Beiträge von Zeitmieter

    Hallo Mainschwimmer,

    in dem Zeit-Mietvertrag, steht NUR KM und Nebenkosten.
    Diese sind mit €100,00 beziffert.
    Kein Begriff wie PAUSCHALE oder Ähnliches.

    Mir geht es vor allem darum, daß er mich nicht mit dem Nachmieter "veranschlagt".
    Ich habe ja gar nichts dagegen, daß er seine Zeit braucht. Doch sollten hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

    Wenn er in der Lage ist, die Zeitabrechnung so zu machen, daß ich NUR für meine Mietzeit "berechnet" werde....wäre dies die Lösung.

    So aber, kann er die nächsten X-Monate mich und meinen Verbrauch einberechnen. Da muß ich "PAUSCHAL" sagen, daß dies NICHT i.Ordnung wäre.

    Wenn er die Jahresabrechnung macht, ist es ja recht unwichtig, was ICH verbraucht habe. Er mittelt entweder durch die qm der Wohnung oder durch die Mietparteien.
    Somit zahle ich für meinen Nachmieter die Heizung mit.

    Finde ich einfach NICHT richtig!

    Zeitmieter

    Guten Tag Kolinum,

    vielen Dank für die Internetseite.

    Muß aber leider zugeben, daß ich dort zu meinem Fall sehr wenig gefunden habe.

    Es geht halt darum, muß ich die Warmkosten des Nachfolgemieters MITZAHLEN oder kann ich auf eine separate Abrechnung bestehen?

    Bestimmte Nebenkosten sind zu akzeptieren!

    Aber warum HEIZKOSTEN, wenn ich keine Heizung anhatte und warum soll ich für den nachmiter mitzahlen?

    Gruß

    Zeitmieter

    Guten Tag !

    Ich wohne in einer möblierten Wohnung und es stellt sich jetzt folgende Situation dar:

    Ich habe einen "befristeten Zeitmietvertrag" in einer möblierten Wohnung.
    Diese ist vom 15.06. - 15.09. fest und klar befristet gewesen.

    Mein Umzug in eine andere Wohnung ist schon klar.

    Jetzt die FRAGE: Ich zahle eine Nebenkostenpauschale von € 100,00 für die "Warmkosten". Strom zahle ich direkt.
    Da ich in den letzten Monaten "KEINE" Heizung anhatte, entstehen somit eigentlich nur die Wasser- und Müllkosten und noch andere Nebenkosten.
    Mein Vermieter möchte jetzt aber so abrechnen, daß er erst nächstes Jahr die Abrechnung macht, nachdem die Wohnung dann wieder weitervermietet worden ist und möchte die anteiligen Heizkosten umlegen und aufteilen durch den Faktor 12.

    Ich bin der Meinung, daß dies nicht ganz FAIR ist. Ich bin gerne bereit, die Wasserkosten als auch andere anteiligen Ksoten für die 3 Monate zu zahlen, aber nicht anteilig dei HEIZKOSTEN des Nachmieters. Ich finde diese Rechnungslegung nicht besodners nett!

    Mein Vorschlag ist: Wasserkosten, algg. Nebenkosten (Müll, und sonstige Kosten) pauschal mit ca. € 30,00 zu akzeptieren und eine "Rückzahlung" der € 70,00 wäre akzeptabel.

    Gibt es hierfür irgendeine "klare" Definition, wann, wie Nebenkosten abzurechnen sind?

    Oder gibt es eine andere rechnungslegung bei einem fest definierten Zeitvertrag?

    Würde mich freuen, wenn ich INFO´s erhalten würde,

    Vielen Dank,

    Zeitmieter

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