die Wasser- und Müllkosten und noch andere Nebenkosten.
    Mein Vermieter möchte jetzt aber so abrechnen, daß er erst nächstes Jahr die Abrechnung macht, nachdem die Wohnung dann wieder weitervermietet worden ist und möchte die anteiligen Heizkosten umlegen und aufteilen durch den Faktor 12.

    Ich bin der Meinung, daß dies nicht ganz FAIR ist. Ich bin gerne bereit, die Wasserkosten als auch andere anteiligen Ksoten für die 3 Monate zu zahlen, aber nicht anteilig dei HEIZKOSTEN des Nachmieters. Ich finde diese Rechnungslegung nicht besodners nett!

    Mein Vorschlag ist: Wasserkosten, algg. Nebenkosten (Müll, und sonstige Kosten) pauschal mit ca. € 30,00 zu akzeptieren und eine "Rückzahlung" der € 70,00 wäre akzeptabel.

    Gibt es hierfür irgendeine "klare" Definition, wann, wie Nebenkosten abzurechnen sind?

    Oder gibt es eine andere rechnungslegung bei einem fest definierten Zeitvertrag?

    Würde mich freuen, wenn ich INFO´s erhalten würde,

    Vielen Dank,

    Zeitmieter

  • Guten Tag Kolinum,

    vielen Dank für die Internetseite.

    Muß aber leider zugeben, daß ich dort zu meinem Fall sehr wenig gefunden habe.

    Es geht halt darum, muß ich die Warmkosten des Nachfolgemieters MITZAHLEN oder kann ich auf eine separate Abrechnung bestehen?

    Bestimmte Nebenkosten sind zu akzeptieren!

    Aber warum HEIZKOSTEN, wenn ich keine Heizung anhatte und warum soll ich für den nachmiter mitzahlen?

    Gruß

    Zeitmieter

  • Wenn Sie tatsächlich eine Nebenkostenpauschale vereinbart haben, dann müssen Sie die auch bezahlen, egal ob Sie geheizt haben oder nicht.

    Die Erklärung, was eine Pauschale ist, können Sie bequem mithilfe von Google heraus finden.

    Wenn Sie aber eine Vorauszahlung der Betriebskosten vereinbart haben, dann müssen Sie sich eben gedulden, bis Ihr Vermieter in der Lage ist, diese Vorauszahlung abzurechnen.

    Da diesseits niemand weiß, was Sie tatsächlich im Mietvertrag vereinbart haben, Pauschale oder Vorauszahlung, müssen Sie die Anworten selbst heraus finden.

  • Zitat


    Aber warum HEIZKOSTEN, wenn ich keine Heizung anhatte und warum soll ich für den nachmiter mitzahlen?

    Lesen Sie die Betriebskostenverordnung. Unter den Punkten 4. - 6. finden Sie jede Menge Informationen was alles, außer dem Aufdrehen der Heizung, noch dazu gehört.

  • Hallo Mainschwimmer,

    in dem Zeit-Mietvertrag, steht NUR KM und Nebenkosten.
    Diese sind mit €100,00 beziffert.
    Kein Begriff wie PAUSCHALE oder Ähnliches.

    Mir geht es vor allem darum, daß er mich nicht mit dem Nachmieter "veranschlagt".
    Ich habe ja gar nichts dagegen, daß er seine Zeit braucht. Doch sollten hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

    Wenn er in der Lage ist, die Zeitabrechnung so zu machen, daß ich NUR für meine Mietzeit "berechnet" werde....wäre dies die Lösung.

    So aber, kann er die nächsten X-Monate mich und meinen Verbrauch einberechnen. Da muß ich "PAUSCHAL" sagen, daß dies NICHT i.Ordnung wäre.

    Wenn er die Jahresabrechnung macht, ist es ja recht unwichtig, was ICH verbraucht habe. Er mittelt entweder durch die qm der Wohnung oder durch die Mietparteien.
    Somit zahle ich für meinen Nachmieter die Heizung mit.

    Finde ich einfach NICHT richtig!

    Zeitmieter

  • Letztmalige Erklärung:
    Eine Betriebsdkostenabrechnung umfasst 12 Monate und nicht Ihre Gewünschten.

    Das geht auch garnicht anders. Manche Kosten fallen nur 1x im Jahr an und daran müssen Sie sich auch beteiligen. Außerdem werden die Kosten nur anteilmäßig zur Mietzeit gerechnet.

    Sie brauchen hier nicht weiter nachfragen und uns jedesmal erklären, das da was nicht stimmen kann.

    Nehmen Sie Ihren Mietvertrag, die Betriebskostenverordnung und bilden Sie sich da weiter.

    Wir machen uns doch hier nicht zum Affen.

  • [QUOTE=Zeitmieter:

    'Ich zahle eine Nebenkosten[B]pauschale[/B] von € 100,00 für die "Warmkosten"."
    Zahlst Du doch garnicht, wie im anderen Posting zu lesen ist.
    Bitte die Betriebskostenvereinbarung mal wortwörtlich hier wiedergeben.

    "Da ich in den letzten Monaten "KEINE" Heizung anhatte, entstehen somit eigentlich nur die Wasser- und Müllkosten und noch andere Nebenkosten."
    Falsch.

    "Mein Vermieter möchte jetzt aber so abrechnen, daß er erst nächstes Jahr die Abrechnung macht, nachdem die Wohnung dann wieder weitervermietet worden ist und möchte die anteiligen Heizkosten umlegen und aufteilen durch den Faktor 12."
    Rechtswidrig.

  • Berny:
    Ich verstehe das eher so: Der Abrechnungszeitraum endet doch erst Ende Dezember dieses Jahres. Damit kann die Abrechnung auch erst im nächsten Jahr gemacht werden und wird dann anteilmäßig auf die 12 Monate verteilt, was richtig ist.
    Offensichtlich ist die Aussage der Vermieterin etwas verworren und den Rest erledigt dazu noch der Fragesteller.

  • Da wir weder die Gegebenheiten im Mietobjekt (wieviele Wohnungen und welche Mieparteien sind vorhanden), noch den Inhalt des Mietvertrages zu den vereinbarten Zahlungen kennen, wird hier momentan auch keine verbindliche Antwort möglich sein.

    Deshalb nur soviel:

    Wenn die Nebenkosten als 'Pauschale' vereinbart wurden, sind diese während der Mietzeit in der vollen Höhe zu zahlen, ohne das eine Abrechnung erfolgt.

    Alternative: Es wurde statt einer Pauschale eine Vorauszahlung vereinbart. In diesem Fall rechnet der Vermieter eine kompletten Abrechnungszeitraum (zwölf Monate) mit den Mietern ab und verteilt alle umlagefähigen Kosten anhand der Nutzungszeiträume auf die Mieter. Der Mieter hier wäre also mit einem Zeitraum von drei Monaten an den im Abrechnungszeitraum entstehenden Kosten zu beteiligen. Welche Kosten der Vermieter mit den Mietern abrechnen darf, sollte und müßte wiederum im Mietvertrag vereinbart sein.

    Zu den abrechnungsfähigen Kosten zählen dann auch die Heizkosten. Wenn das Objekt nicht mit Meßgeräten für die Erfassung der Heizungsverbräuche ausgestattet ist, hat der Vermieter nur die Möglichkeit die Heizkosten anhand der Wohnfläche und der Nutzungszeiträume auf die Mieter zu verteilen. Dabei ist es völlig unerheblich welcher Mieter nun wieviel Heizenergie während der Mietdauer verbraucht hat.

    Ob nun bei der Verteilung der Heizkosten die Heizkostenverordnung (HeizKV) Anwendung finden muss, hängt wiederum von den Gegebenheiten im Mietobjekt ab. Aber dazu fehlen hier wiederum die entsprechenden Angaben.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (13. September 2011 um 12:51)

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